Historisch-philologischer Kommentar zur Chronik des Johannes MalalasBuch 18, Kapitel 44die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HAdW-Forschungsstelle MalalasExport vom 20240329-000002daffi/HAdW20240329Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Forschungsstelle Malalas-KommentarCC BY-NC-SA 4.0
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20240329-000002die Mitarbeiter der HAdW-Forschungsstelle
Kapitel 44 berichtet von der Rückkehr des römischen Chefunterhändlers
Hermogenes nach seinem in XVIII 36 geschilderten Besuch am persischen
Herrscherhof, der in den Rahmen der Friedensverhandlungen zum so
genannten „ewigen Frieden“ von 532 fällt: 18,
34. Hermogenes überbrachte demnach ein Schreiben des Sassaniden,
das hier wörtlich zitiert wird. In diesem Schreiben betont Kavadh das
angebliche Bündnisverhältnis zwischen den beiden Herrschern und leitet
daraus eine Geldforderung an Justinian ab, die er mit einem
Kriegsultimatum mit einjähriger Frist verbindet.
(Jonas Borsch)
Rückkehr des Botschafters Hermogenes aus Persien.
(Brendan Osswald)
keine; vgl. jedoch allgemein zu den Friedensverhandlungen Procop.
Pers. I 13,10–12.
„Zur selben Zeit“, i.e. immer noch im Jahr 529 n.Chr. καιρός hat in
dieser Formel bei Malalas (vgl. z.B. XIV 26, XVIII 24) die Bedeutung
‚Zeitpunkt‘, die schon klassisch ist (siehe LSJ s.v. καιρός III,
allerdings überwiegen die Pluralbelege in festen Ausdrücken wie ἐν τοῖς
καιροῖς o.ä.). χρόνος, das übliche griechische Wort für ‚Zeit‘,
bedeutet dagegen in den Zeitangaben der Chronik normalerweise ‚Jahr‘:
siehe James
(1990), 224 Anm. 6 und den Kommentar ad) Mal. XVIII 40.
1|6
Zum Chefunterhändler Hermogenes: 18, 34.
(Brendan Osswald)
1|8
Zum magister officiorum: 13, 21.
(Florian Battistella)
1f.|9
Für Malalas typische Häufung von Partizipien (zweimal Aorist), ohne
Rücksicht auf die zeitliche und logische Reihenfolge der Aktionen: Die
Geschenkübergabe geht der Rückkehr selbstverständlich voraus; unter
ähnlichen Umständen hätte man im klassischen Griechisch eine Abstufung
der Aktionen durch δούς ... ὑπόστρεψε o.ä. gehabt. Zum Partizip bei
Malalas siehe Loudová
(2005), 62–65), zum Partizip im Spätgriechischen
i.A. Frisk
(1928).
1f.|10
‚Aus Persien‘, wortwörtlich eigentlich im Plural ‚aus den persischen
Gebieten‘. Auf welches nicht explizit ausgesprochene Substantiv sich
das Adjektiv Περσικός hier bezieht, ist nicht sicher auszumachen: Laut
LSJ s.v. Περσικός 1 ist χώρα mitzudenken (mit Verweis auf Hdt. 4,39 ἥ
τε Περσικὴ καὶ ἀπὸ ταύτης ἐκδεκομένη ἡ Ἀσσυρίη καὶ ἀπὸ Ἀσσυρίης ἡ
Ἀραβίη); formuliert Malalas den Herkunftsgenitiv aus, fügt er
allerdings μέρος als Substantiv hinzu: vgl. ἐκ τῶν Περσικῶν μερῶν in
XIII 27, ἀπὸ τῶν Περσικῶν μερῶν in XVII 9 und XVIII 54.
2f.|7
Der persische Großkönig sassanidischer Abstammung Kavadh. Vgl. zu
seiner Person die historischen Kommentare ad Malal. XVIII 4; XVIII 9; XVIII 36.
3|7
Zu σάκρα (ἡ, also Fem. Sg.) als alternativer Bezeichnung zu θεῖος τύπος
für ‚kaiserliches Schreiben‘ (Edikte, Beschlüsse, Proklamationen,
Briefe usw.) siehe den philologischen Kommentar ad Malal. XVIII 42. Während an anderen Stellen
der Chronik σάκρα aus logischen und sachlich leicht nachvollziehbaren
Gründen im Plural steht (vgl. z.B. Malal. XII 44 τοῖς νικῶσι παρεῖχε
σάκρας „[Kaiser Diokletian] überreichte den Siegern der Olympische
Spiele Diplome“, Malal. XIII 2 πανταχοῦ σάκρας καταπέμψας „[Kaiser
Konstantin] schickte überall Edikte hin“ und auch Malal. XVIII 30
ἐκπέμψας θείας αὐτοῦ σάκρας ἐν τῇ ὑπ’ αὐτοῦ διοικουμένῃ πολιτείᾳ mit
dem historischen Kommentar ebd.), leuchtet hier die Mehrheitsform nicht
unmittelbar ein: Es scheint diesmal um einen einzigen, spezifischen
Brief zu gehen. Malalas kennt und verwendet auch die Singularform
σάκρα, wenn auch nur dreimal, und zwar in ΧΙΙΙ 42 ἐποίησεν σάκραν
„erließ ein Edikt“, XV 13 γράψασα δὲ σάκραν ἔχoυσαν πολλὰ κακὰ περὶ
Ζήνωνος und XVIII 56 τὴν τοῦ βασιλέως ‘Ρωμαίων σάκραν. Bei dieser
letzterwähnten Stelle bezeichnet σάκρα (Sg.) genau dasselbe Objekt wie
in XVIII 44, nämlich eine von einem Herrscher an einen anderen
Herrscher geschickte Epistel im Zuge diplomatischer Verhandlungen.
Warum also in XVIII 56 σάκραν, in XVIII 44 σάκρας? Es könnte sein, dass
Kavadhs Schreiben konkret mehrere Blätter (bzw. Stücke aus einem
anderen Schreibmaterial) einnahm und dass die Pluralform σάκρας dieser
konkreten Tatsache geschuldet ist. Wenn Malalas‘ Report des Briefes
zuverlässig ist, scheint allerdings die Mitteilung des Kavadh an
Justinian nicht besonders lang gewesen zu sein (siehe zu diesem Aspekt
den historischen Kommentar zu Z. 5ff.). Es könnte aber auch sein, dass
hier eine Art Kurzschluss mit dem lateinischen Terminus litterae, -arum, einem bekannten pluralia tantum, vorliegt: Bei der Verwendung von
σάκρα (das an sich nichts anders als die gr. Transkription des lt.
sacra (epistula) ist), dachte Malalas
vielleicht an den sinnverwandten lateinischen Terminus litterae, der in der Bedeutung ‚Epistel,
schriftliche Akte‘ bekanntlich keine Singularform hat. Man beachte
allerdings, dass auch ἀποκρίσεις in Z. 2 im Plural steht, obwohl es
streng genommen auch dort um eine einzige Antwort des Kavadh (eben die
in der zitierten Epistel beinhaltete) geht, wie z.B. in XVIII 50 τὴν
ἀπόκρισιν τοῦ βασιλέως Περσῶν προσδεχάμενοι.
