Malalas 18.24 1–15 = 34–48 (Thurn)

Inhalt

Kapitel 24 zeigt nach dem mildtätigen Verhalten Justinians in den vorherigen beiden Kapiteln die wohltätige Seite der Kaiserin Theodora, die sich der Prostituierten annimmt: Sie lässt deren Zuhälter festnehmen und erstattet ihnen den Preis, den diese für den Erwerb der Mädchen gezahlt haben. Nach diesem Freikauf stattet Theodora die ehemaligen Prostituierten zudem mit neuen Kleidern und eigenem Geld aus.

Philologisch-Historischer Kommentar
Parallelüberlieferung
Literatur

1 (34)
Ἐν αὐτῷ δὲ τῷ καιρῷ ἡ εὐσεβὴς Θεοδώρα μετὰ καὶ τῶν ἄλλων
 
αὐτῆς ἀγαθῶν ἐποίησε καὶ τοῦτο. οἱ γὰρ ὀνομαζόμενοι πορνοβοσκοὶ
 
περιῆγον ἐν ἑκάστῳ τόπῳ περιβλεπόμενοι πένητας ἔχοντας θυγατέρας,
 
καὶ διδοῦντες αὐτοῖς, φησίν, ὅρκους καὶ ὀλίγα νομίσματα ἐλάμβανον αὐ-
5 (38)
τάς, ὡς ἐπὶ συγκροτήσει, καὶ προΐστων αὐτὰς δημοσίᾳ, κατακοσμοῦντες
 
ἐκ τῆς αὐτῶν ἀτυχίας, κομιζόμενοι παρ' αὐτῶν τὸ τοῦ σώματος αὐτῶν
 
δυστυχὲς κέρδος, καὶ ἠνάγκαζον αὐτὰς τοῦ προΐστασθαι. καὶ τοὺς τοιού-
 
τους πορνοβοσκοὺς πάντας ἐκέλευσεν συσχεθῆναι μετὰ πάσης ἀνάγκης·
 
καὶ ἀχθέντων αὐτῶν μετὰ τῶν κορασίων, ἐκέλευσεν εἰπεῖν ἓκαστον
10 (43)
αὐτῶν μεθ' ὅρκου δόσεως τί παρέσχον τοῖς αὐτῶν γονεῦσιν· καὶ εἶπον
 
δεδωκέναι ἀνὰ πέντε νομίσματα. καὶ πάντων ἐπιδεδωκότων γνῶσιν μεθ’
 
