Malalas 18.2 1–20 = 13–32 (Thurn)
Malalas berichtet im zweiten Kapitel von der Ernennung des Patrikios zum comes Orientis durch Justinian. Der Kaiser habe jenem eine große Menge Geldes zur Verfügung gestellt und ihm den Auftrag erteilt, damit Renovierungsarbeiten in der Stadt Palmyra durchzuführen. Diese Ereignisse nimmt der Chronist zum Anlass, um ausführlich auf die Gründungsgeschichte der Stadt einzugehen. Palmyra sei von Solomon, dem Sohn Davids, an der Stelle gegründet worden, wo sein Vater im berühmten Zweikampf Goliath bezwungen habe. Die Gründung Palmyras wird damit zum zweiten Mal thematisiert, nachdem Malalas bereits in V 39 davon berichtet hat.
Philologisch-Historischer Kommentar
Parallelüberlieferung
Literatur
Im Rahmen der diokletianischen Reformen erhielten duces die militärische Verantwortung für Grenzprovinzen, eine Funktion, die auch bei den Reformen Konstantins I. beibehalten wurde (Vgl. LeBohec 2010, 42).
Im Zuge der Trennung von ziviler und militärischer Provinzverwaltung in der Spätantike wurde der zivile Bereich den praesides zugewiesen, während die duces den Oberbefehl über alle limitanei (d.h. Grenzsoldaten) ihres Zuständigkeitsbereichs erhielten. In manchen Provinzen wich man allerdings von dieser Bestimmung ab, sodass der dux auch zivile Funktionen erfüllen (etwa in Isauria) oder die Truppen mehrerer Provinzen (z.B. Armenia, Pontus und Syria Euphratensis) befehligen konnte (Vgl. Southern/Dixon 1996 58f. und Campbell 1999, 852f.). Auch waren die Kommandostrukturen nicht permanent festgelegt, sondern wurden an die jeweiligen Erfordernisse der Zeit angepasst. So wurde, um ein Beispiel zu nennen, der dux Aegypti von der Herrschaftszeit Konstantins bis ca. zum Jahr 384 ernannt und wurde dann durch einen comes rei militaris per Aegyptum ersetzt (not. dig. or. 28,13; vgl. Southern/Dixon 1996, 60).
Die Zuständigkeiten der duces werden in den Gesetzestexten aufgeführt (u.a. Cod. Theod. 7,1,9; Nov. Theod. 24,1). Ihre Hauptaufgabe bestand in der militärischen Sicherung des ihnen zugewiesenen Gebietes, u.a. durch den Bau bzw. die Renovierung von Befestigungsanlagen. Ferner oblag ihnen die Aushebung von Soldaten sowie die Aufsicht über die Lebensmittelversorgung der Truppen. Schließlich waren sie auch für die Rechtsprechung zuständig in den Fällen, in denen ihnen unterstehende Soldaten widerrechtlich agierten (vgl. Southern/Dixon 1996, 60).