4|1
Die Grundbedeutung von περιέχω ist ‚umgeben, (mit-)einschließen‘; das
Verb wird auch benutzt für Schriften o.ä., in Bezug auf ihre Inhalte
(zu übersetzen dann mit ‚umfassen, beinhalten‘): LSJ s.v. περιέχω 4
zitiert für diese Verwendung Men. fr. 825 Kassel-Austin λόγος/πατρὸς
πρὸς υἱὸν περιέχων ἐγκώμιον, Diod. Sic. 2,1,1 ἡ ... βίβλος περιέχει τὰς
κατ’ Αἴγυπτον πράξεις und Jos. A.J. 12,4,11
ἡ μὲν οὖν ἐπιστολὴ ἡ πεμφθεῖσα ὑπὸ τοῦ Λακεδαιμονίων βασιλέως τοῦτον
περιεῖχε τὸν τρόπον. Besonders einschlägig ist die Josephos-Stelle, wo
das Verb περιέχω nicht durch ein direktes Akkusativobjekt, sondern
durch den adverbialen Akkusativ τοῦτον τὸν τρόπον präzisiert ist:
Dieselbe adverbiale Konstruktion kommt in vorliegender Malalas-Stelle
vor (wo es sich übrigens auch um einen Brief wie bei Josephos handelt);
die Belege von περιέχω οὕτως/ὥστε „continens, ita scriptus“ in der
Chronik listet Thurn
(2000), 520 auf.
5ff.|1
Das gesamte Schreiben ist ungeachtet der in ihm geäußerten
Kriegsdrohung formal respektvoll gehalten. Dieser Umgangston entspricht
zweifelsohne dem im diplomatischen Austausch zwischen Kaiser und
Großkönig Üblichen (vgl. zu Vokabular, Aufbau und Zweck solcher
Schreiben in Spätantike und byzantinischer Zeit Helm (1932), 325–330;
Dölger,
Karayannopoulos (1968), 89–90; Nechaeva (2014),
44–46). Sprachlich und formal ergibt sich insofern kein konkreter
Anlass, an der Authentizität des Briefes zu zweifeln. Stilistisch
stellt Scott
(1992), 160 Unterschiede zum üblichen
Sprachgebrauch des Malalas fest („much more sophisticated“). Solche
Unterschiede können durchaus auch auf eine gewisse sprachliche
Variabilität des Autors zurückgehen, doch tendiert die Forschung
allgemein dazu, den hier überlieferten Text als dem ursprünglichen
Brief in den wesentlichen Gesichtspunkten entsprechend einzustufen:
Vgl. Greatrex
(1998), 162, Anm. 61; vorsichtiger Lee (1993), 37. Damit
wäre dann allerdings immer noch denkbar – wenn nicht sogar
wahrscheinlich –, dass das Original grundlegende Überarbeitungen und
Kürzungen (durch Malalas) erfahren hat. Die diplomatische Praxis am
oströmischen Hof, wo Schreiben an auswärtige Fürsten oder in den Westen
regelmäßig in mehrsprachiger Ausfertigung versandt wurden (Dölger, Karayannopoulos
(1968), 90), legt immerhin nahe, dass auch das
persische Schreiben bereits mit einer griechischen Übersetzung
verschickt wurde. Was die Wege betrifft, über die die Nachricht in die
Chronik gelangt sein könnte, so wäre entweder an einen Zusammenhang mit
der – wiederum nicht gesicherten – Beschäftigung des Malalas im Büro
des comes Orientis zu denken oder an eine
Bekanntschaft mit einem der an der diplomatischen Mission Beteiligten
(vgl. für entsprechende Überlegungen bereits den Kommentar ad Malal. XVIII 34, Z.6).
5f.|1
‚König der Könige‘ war der offizielle Titel der parthischen Herrscher
und danach der persischen Könige sassanidischer Abstammung, die jene
ablösten; er war den Römern seit Jahrhunderten in dieser Form gut
bekannt: vgl. die Erzählung von Cass. Dio XXXVII 6, wonach Pompeius
absichtlich versäumte, den Partherkönig Phraates III. mit ‚König der
Könige‘ zu adressieren – stattdessen nutzte er die einfache Adressform
‚König‘, was Phraates stark irritierte. Man kann sich fragen, ob die
Bezeichnung καίσαρ für Justinian von Kavadh absichtlich gewählt wurde,
um seinen oströmischen ‚Kollegen‘ und ‚Bruder‘ herabzuwürdigen, denn
(1) Justinian ist sonst in der Chronik immer βασιλεύς (und als βασιλεῖς
werden seine Vorgänger Anastasios und Justin I. später in demselben
Brief genannt); (2) bei Malalas hat καίσαρ als Substantiv (die
Okkurrenzen von Καίσαρ als Eigenname für die frühen Kaiser, vor allem
für die aus der julisch-claudischen Dynastie, bilden eine andere, hier
nicht berücksichtigte Gruppe) ausschließlich die post-diokletianische
Bedeutung ‚einem Augustus untergeordneter Caesar‘, bezeichnet also nie
den alleinherrschenden Kaiser: vgl. XII 39 ὁ δὲ καίσαρ Μαξιμιανός, ΧΙΙ
40 τῷ βασιλεῖ καὶ τῷ καίσαρι (Diokletian und Maximian, klare
Opposition), ΧΙΙΙ 17 ποιήσας καίσαρα Ἰουλιανὸν συγγενέα αὐτοῦ
(Constantius II. und Julian), ΧΙΙΙ 18 Ἰουλιανός ... ὁ πρῲην γενόμενος
καίσαρ, ΧΙΙΙ 29 ἀδελφὸν Βάλεντα, ποιήσας αὐτὸν καίσαρα (Valentinian I.
und Valens), XIV 46 ὁ αὐτὸς καίσαρ Λέων (dies ist der einzige
Grenzfall; es geht um Leon I. und seinen Enkel Leon II., der kurz davor
im Malalas-Text von seinem Großvater auch schon zu βασιλεύς ernannt
worden ist – allerdings nur ἅμα αὐτῷ. καίσαρ bedeutet hier so etwas wie
‚kaiserlicher Mitregent‘), XV 5 τὸν υἱὸν αὐτοῦ ποιεῖν καίσαρα (Zenon
und der junge Sohn des Armatos, namens Basiliskos), XV 7 ἐγένετο καίσαρ
ὁ υἱὸς Ἀρμάτου, kurz danach ὁ βασιλεὺς καὶ ὁ καίσαρ (es folgen noch in
diesem Kapitel vier bzw. fünf weitere Okkurrenzen von καίσαρ, alle
bezogen auf den Armatos-Sohn).