ὅρκου δεδωκυῖα τὰ χρήματα ἡ αὐτὴ εὐσεβὴς βασίλισσα ἠλευθέρωσεν
 
αὐτὰς τοῦ ζυγοῦ τῆς δυστυχοῦς δουλείας κελεύσασα τοῦ λοιποῦ μὴ εἶναι
 
πορνοβοσκούς, ἀλλὰ χαρισαμένη ταῖς αὐταῖς κόραις τὴν τοῦ σώματος
15 (48)
ἔνδυσιν καὶ ἀπὸ νομίσματος ἑνὸς ἀπέλυσεν αὐτάς.
Philologisch-Historischer Kommentar
1f./1 Ἐν αὐτῷ δὲ τῷ καιρῷ ἡ εὐσεβὴς Θεοδώρα μετὰ καὶ τῶν ἄλλων αὐτῆς ἀγαθῶν ἐποίησε καὶ τοῦτο: Mit Kapitel 24 tritt zum ersten Mal in Buch XVIII Kaiserin Theodora (PLRE IIIB (Theodora 1), 1240f.) in den Fokus des Autors und wird zur Protagonistin. Als Ehefrau des Kaisers und Augusta kommt ihr für die Herrschaftszeit Justinians eine besondere Rolle zu, da sie keinesfalls nur im Hintergrund agierte oder schmückendes Beiwerk ihres Gatten war, sondern ihm als Ratgeberin zur Seite stand und sich, wie das vorliegende Kapitel zeigt, aktiv politisch und sozial engagierte (die folgenden Ausführungen basieren auf Leppin 2011a, 79ff.; Leppin 2002 sowie Foss 2000, vgl. für weitere Informationen Garland 2013, Pratsch 2011, Hartmann 2007 und Cesaretti 2004). Bis sie offiziell als Ehefrau an der Seite Justinians auftreten konnte, hatte es zahlreicher gesetzgeberischer Maßnahmen bedurft, um ihre Position zu legitimieren, da sie niederen und infamen Verhältnissen entstammte (sie war die Tochter eines Bärenwärters, wohl um 497 geboren, und wuchs im Umfeld von Zirkusveranstaltungen auf, bei denen sich ihre Eltern verdingten). Das Thema des vorliegenden Kapitels stellt folglich einen geschickt ausgewählten Handlungsbeginn der sich politisch engagierenden Herrscherin Theodora dar, da sie sich in einem Bereich karitativ betätigte, dem sie selbst entstammte. Theodora war als Schauspielerin und Tänzerin in Justinians Leben getreten und vor ihrer Zeit an der Seite des Kaisers durch verschiedene Liebesaffären und Inszenierungen aufgefallen, die dem Milieu der Prostitution nicht fern waren. Prokop stellt mit seinen Werken Bella, De Aedifiis und Anecdota einen der Hauptinformanden über das Leben Theodoras dar, vor allem in seinen Anecdota äußert er sich besonders kritisch und polemisch über deren in seinen Augen lasterhaftes und ungezügeltes Leben, vgl. zur Herkunft Theodoras u.a. Procop. Arc. 9,15f. Prokops Anecdota stellen ein Pamphlet auf die dem Autor verhasste Kaiserin dar, das möglicherweise vor dem Hintergrund zu verstehen ist, dass ein vormals gefeierter Autor seine Karriere als Hofschriftsteller beenden und mitansehen musste, dass sogar eine gesellschaftlich unter ihm stehende Frau den Thron besteigen konnte (Leppin 2002, 444). Alles, was er an schmähenden Gerüchten über das Kaiserpaar hatte aufgreifen können, verarbeitet er in der Geheimgeschichte, die bewirkte, dass das aus anderen Quellen (wie z.B. Johannes von Ephesos) entstandene Bild der frommen und tüchtigen Kaiserin Theodora eine negative Konnotation erhielt (zur Darstellung Theodoras durch Prokop vgl. Beck 1986, passim). Über ihren exakten Weg an die Seite des Kaiser bleibt vieles im Unklaren: Mit dem designierten Statthalter der Provinz Africa, Hekebolos von Tyros (PLRE II (Hecebolus), 528), ging sie zunächst nach Libyen, kehrte nach einem Zerwürfnis mit ihm jedoch über Alexandria und Antiochia nach Konstantinopel zurück. Die finanziellen Mittel für diese Reise erwarb sie den Angaben Prokops zufolge über Prostitution (vgl. Procop. Arc. 9,29). Der Theodora freundlich zugewandte