5ff.|2
Während Kavadh in der Superskription des Briefes mit der bekannten
Titulatur als ‚König der Könige‘ erscheint (zur Verwendung dieser
Ehrenbezeichnung in diplomatischen Kontexten Helm (1932), 326f.),
lässt die Bezeichnung Justinians als καίσαρ an den Titel des Caesar denken, der nach römischem Maßstab nicht
dem Herrscher selbst, sondern seinem Nachfolger zukam, weswegen diese
Titulatur womöglich als gezielte Herabwürdigung gedeutet werden könnte
(vgl. hierzu den philologischen Kommentar zu Z. 5f.). Wie Prokop
(Procop. Pers. II 21,9) bemerkt und auch
anderswo bestätigt wird (Amm. XVII 5,3 [Caesar]; Men. Prot. fr. 6,1,182–183 [καίσαρ]),
sprachen die Sassaniden die römischen Herrscher jedoch regelmäßig in
dieser Form an. Es handelt sich hier also zumindest nicht um einen der
spezifischen Verhandlungssituation geschuldeten, gezielten Affront. Die
Gegenüberstellung eines Herrschers der „aufgehenden Sonne“ und eines
Herrschers des „untergehenden Mondes“ hingegen ist für ein
sassanidisches Schreiben ohne direkte Parallele (vgl. jedoch die
zitierte Ammian-Stelle, wo Schapur II. als frater
Solis et Lunae erscheint); sie mutet im hiesigen Zusammenhang
auch insoweit ungewöhnlich an, als der Topos des „Morgenlandes“
vielleicht besser zu einer westlichen Perspektive auf den östlichen
Nachbarn passt. Dennoch haben wir es hier sicherlich nicht mit der
naiven Übernahme eines pejorativen römischen Motives zu tun; im
Gegenteil lässt sich die Zuordnung der Sonne zum Sassaniden und des
Mondes zum Römer ihrerseits als subtile Spitze im Sinne eines Hinweises
auf eine Rangordnung deuten – zumal die Sonnen-Symbolik für die
Selbstrepräsentation der oströmischen Kaiser spätestens seit Konstantin
eine erhebliche Rolle spielte: Zur Selbstrepräsentation Konstantins und
seiner Vorgänger im Zusammenhang mit dem Sonnenkult Berrens (2004);
Wallraff
(2013), 170–173; zur Entwicklung in byzantinischer
Zeit Hunger
(1964), 75–80; vgl. hier insbes. 78f. (Vergleich
des Kaisers mit der aufgehenden Sonne [ἡλίου ἀνατολή] in einer Urkunde
aus mittelbyzantinischer Zeit).
5f.|4
Wortwörtlich „des Aufganges der Sonne … des Unterganges des Mondes“. Es
handelt sich um Genitive der Zusammengehörigkeit/des
Eigentumsverhältnisses, die von βασιλεύς bzw. καίσαρ ganz regulär (vgl.
LSJ s.v. βασιλεύς I a) abhängen: Beide Ausdrücke lassen sich also
zusammenhängend übersetzen mit „König des Morgenlandes“ und „Kaiser des
Abendlandes“, d.h. man braucht kein Komma nach βασιλεὺς βασιλευόντος
und καίσαρι; anders Thurn
(2000), 378 und Jeffreys, Jeffreys, Scott
(1986), 263, die ἀνατολῆς und δύσεως eher als
Genitive der Abstammung/Herkunft auffassen: „Emperor of Emperors, of
the rising sun, to Flavius Justinian Caesar, of the setting moon“.
6|5
Starker Aorist mit α-Endung (Übertragung aus der schwachen
Aorist-Konjugation) statt der geläufigen o-Form ηὕρομεν oder, ohne
Augment, εὕρομεν. Dass Malalas einige (insgesamt nicht viele) starke
Aoriste mit α zulässt, ist bekannt: Das gilt als „reflex of the
vernacular“ (James
(1990), 219); siehe auch Merz (1911), 33–35 und
Wolf (1911),
67 mit ausführlichen Listen der fraglichen Verben und Formen (beide
verzeichnen ηὕραμεν, mit Verweis auf vorliegende Stelle; vgl. auch
Malal. XVIII 16 ηὗραν prima manus cod. O
für εὗρον. Es ist hervorzuheben, dass gerade das Verb εὑρίσκω
vereinzelt α-Aoriste bereits in hellenistischer Zeit bildete: vgl.
Kühner, Blass
(1892), § 226 Anm. 4 (S. 104 – ungeachtet dieser
frühen Erscheinungen dürfte die einheitlich tradierte Partizipialform
εὑράμενος in Hes. fr. 235, 3 Merkelbach-West ein Fehler für εὑρόμενος
in der erst mittelbyzantinischen Überlieferung sein; unter den
Hesiod-Herausgebern verteidigt εὑράμενος nur Hirschberger
(2004), 430).
6f.|5
Das Passiv von ἀναγράφω ist der Terminus technicus für „to be inscribed
or entered in a public record“ (LSJ s.v. ἀναγράφω I 2) und ist hier
also richtig am Platz, da es um kaiserliche Archive (ἀρχεῖa) als
Aufbewahrungsort von Dokumenten geht. Die Partizipialform ἀναγεγραμμένα
hat teils nominale, teils verbale Funktion: Nach ηὕραμεν erwartet man
ein Nomen als Akkusativobjekt (Thurn, Meier
(2009), 468 übersetzen mit ‚Schriftstücke‘), die
folgende AcI-Konstruktion ἀδελφοὺς ἡμᾶς ... εἶναι stützt sich auf
ἀναγεγραμμένα, als ob dies ein unabhängiges verbum
dicendi wäre, was Thurn, Meier
(2009), 468 ebd. zu der entsprechenden Ergänzung
„die besagen“ in der Übersetzung zwingt. Zum Verbum ἀναγράφω: 1, 1.
(Olivier Gengler)
6f.|5
Die Bezeichnung des Perserkönigs und des römischen Kaisers als Brüder
begegnet bei Malalas erstmals im Zusammenhang mit dem diplomatischen
Austausch zwischen Kavadh und Justinians Vorgänger Justin Mitte der
520er Jahre in Kapitel XVII 10. In dem ebenfalls wörtlich zitierten
Schreiben warnt der Römer den Sassaniden unter Verwendung dieses
Begriffes (δεῖ ἡμᾶς ἀδελφοὺς ὄντας εἰς φιλίαν λαλεῖν – „Da wir Brüder
sind, müssen wir uns in Freundschaft besprechen“) vor dem
bevorstehenden Verrat des Hunnenkönigs Zilgibis. Laut Malalas nahm
Kavadh Justins Akt der Solidarität zum Anlass, in Friedensverhandlungen
mit Rom einzutreten. Das Motiv der Brüderlichkeit hebt Malalas nochmals
in XVIII 76 hervor, wo er den erfolgreichen Abschluss des aus den
Verhandlungen hervorgegangenen so genannten „ewigen Frieden“ schildert.
Die Anrede des jeweiligen Gegenübers als Bruder ist bereits vom 4.
Jahrhundert n.Chr. an für mehrere Schreiben zwischen den
Herrscherhäusern belegt (vgl. Eus. V.
Const. IV 11 [Konstantin I. an Schapur II.]; Amm. XVII 5,3; XVII
5,10 [Schapur II. an Constantius II.]; Men. Prot. fr. 6,1,182–183;
6,1,187–188 [Chosroes I. an Justinian]; C.
P. 735 Dindorf, Z. 6 und 7 [Kavadh II. an Herakleios]; von
römischer Seite aus war diese Bezeichnung offenbar alleine dem
Perserkönig vorbehalten (vgl. Helm
(1932), 329f.). Wie insbesondere die explizite
Hervorhebung der Bezeichnung in XVIII 76 nahelegt, bildet die
Brüderlichkeit der beiden Herrscher in Malalas’ Berichterstattung über
die Verhandlungen und den Friedensschluss ein zentrales Motiv. Das
entspräche den Beobachtungen der jüngeren Forschung, wonach das Bild,
das die Autoren des 6. Jahrhunderts von den Sassaniden zeichneten,
keineswegs durchweg negativ gefärbt war, sondern die persischen
Herrscher den römischen nicht selten als gleichwertig gegenübergestellt
wurden: Vgl. McDonough
(2011). Angesichts des regelmäßigen Auftretens der
Bezeichnung in den offiziellen Schreiben ist, anders als der Wortlaut
des zitierten Briefes und die Hervorhebung durch Malalas suggerieren,
die Feststellung der Brüderlichkeit jedoch kaum als Beleg für das
Bestreben um eine grundlegende Neuordnung der Beziehungen zwischen den
beiden Herrscherhäusern zu deuten, sondern geht wohl eher schlichtweg
auf die Titulatur des vom Perserkönig zur Untermauerung seiner
Forderungen aus den „Archiven“ hervorgeholten Schreibens zurück. In den
Vordergrund rückt das Motiv hier, um der für den Brief zentralen
Geldforderung Nachdruck zu verleihen.
7f.|6
Es ist unklar, auf welche konkrete Vereinbarung sich Kavadh hier
bezieht. Wenn es im Brief heißt, das entsprechende Schriftstück sei
„gefunden“ worden (ηὕραμεν, Z.6), suggeriert das eine zeitlich bereits
länger zurückliegende Abmachung. In der Tat deuten Priskos (Prisc. fr.
41 Blockley) und Josua Stylites (Jos. Styl. 8 Luther) an, dass bereits
im 5. und frühen 6. Jahrhundert n.Chr. Absprachen zwischen den beiden
Parteien existierten, aus denen die Sassaniden konkrete
(Geld-)forderungen ableiten konnten. Die römische Seite wehrte sich
dagegen offenbar mit dem Argument, dass ein formales Bündnis nicht
bestand: Börm
(2008), 330f. Das lässt darauf schließen, dass es
zwar tatsächlich eine Kooperationsvereinbarung gab, sich die Römer bei
deren Abschluss jedoch „formaljuristische Hintertüren offen gelassen
hatten“ (Zitat ebd.). Blockley (1985a),
23f. und Luther
(1997), 101f.; 114f. diskutieren dieses Modell im
Zusammenhang mit Abkommen der Jahre 422 und 441 n.Chr.
8f.|8
Man könnte fast den Verdacht hegen, dass hier die Modi der Verben
verwechselt sind, d.h. fragen, ob nicht eher διατελέω als Hauptverb im
Indikativ und μένω als davon abhängiges Partizip hier hätten stehen
müssen: Denn um den Gedanken „in der (besagten) Lage bleiben/eine
Aktion fortsetzten“ zum Ausdruck zu bringen, verwendet das
Altgriechische eben diese Konstruktion, vgl. die Belege bei LSJ s.v.
διατελέω 1 „mostly c. part., continue being or doing so and so“, z.B.
Plat. Resp. 411a μινυρίζων τε καὶ
γεγανωμένος ὑπὸ τῆς ᾠδῆς διατελῇ τὸν βίον ὅλον „winselnd und jubelnd
das ganze Leben verbringen“.
Als Vertauschung von Hauptverbum und Patizip analysiert μεμενήκαμεν
οὕτως διατελοῦντες auch Wolf
(1912), 78–79, der im selben Kontext auf die
Verbreitung von μένω und ἐπιμένω in der Chronik hinweist.
9f.|1
Die persische Argumentation deutet die eigenen Feldzüge gegen
aufständische Völkerschaften als Maßnahmen, die auch den Römern
zugutekamen. Das erinnert an ein Grundverständnis des
persisch-römischen Verhältnisses, wie es sich auch in Malal. XVII 10
angesichts der Schilderung des einträchtigen Vorgehens Justins und
Kavadhs gegen den verräterischen Hunnenkönig Zilgibis widerspiegelt:
Beschworen wird die Eintracht der „Brüder“ gegen feindselige und
moralisch minderwertige Dritte. Börm (2008), 337, meint,
dass es nicht mit dem Selbstverständnis der Sassaniden übereinzubringen
sei, dass diese auf den eigenen Geldmangel hinwiesen. Mit einer
persischen Argumentation auf Basis eines angeblichen foedus, das gegenseitige Unterstützung gegen
gemeinsame Feinde beinhaltete und die leeren Kassen der Sassaniden so
zu einem nicht zuletzt auch römischen Problem machte, ist ein solcher
Hinweis aber durchaus zu vereinbaren. Dass die zentrale Konfliktlinie
de facto zwischen Römern und Persern
verlief und nicht zwischen einem vermeintlichen „Block“ der beiden
Großmächte und deren gemeinsamen inneren und äußeren Feinden, war dabei
selbstverständlich beiden Seiten bekannt, ohne dass dies die
juristische Rechtfertigung der persischen Geldforderung beeinträchtigen
musste. Es ist vor diesem Hintergrund auch nicht allzu erstaunlich,
wenn in dem Brief, wie Greatrex (1998), 162
bemerkt, die Grenzstreitigkeiten und direkten militärischen
Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien, zu denen es in den
vorangegangenen Jahren gekommen war (vgl. dazu Kommentar ad Z.13ff.), nicht näher spezifiziert werden.
10|2
Dieselbe Kombination παρατάξασθαι ἠναγκάσθημεν findet sich wenige
Zeilen weiter unten, Z. 14, dort ohne Dativ des Gegners, sondern mit
Angabe der Ursache (πολέμου χάριν).
10f.|9
διά + Genitiv regulär zur Angabe des Mittels, wodurch etwas
geschieht; siehe allgemein zu den Funktionen der Präposition διά
in der Chronik mit Genitiv und mit Akkusativ Rüger (1895),
32–34 (andere Beispiele von διά + Genitiv „vermittelst“ finden
sich auf S. 32).
11|5
„Sodass klar ist“, Konsekutivsatz mit ὡς und Infinitiv, entsprechend
einem möglichen klassischen Usus der Partikel ὡς, vgl. LSJ s.v. ὡς B
III 1. Zu den Konsekutivsätzen bei Malalas im diachronem Vergleich zu
älterem und neuerem Sprachgebrauch siehe Helms (1971), 361–365.
Nach der Berechnung dieses Forschers benutzt Malalas für
Konsekutivsätze die Präposition ὡς merklich seltener als die
Alternative ὥστε, und zwar nur elfmal gegenüber etwa 60
ὥστε-Okkurrenzen, vgl. Helms
(1971), 382–383 Einträge XLIV und XLV, mit
Stellenverzeichnis. In dieser Hinsicht spiegelt die Chronik die
Verhältnisse des klassischen Griechisch wider, wo ὡς in konsekutiver
Funktion ebenfalls weniger verbreitet war. Zu konsekutivem ὡς bei
Malalas siehe auch Weierholt
(1963), 67, die auf die Existenz von Formeln wie
ὡς εἶναι o.ä. aufmerksam macht.
12f.|5
Hier wird offensichtlich auf frühere Geldanfragen an Anastasios und
Justin angespielt. Die Forderung an Justin kann mit der bei Zacharios
Rhetor überlieferten Nachricht zusammengebracht werden (HE 8,5), wonach Kavadh von Justinians Vorgänger
gleich zwei Mal, nämlich 518 und 526 n.Chr., jährliche Zahlungen von
36000 Solidi verlangte (ohne dass er damit
Erfolg gehabt hätte). An Anastasios wiederum hatte Kavadh laut Prokop
(Procop. Pers. I 7,1) im Jahr 502 –
ebenfalls erfolglos – die Bitte um ein Darlehen (δάνεισμα) gerichtet.