Teil der Quellen berichtet demgegenüber davon, dass sie auf dieser Reise bereits mit zahlreichen Bischöfen in Kontakt getreten ist und durch sie nachhaltig geprägt wurde, u.a. mit Timotheos, dem Patriarchen von Alexandria, den sie später als ihren „geistlichen Vater“ benannte (Leppin 2002, 446 sowie Beck 1986, 98). In Konstantinopel traf sie wohl um das Jahr 520 auf Justinian, dessen Aufstieg zum zukünftigen Kaiser zu jenem Zeitpunkt bereits abzusehen war. Die genauen Umstände des Aufeinandertreffens sind nicht zu rekonstruieren, was jedoch folgte war eine jahrzehntelange Partnerschaft. Diese emotionale Bindung Justinians an Theodora ließ ihn eine Heirat mit ihr gegen viele Widerstände der Senatsaristokratie und der Augusta Euphemia (PLRE II (Lupicina quae et Euphemia 5), 423), der Frau Kaiser Justins, durchsetzen, wofür eine Gesetzesänderung nötig war. Seiner Frömmigkeit geschuldet musste Justinian eine legitime Ehe anstreben, was seit der Zeit des Augustus jedoch für den Fall einer Ehe zwischen einem Senator und einer Bühnenkünstlerin nicht möglich war. Zunächst wurde Theodora daher zur Patrizierin erhoben (Procop. Arc. 9,30, Ioh. Eph. V. SS. Or. 13), in den frühen Herrschaftsjahren Justins (520–523) erging dann ein Gesetz, das Ehen mit ehemaligen Schauspielerinnen legalisierte: Das genannte Eheverbot wurde aufgehoben und entsprechende Hochzeiten für den Fall gestattet, dass die betreffende ehemalige Schauspielerin Reue zeigte (Cod. Iust. V 4,23, vgl. Meier 2004a, 190, Croke 2007, 41 und Leppin 2011a, 80). Das Gesetz beginnt mit einer ausführlichen Begründung, die das Prinzip der Milde (benevolentia) hervorhebt, das insbesondere dem Kaiser in der Nachahmung Gottes zukomme. Dieses Prinzip solle auch auf Frauen angewendet werden, die gefehlt hätten. Im Gedanken der Errettung von Sünden wird hier ein christlicher Duktus deutlich – der Gedanke der Fürsorge für die Schwächeren, der unter Justinian mehrfach begegnet. Vormaligen Schauspielerinnen und ihren Töchtern wurde so eine rechtmäßige Ehe ermöglicht, vor allem auch das Recht legitime Nachkommen zu gebären, sofern sie einen entsprechenden kaiserlichen Gnadenerweis erlangten. Dieses Gesetz steht am Beginn einer Serie von Maßnahmen, die auch später unter Justinian selbst eine Besserstellung von Frauen und insbesondere von Schauspielerinnen bewirken sollten. Hinter dieser Politik Justins ist hier konzeptionell der Einfluss Justinians zu vermuten, eine monokausale, allein auf den Wunsch Justinians, Theodora zu ehelichen, ausgerichtete Erklärung für diese gesetzgeberische Tätigkeit, wie sie Prokop nahelegt, ist unwahrscheinlich. Justinian bzw. Justin nutzten die Gelegenheit jenes Ehebegehrens, um ein Gesetz zu erlassen, das dem allgemeineren Ziel, den Verachteten der Gesellschaft Gnade zu gewähren, entsprach (Leppin 2011a, 81, Vasiliev 1950, 392–397, vgl. dazu auch Daube 1967, 392f. und Honoré 1978, 10).