Josua Stylites (50 Luther) weiß nichts von einem solchen Darlehen,
sondern berichtet, der römische Unterhändler Rufinos sei Kavadh mit
Geld entgegengezogen, jedoch zu spät gekommen, um dessen Einfall in
römisches Territorium zu verhindern. Greatrex (1998),
76f., Anm. 15 und Börm
(2008), 335, Anm. 50 rekonstruieren daraus, dass
Anastasios versucht habe, eine ursprüngliche Tributforderung des
Persers zu einem Darlehen abzumildern und dass er erst nach Scheitern
entsprechender Verhandlungen Rufinos mit Geld ausgeschickt habe. Vgl.
allgemein zu den regelmäßig wiederkehrenden sassanidischen
Geldforderungen Blockley
(1985a); Luther (1997),
101–108; Greatrex
(1998), 15f.; Börm (2008).
13|4
Die klassische Form des Perfekts von γράφω ist γέγραφα (also Stamm +
Reduplikation + Tempusvokal α, 1. Pl. γεγράφαμεν), Malalas verwendet
(nur hier, sonst erscheint in der Chronik das Perfekt von γράφω nicht)
die Form γεγράφηκα, die als Zeichen des Perfekts die Erweiterung -κ(α)
aufweist: siehe Wolf
(1911), 72, wo γεγραφήκαμεν im Verzeichnis der
„bemerkenswerte[n] Verba“ steht, und Merz (1911), 26–27, der
die Entstehung der sekundären Bildung γέγραφηκα auf die Zeit der
apostolischen Väter (erste Jahrhunderte n.Chr.) datiert. LSJ s.v. γράφω
weiß allerdings eine viel ältere Okkurrenz dieses Perfekts anzuführen,
aus einem dokumentarischen (nicht literarischen) ägyptischen Papyrus
des 3. Jahrhunderts v.Chr., Pap. Hibeh
1,78,2 μου γεγραφηκότος σοι; weitere mögliche, auch frühere und
literarische Belege von γέγραφηκα sind bei Kühner, Blass
(1892), § 343 (S. 392) aufgelistet, wozu Arch.
Spir. 2,11,2 Mugler γεγραφήκαμες
hinzuzufügen ist.
13|7
πλέον οὐδέν bzw. οὐδὲν πλέον im Sinne von ‚nichts‘ (also äquivalent
zum einfachen οὐδὲν) nach Verben des Machens, Erreichens, Bewirkens
(ποιεῖν, πράσσειν usw.) ist idiomatisch: Vgl. die Belege bei LSJ s.v.
πλείων A II 1, z.B. Eur. Hipp. 284 εἰς
πάντ’ ἀφῖγμαι κοὐδὲν εἴργασμαι πλέον, wortwörtlich „ich habe mich in
jede Richtung bewegt und habe nichts bewirkt“. Dem mit οὐδέν in
dieser Formel verbundenen, aber eigentlich überflüssigen Neutrum
Komparativ von πολύς lag ursprünglich wohl folgender vergleichender
Gedanke zugrunde: „(ich habe alles gegeben, aber) erreicht habe ich
nichts [οὐδέν] mehr [πλέον] (als wenn ich weniger bzw. gar nichts
unternommen hätte)“.
13ff.|9
Der angesprochene Krieg ist mit Greatrex (1998), 162
in den persischen Militäroperationen der 520er Jahre im Transkaukasus
zu identifizieren. Römische und persische Interessen kamen sich in
dieser Region geradezu traditionell in die Quere: Zur besonderen Rolle
des Transkaukasus und des nördlichen Mesopotamien in den
römisch-persischen Beziehungen siehe allgemein Braund (1994),
268–314; Greatrex
(1998), 9–11; vgl. zur Gesamtsituation auch den
Kommentar ad Malal. XVIII 4. Unter Justin
hatten zuletzt mehrere der persischen Vasallen- bzw. tributpflichtigen
Völker des Transkaukasus eine stärkere Annäherung an Rom gesucht. So
wurde im Jahr 521/522 n.Chr., wie Malal. XVII 9 schildert, der neue
König der Lazen (eines kaukasischen Verbandes an der Ostküste des
Schwarzen Meeres, vormaliges Kolchis) Ztathis in Konstantinopel auf
Eigeninitiative des Lazen durch Justin getauft und offiziell
eingesetzt, was angesichts des bisherigen Vasallenverhältnisses der
Lazen zu Persien den Großkönig vor den Kopf stoßen musste und wogegen
dieser auch protestierte (vgl. dazu Greatrex (1998),
132f.¸ Kommentar ad Malal. XVIII 4). Einige
Jahre später wandte sich Prokop zufolge (Procop. Pers. I 12) der König der benachbarten Iberer,
Gurgenes, mit der Bitte an Justin, ihm Unterstützung gegen angebliche
Bestrebungen des Großkönigs zur Einführung des Zoroastrismus zukommen
zu lassen. Prokop zufolge sorgte Justin dafür, dass dem Iberer ein
Kontingent von Hunnen zur Seite gestellt wurde, welches gegen einen nun
folgenden Angriff des Kavadh jedoch nur wenig auszurichten vermochte,
sodass der Iberer mitsamt seinem Gefolge nach Lazika vertrieben wurde
(vgl. Braund
(1994), 282f.). Demgegenüber kennen Malalas und
andere Chronisten eine andere Version, die sich auf ein Hilfsersuchen
des Ztathis an Justinian bezieht: Vgl. hierzu den Kommentar ad Malal. XVIII 4. Womöglich lassen sich jedoch
beide Versionen zu einer Sequenz von Ereignissen in Transkaukasien
zwischen den letzten Regierungsjahren des Justin und den ersten Jahren
Justinians verbinden: Greatrex
(1998), 139–147. In jedem Fall konnte Lazika,
abgesehen von zwei Grenzbefestigungen, letztlich gehalten werden; seit
etwa 528 n.Chr. unternahmen die Perser auch keine weiteren Versuche
mehr, es den Römern zu entreißen. Die Argumentation in der hiesigen
Textstelle ist insoweit bemerkenswert, als Kavadh hier offensichtlich
Kriege der Perser mit (neuen) Verbündeten der Römer als Kriege gegen
Aufständische interpretiert, die nicht nötig gewesen wären, hätten sich
Justinians Vorgänger darauf eingelassen, ihren Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen (zum logischen und sprachlichen Bezug des beklagten
Fehlverhaltens [προφάσει τῆς ἐκείνων ἀπειθείας = „aufgrund der
Hartnäckigkeit von jenen“] auf die Kaiser vgl. den philologischen
Kommentar zu Z. 15f.). Die zu den Römern übergelaufenen kaukasischen
Gruppen werden also implizit als Gefahr für beide Großmächte charakterisiert, der es, so die
logische Konsequenz, gemeinschaftlich Einhalt zu gebieten gelte. Diese
Argumentation geht natürlich an der eigentlichen politischen Situation
vorbei und ist auch nicht mit einer Handlungsaufforderung
gleichzusetzen, dient aber dem Zweck, den für die sassanidischen
Geldforderungen zentralen Bündnis-Gedanken zu unterstreichen.
15f.|3
Dieser Satz, wo ἐκείνων ἀπειθείας eine Konjektur von Chilmead (1691), II,
185 ist (für den überlieferten Text siehe nächstes Lemma), lässt zwei
stark unterschiedliche Übersetzungen zu, je nach Auffassung des
Pronomens ἐκείνων und des Schlüsselwortes προφάσει:
# Wird ἐκείνων auf τοὺς ἐν μέσῳ (die „in der Mitte stehenden Stämme“)
# bezogen, dann kann ihr Ungehorsam (τῆς ἐκείνων ἀπειθείας) nur eine
# bösartige Unterstellung von Kavadh sein, der eine Rechtfertigung für
# seine Angriffe gegen diese Gruppen brauchte, aber gleichzeitig gut
# wusste und auch zugab, dass diese eigentlich nichts Falsches getan
# hatten (μηδὲν ἁμαρτήσαντες). πρόφασις hieße nach dieser
# Interpretation ‚Vorwand, Ausrede‘ (vgl. LSJ s.v. πρόφασις I 2
# „falsely alleged motive (or cause), pretext, pretence, excuse“) und
# nicht ‚Ursache‘ (was das Wort auch bedeuten kann: vgl. LSJ s.v.
# πρόφασις II 1 „the actual motive, purpose or cause, whether alleged
# or not“), denn seitens der angegriffenen Grenzvölker war – nach
# Aussage Kavadhs – nichts gekommen, das einen Krieg hätte
# ‚verursachen‘ können. In diesem Rahmen bewegt sich die Übersetzung
# von Jeffreys,
# Jeffreys, Scott (1986), 263–264 „on the pretext
# of their disobedience, even though they had done nothing wrong“;
# ἐκείνων bezieht sich auf andere Akteure, die mit Kavadh (wirklich)
# in Konfrontation geraten waren, nämlich die Kaiser Anastasios und
# Justin I; so verstand Chilmead (1691),
# II, 185 Anm. 1 seine eigene Konjektur („Lego, ἐκείνων, ut ad
# Anastasium & Iustinianum [gemeint muss wohl ‚Iustinum‘ sein] Impp.
# referatur“). Damit bedeutet der Satz, dass Kavadh die Grenzvölker
# aufgrund (προφάσει) des ‚Ungehorsams‘ von Anastasius und Justin I
# angriff und vernichtete. πρόφασις wäre somit die regelrechte
# ‚Ursache‘ des Grenzkrieges, denn nach Kavadhs Meinung bestand ein
# enger Zusammenhang (vgl. ὅθεν in Z. 13 „von daher“) zwischen dem
# ungehorsamen (weil nicht den Vereinbarungen entsprechenden)
# Verhalten von Justinians Vorgängern und seinem Angriff auf die
# Grenzvölker: Der zweite ging aus dem ersten unmittelbar hervor. Nach
# dieser Variante wird der Satz sowohl von Thurn, Meier
# (2009), 468 („Sie [gemeint sind die
# Grenzvölker] hatten sich in nichts verfehlt; die Ursache war, dass
# jene [gemeint sind Anastasius und Justin oder vielleicht die
# Oströmer i.A.] nicht auf uns hörten“) als auch von Veh (1970), 523
# verstanden; dieser bietet für προφάσει τῆς ἐκείνων ἀπειθείας eine
# Übersetzung, die fast eine auslegende Paraphrase ist: „alles nur
# wegen der Hartnäckigkeit der beiden Kaiser“. Chilmeads Wiedergabe
# von πρόφασις durch ‚praetextus‘ („violatae a vobis fidei sub
# praetextu“) und nicht durch ‚causa‘ o.ä. fügt sich in seine eigene
# Rekonstruktion des Satzes nicht gut (siehe oben).
Beide Interpretationen sind an sich möglich, aber logisch-argumentativ
ist der zweiten der Vorzug zu geben: Der Perserkönig hatte das fehlende
Entgegenkommen der beiden oströmischen Kaiser schon kurz zuvor
ausdrücklich beklagt (ἠνύσαμεν πλέον οὐδέν, Z. 13) und mit der jetzigen
Lage in Verbindung gebracht (ὅθεν, Z. 13); durch προφάσει τῆς ἐκείνων
ἀπειθείας wird nun die Verantwortung, ja die Schuld der römischen
Kaiser offen dargelegt. Laut der ersten Interpretation würde Kavadh in
dem Brief offen gestehen, dass seine – nicht näher spezifizierten –
Anschuldigungen gegen die harmlosen Grenzvölker bodenlos waren und nur
als Ausrede dienten: Aber wozu hätte er ein solches Zugeständnis
überhaupt gemacht? Das würde nur sein eigenes Handeln in schlechtes
Licht rücken. Dass sich ἐκεῖνος im klassischen Griechisch normalerweise
auf das unmittelbar vorausgehende Nomen bezieht (vgl. LSJ s.v. ἐκεῖνος
1 – in diesem Fall sind es tatsächlich die Grenzvölker), dürfte für die
Interpretation dieser Stelle kein ausschlaggebendes Argument sein; das
Gleiche gilt für die Tatsache, dass das andere προφάσει in der Chronik
(II 16 προφάσει τοῦ τάγματος τῆς εὐχῆς) eindeutig ‚Vorwand‘ bedeutet
(„unter Vorschützung des Gelübdes der Anbetung“ (Übersetzung von
Thurn, Meier
(2009)), 75). Der fast adverbiale Dativ προφάσει
mit Genitiv ist übrigens schon klassisch, vgl. z.B. Thuc. 3,86,4
ἔπεμψαν οἱ Ἀθηναῖοι τῆς μὲν οἰκειότητος προφάσει, βουλόμενοι δὲ μήτε
σῖτον ἐς τὴν Πηλοπόννησον ἄγεσθαι αὐτόθεν „die Athener schickten
[gemeint sind Schiffe zu den Leontinern und anderen sizilianischen
Verbündeten/Verwandten] angeblich wegen [also auch hier ist πρόφασει
eindeutig ‚Ausrede, Vorwand‘] der Verwandtschaft [gemeint ist die
gemeinsame ionische Abstammung], in Wahrheit aber weil sie nicht
wollten, dass vor dort Getreide in die Peloponnes zugeführt werde“.
15|7
In der späteren Gräzitat häufig anzutreffende sigmatische Bildung des
Aoristes (hier im Partizip) des Verbes ἁμαρτάνω, das klassisch nur die
asigmatishe (starke) Form ἥμαρτον kennt; bei Malalas findet sich
ἥμαρτον in VI 9 Z. 6: siehe Merz
(1911), 27–28.
16|1
Der handschriftliche Ausgangspunkt für Chilmeads Konjektur ἐκείνων
ἀπειθείας ist die Buchstabenfolge ἐκεινὀυαπαθείας. Während der aus
ἐκεινὀυ leicht rekonstruierbare Genitiv Singular ἐκείνου an den
Kontext nicht anschlussfähig ist (wegen des Fehlens eines geeigneten
Bezugswortes: Wer oder was könnte mit diesem Singularpronomen
gemeint sein?), hätte ἀπαθείας etwas für sich: Denn was Kavadh I.
den Vorgängern Justinians vorwarf, war eben die Nichterfüllung ihrer
vertraglichen Pflichten, also konkret ihre totale Passivität
(=ἀπάθεια)gegenüber den Forderungen des Persers. Würde man
tatsächlich ἀπαθείας in den Text setzen, dann wäre nur die zweite
der im philologischen Kommentar zu Z. 15f. besprochenen
Interpretationen möglich.
16|3
Dieser Infinitiv Aorist aktiv von ἀπόλλυμι hängt von ἠναγκάσθημεν in Z.
14 ab, wie der andere Infinitiv παρατάξασθαι (ebenfalls Z. 14): „wir
waren gezwungen, (unsere Truppen) in Schlachtordnung zu stellen … und
τοὺς ἐν μέσῳ zugrunde zu richten“. ἀπολέσαι ist die – korrekte – Lesart
von O (f. 290), die Dindorf
(1831), 450 und Thurn (2000), 378 mit
Recht abdrucken. Die von Chilmead (1691), II,
185 abgedruckte Medialform ἀπολέσθαι ‚zugrunde gehen‘ (vgl. LSJ s.v.
ἀπόλλυμι B 1), die noch Thurn in seinem Apparat der Erwähnung würdig
fand, ist unmöglich: Daraus könnte höchstens ein AcI resultieren („dass
die sich in der Mitte befindenden Völker zugrunde gehen“), der in
diesem Satz allerdings kein regierendes Bezugsverb hätte. Bereits
Bury (1897),
230 hatte auf Chilmeads (Flüchtigkeits-)Fehler hingewiesen und mit
ἀπολέσαι korrigiert; Chilmead selbst übersetzte die aktive Form:
„intermedios quoque … e medio sustulimus“.
16ff.|4
Die wiederholten Geldforderungen der Sassaniden an Rom und ihre –
umstrittene – Grundlage in Abkommen des 5. Jahrhunderts n.Chr. sind von
Blockley
(1985a) sowie zuletzt Börm (2008) untersucht
worden; vgl. dazu bereits den Kommentar ad
Z. 12f. Die unverhohlene Drohung mit militärischen Konsequenzen ist,
wie Greatrex
(1998), 161f. und Meier (2004a), 194f.
betonen, aus der Position der außenpolitischen Stärke heraus
vorgebracht. Angesichts der zahlreichen Unglücke, die die östlichen
Provinzen des Reiches in den letzten Jahren heimgesucht hatten (vgl. zu
den wiederholten Erdbeben in den östlichen Provinzen Malal. XVII 15;
16; XVIII 27; 28; 37; 40; zum in dasselbe Jahr gehörenden Aufstand der
Samaritaner XVIII 35), befand sich Rom zu diesem Zeitpunkt zweifelsohne
nicht in einer allzu günstigen Verhandlungsposition. Der Ausbau des
Festungsnetzes im südlichen Kaukasus und dem nördlichen Mesopotamien in
dieser Zeit (vgl. etwa Howard-Johnston
(2006), Aufsätze II und III) war dabei defensiven
Charakters: Greatrex
(1998), 156–159; vgl. zur defensiven Politik
insbesondere Justinians außerdem Meier (2004a), 192f.;
Leppin
(2011a), 127–138. Schon vor diesem Hintergrund –
aber auch angesichts der generellen Schwierigkeiten, der jeweils
anderen Seite die Vorbereitungen zu einem größeren Feldzug zu verbergen
(dazu allgemein Lee
(1993), 118–120) – bestand für Kavadh wohl kein
allzu großes Risiko darin, mit offenen Karten zu spielen und den
eigenen Einfall geradeheraus anzukündigen: Greatrex (1998),
162. Wie die sich an den Friedensschluss von 532 n.Chr. anschließenden
Zahlungen zeigen (Procop. Pers. I 22,3),
konnte der Sassanide auch durchaus mit einigem Recht darauf hoffen,
dass er vielleicht wirklich Geld erhalten würde. Faktisch trat dies,
wie in den meisten Fällen entsprechender Anfragen, jedoch nicht ein,
weswegen Kavadh 529 n.Chr. den Krieg eröffnete – und zwar, wie
Meier
(2004a), 195 berechnet, sogar noch vor Ablauf des
gestellten Ultimatums.
18|5
Eine identische Verwendung von προθεσμία mit Genitiv der Dauer der
gewährten Frist findet sich kurz davor, in Malal. XVIII 42 προθεσμίαν
τριῶν μηνῶν λαβόντες (dort haben die ‚Hellenen‘ drei Monate Zeit, um
sich zum orthodoxen Glauben zu bekennen). In seinem „Index verborum ad
res Byzantinas spectantium“ verzeichnete Thurn (2000), 491 nur
den Beleg XVIII 42 (S. 377, 22) und glossierte mit ‚dies certus‘, was
nicht ganz passend zu sein scheint: Die Übersetzung ‚Frist‘ (gefolgt
von der Angabe der fraglichen Zeitspanne) ist inhaltlich und sprachlich
besser; vgl. auch LSJ s.v. προθεσμία I 1.
19f.|9
Wortwörtlich „durch Betrug die Oberhand in dem Krieg gewinnen“.
περιγίγνομαι in der Bedeutung ‚überlegen sein‘ konstruiert i.d.R. mit
gen. personae und dat.
rei, wie z.B. in Thuc. 1,55,2 ἡ μὲν οὖν Κέρκυρα οὕτω
περιγίγνεται τῷ πολέμῳ τῶν Κορινθίων „Auf diese Weise war Kerkyra den
Korinthern in dem Krieg überlegen“, siehe weitere Belege in LSJ s.v.
περιγίγνομαι I 1. In vorliegender Malalas-Stelle ist allerdings der
Bereich, innerhalb dessen man überlegen ist, mit einem Genitiv (nicht
Dativ) angegeben: τοῦ πολέμου. Dieselbe Genitiv-Konstruktion (sogar mit
demselben Wort, πόλεμος) liegt vielleicht in Thuc. 6,8,2 vor: οἱ
Ἀθηναῖοι ... ἐψηφίσαντο ... ξυγκατοικίσαι δὲ καὶ Λεοντίνους, ἤν τι
περιγίγνηται αὐτοῖς τοῦ πολέμου „die Athener ... beschlossen ... , die
Leontiner bei der Wiederbesiedlung ihrer Stadt zu unterstützen, falls
für sie [αὐτοῖς, d.h. für die soeben erwähnten athenischen Feldherren
Alkibiades, Nikias, Lamachos, denen das Kommando der sizilischen
Expedition gerade anvertraut worden war] etwas in dem Krieg günstig
sein/verlaufen sollte“; falls also die erste Aktion auf sizilischem
Boden (βοηθοὺς μὲν Ἐγεσταίοις πρὸς Σελινουντίους) erfolgreich verlaufen
sollte, müssten die athenischen Feldherren sofort aus der günstigen
Lage Kapital schlagen und auch den Leontinern zu Hilfe kommen. Dass die
soeben angeführte Interpretation die richtige Auslegung dieser
Thukydides-Passage sei, ist freilich umstritten, nicht zuletzt eben
wegen der ungewöhnlichen Kombination von περιγίγνομαι mit gen. rei (siehe die Diskussion der verschiedenen
Möglichkeiten bei Gomme, Andrewes, Dover
(1970), 228–229; die hier präsentierte Deutung
favorisieren LSJ s.v. περιγίγνομαι I 2 und Dover (1965), 14): Die
fast identische Benutzung von περιγίνεσθαι τοῦ πολέμου in dieser
Malalas-Stelle dürfte sie etwas erhärten. Wolf (1912), 40
bezeichnet die Konstruktion δόλῳ περιγίνεσθαι τοῦ πολέμου als
„auffällig“ und neigt dazu, sie als fehlerhaft bzw. unzulässig zu
bewerten („wohl ein Beweis dafür, dass man den Sinn dieses Genitivs
nicht mehr Recht verstand“): Akzeptiert man die Thukydides-Parallele,
müsste dieses Urteil vielleicht relativiert werden.
Berrens (2004): Berrens, Stephan:
Sonnenkult und Kaisertum von den Severern bis zu Constantin I. (193–337 n. Chr.).
Stuttgart 2004
Blockley (1985a): Blockley, Roger:
Rome and Persia. International relations in late Antiquity [The 1985 Davidson Dunton Research Lecture].
Ottawa 1985
Börm (2008): Börm, Henning:
„Es war allerdings nicht so, dass sie es im Sinne eines Tributes erhielten, wie viele meinten…“. Anlässe und Funktion der persischen Geldforderungen an die Römer (3. bis 6. Jh.).
Historia 2008, 327–346
Börm (2013): Börm, Henning:
Justinians Triumph und Belisars Erniedrigung. Überlegungen zum Verhältnis zwischen Kaiser und Militär im späten Römischen Reich.
Chiron 2013, 63–126
Braund (1994): Braund, David:
Georgia in Antiquity: A History of Colchis and Transcaucasian Iberia, 550 BC–AD 562.
Oxford 1994
Bury (1897): Bury, John B.:
Johannes Malalas: The Text of the Codex Baroccianus.
ByzZ 1897, 219–230
Chantraine (1990): Chantraine, Pierre:
Dictionnaire Étymologique de la Langue Grecque. Histoire des Mots par Pierre Chantraine.
Nouveau Tirage, Paris 1990
Chilmead (1691): Chilmead, Edmund:
Johannis Antiocheni cognomento Malalae Historia Chronica … nunc primum edita cum Interpret. & Notis Edm. Chilmeadi ….
Oxonii 1691
Dindorf (1831): Dindorf, Ludwig:
Iohannis Malalae Chronographiae ex recensione L. Dindorfii.
Bonn 1831
Dölger, Karayannopoulos (1968): Dölger, Franz/Karayannopoulos, Johannes:
Byzantinische Urkundenlehre I. Die Kaiserurkunden. Handbuch der Altertumswissenschaft.
München 1968
Dover (1965): Dover, Kenneth J.:
Thucydides Book VI. Edited with Introduction and Commentary by K. J. Dover.
Oxford 1965
Festugière (1978): Festugière, André-Jean:
Notabilia dans Malalas. I.
Revue de Philologie 1978, 221–241
Frisk (1928): Frisk, Hjalmar:
Partizipium und Verbum Finitum im Spätgriechischen.
Glotta 1928, 56–66
Gomme, Andrewes, Dover (1970): Gomme, Arnold W./Andrewes, Antony/Dover, Kenneth J.:
A Historical Commentary on Thucydides.
Oxford 1970
Greatrex, Lieu (2002): Greatrex, Geoffrey/Lieu, Samuel N. C.:
The Roman Eastern Frontier and the Persian Wars. Part II: AD 363–630. A narrative sourcebook.
London/New York 2002
Greatrex (1998): Greatrex, Geoffrey:
Rome and Persia at war, 502–532.
Leeds 1998
Helm (1932): Helm, Rudolf:
Untersuchungen über den auswärtigen diplomatischen Verkehr des römischen Reiches im Zeitalter der Spätantike (Nachdr. in: E. Olshausen, H. Biller [Hrsg.], Antike Diplomatie, Darmstadt 1979, 321–413).. 1932
Helm (1979): Helm, Rudolf:
Untersuchungen über den auswärtigen diplomatischen Verkehr des römischen Reiches im Zeitalter der Spätantike.
Archiv für Urkundenforschung 1932, 3, 375–436
Helms (1971): Helms, Peter:
Syntaktische Untersuchungen zu Ioannes Malalas und Georgios Sphrantzes.
Helikon 1971, 309–388
Hirschberger (2004): Hirschberger, Martina:
Gynaikôn Katalogos und Megalai Ehoiai. Ein Kommentar zu den Fragmenten zweier hesiodeischer Epen.
München/Leipzig 2004
Howard-Johnston (2006): Howard-Johnston, James:
East Rome, Sasanian Persia and the End of Antiquity.
Padstow 2006
Hunger (1964): Hunger, Herbert:
Prooimion. Elemente der byzantinischen Kaiseridee in den Arengen der Urkunden.
Wien 1964
James (1990): James, Alan:
The language of Malalas, 1: General survey. 1990, 217–224
Jeffreys, Jeffreys, Scott (1986): Jeffreys, Elizabeth/Jeffreys, Michael/Scott, Roger:
The Chronicle of John Malalas. A Translation.
Melbourne 1986
Körting (1879): Körting, Gustav:
De vocibus latinis quae apud J. Malalam chronographum Byzantinum inveniuntur.
Münster 1879
Kühner, Blass (1892): Kühner, Raphael/Blass, Friedrich:
Ausführliche Grammatik der griechischen Sprache, erster Teil: Elementar- und Formenlehre.
Hannover 1892
Kühner, Gerth (1898): Kühner, Raphael/Gerth, Bernhard:
Ausführliche Grammatik der griechischen Sprache. Satzlehre.
Hannover 1898
Lee (1993): Lee, Alan D.:
Information and Frontiers. Roman Foreign Relations in Late Antiquity.
Cambridge 1993
Leppin (2011a): Leppin, Hartmut:
Justinian. Das christliche Experiment.
Stuttgart 2011
Loudová (2005): Loudová, Kateřina:
A few notes on the Language of John Malalas’ Chronicle.
SPFB(klas) 2005, 57–67
Luther (1997): Luther, Andreas:
Die syrische Chronik des Josua Stylites. 1997,
McDonough (2011): McDonough, Scott:
Were the Sasanians Barbarians? Roman Writers on the “Empire of the Persians”.
Romans, Barbarians, and the Transformation of the Roman World. Cultural Interaction and the Creation of Identity in Late Antiquity, 2011, 55–65
Meier (2004a): Meier, Mischa:
Das andere Zeitalter Justinians. Kontingenzerfahrung und Kontingenzbewältigung im 6. Jahrhundert n. Chr..
Göttingen 2004
Merz (1911): Merz, Ludwig:
Zur Flexion des Verbums bei Malalas.
Pirmasens 1911
Nechaeva (2014): Nechaeva, Ekaterina:
Embassies – Negotiations – Gifts. Systems of east Roman Diplomacy in Late Antiquity.
Stuttgart 2014
Recycler (2012): Scott, Roger:
Diplomacy in the sixth cetury. The evidence of John Malalas.
Byzantine Chronicles and the Sixth Century, 2012, 159–165
Rubin (1960): Rubin, Berthold:
Das Zeitalter Justinians.
Berlin 1960
Rüger (1895): Rüger, Anton:
Studien zu Malalas. Präpositionen und Adverbien. Das 18. Buch. Die konstantinischen Excerpte. Die tuskulanischen Fragmente.
Bad Kissingen 1895
Scott (1992): Scott, Roger:
Diplomacy in the sixth century: the evidence of John Malalas.
Byzantine Diplomacy 1992, 159–165
Thurn, Meier (2009): Thurn, Johannes/Meier, Mischa:
Johannes Malalas Weltchronik..
Stuttgart 2009
Thurn (2000): Thurn, Johannes:
Ioannis Malalae Chronographia.
Berolini et Novi Eboraci 2000
Veh (1970): Veh, Otto:
Prokop Perserkriege Griechisch-deutsch ed. Otto Veh. Prokop: Werke III.
München 1970
Wallraff (2013): Wallraff, Martin:
Sonnenkönig der Spätantike. Die Religionspolitik Konstantins des Großen.
Freiburg 2013
Weierholt (1963): Weierholt, Kristen:
Studien im Sprachgebrauch des Malalas.
Oslo 1963
Wolf (1911): Wolf, Karl:
Studien zur Sprache des Malalas, Tl. 1: Formenlehre.
Diss. München 1911
Wolf (1912): Wolf, Karl:
Studien zur Sprache des Malalas, Tl. 2: Syntax.
Diss. München 1912