Auch die spätere Rolle Theodoras als Gattin des Kaisers und Wohltäterin (s.u.) kann nach christlichen Maßstäben, die in der Gesetzgebung deutlich werden, gedeutet werden: Ihr Weg führte sie vom Bordell auf den Thron, was Traditionalisten zwar empörte, nach christlichen Maßstäben aber durchaus annehmbar war (Leppin 2011a, 80). Im Rahmen seines Herrschaftsantrittes im Jahr 527 war es eine der ersten Maßnahmen Justinians, Theodora zur Augusta zu erheben (vgl. Malal. XVII 18; Zon. 14,5,40; Theoph. 173, Procop. Arc. 9,52.; Leppin 2011a, 90). In der Folgezeit wurde Theodora zu einer der wichtigsten Beraterinnen des Kaisers, der dieser häufig sein Ohr schenkte und sich von ihr beeinflussen ließ (z.B. im Rahmen des Nikaaufstandes). Auch in diplomatischen Fragen wurde sie tätig, was daran ersichtlich wird, dass sie im diplomatischen Verkehr mit Ostgoten oder Persern Briefe schrieb und empfing, vgl. Procop., Arc. 2,32–35 sowie Cass. Var. X 20,2. (Fabian Schulz)
1f./9 μετὰ καὶ τῶν ἄλλων αὐτῆς ἀγαθῶν: μετά + Gen. hier in der Bedeutung von ἄλλως τε καί – ‚neben‘, vgl. Rüger 1895, 13. (Fabian Schulz)
2ff./6 οἱ γὰρ ὀνομαζόμενοι πορνοβοσκοὶ περιῆγον ἐν ἑκάστῳ τόπῳ περιβλεπόμενοι πένητας ἔχοντας θυγατέρας, καὶ διδοῦντες αὐτοῖς, φησίν, ὅρκους καὶ ὀλίγα νομίσματα ἐλάμβανον αὐτάς, ὡς ἐπὶ συγκροτήσει, καὶ προΐστων αὐτὰς δημοσίᾳ, κατακοσμοῦντες ἐκ τῆς αὐτῶν ἀτυχίας, κομιζόμενοι παρ' αὐτῶν τὸ τοῦ σώματος αὐτῶν δυστυχὲς κέρδος, καὶ ἠνάγκαζον αὐτὰς τοῦ προΐστασθαι: Es folgt die Beschreibung der Situation, in die Theodora eingreift: Zuhälter trieben sich an verschiedenen Orten herum und hielten nach Töchtern aus armen Familien Ausschau, welche sie dann den Eltern abkauften und zur Prostitution zwangen. (Fabian Schulz)
3/5 περιβλεπόμενοι πένητας ἔχοντας θυγατέρας: Der Baroccianus fol. 283r, Z. 16 hat ἐχούσας. Thurn 2000, 368 gibt ἔχοντας als eine Emendation von Chilmead an. Der Text von Chilmead 1691, II, 173 enthält jedoch ἐχούσας; die Form ἔχοντας findet sich bei Chilmead nur a.a.O. in Anm. 2. Die Inkongruenz in Partizipialkonstruktionen ist bei Malalas häufig, vgl. Wolf 1911, 56 und Wolf 1912, 27. (Fabian Schulz)
4/2 διδοῦντες: Neben den klassischen Formen des Verbums δίδωμι finden sich Ableitungen von dem neuionischen δίδόω, wovon dieses Partizip abgeleitet ist, vgl. Wolf 1911, 62. Chilmead 1691, II, 173 schrieb - ohne weitere Bemerkung - διδόντες; der Barrocianus fol. 283r, Z. 17 bietet jedoch eindeutig διδοῦντες. (Fabian Schulz mit Florian Battistella)
5/2 ὡς ἐπὶ συγκροτήσει: Jeffreys/Jeffreys/Scott 1986, 255 übersetzen „as though under a contract“. Der Verweis auf Iust. Nov. 14 ist schwer nachzuvollziehen. Sonst hat συγκρότησις die Bedeutung ‚Zustimmung, Gunst, Unterstützung‘ (LSJ und LSJ Supp.); vgl. Iust. Nov. 109, 1, wo es heißt, dass Heiden nicht die gesetzliche Unterstützung genießen sollen (τῆς ἐκ τῶν ἡμετέρων νόμων ἀπολαῦσαι... συγκροτήσεως). Hier ist Folgendes gemeint: ‚angeblich aus Wohltätigkeit‘. Malalas streicht also die Perfidie der Zuhälter heraus. Zur subjektiven Bedeutung von ὡς vgl. Weierholt 1963, 67f. (Fabian Schulz)
5/6 προΐστων: Imperfekt, späte Form, vgl. Wolf 1911, 61. Die Bedeutung ‚prostituieren‘ erklärt Wolf 1911, 74 als Latinismus. (Fabian Schulz)
5f./9 κατακοσμοῦντες ἐκ τῆς αὐτῶν ἀτυχίας: ἐκ + Gen. hier im Sinne von ‚entsprechend‘? Die Bewertung des Geschehens durch Malalas, wie sie sich in dieser Beschreibung ausdrückt, ist eher untypisch für seinen Stil. (Fabian Schulz)
7/1 δυστυχὲς κέρδος: Auch hier ein moralisierender Ton. (Fabian Schulz)
7/4 ἠνάγκαζον αὐτὰς τοῦ προΐστασθαι: Artikel zur Stärkung des Infinitivs, ἀναγκάζω sonst mit bloßem Infinitiv, vgl. Wolf 1912, 71. (Fabian Schulz)
7ff./8 καὶ τοὺς τοιούτους πορνοβοσκοὺς πάντας ἐκέλευσεν συσχεθῆναι μετὰ πάσης ἀνάγκης• καὶ ἀχθέντων αὐτῶν μετὰ τῶν κορασίων, ἐκέΙλευσεν εἰπεῖν ἓκαστον αὐτῶν μεθ' ὅρκου δόσεως τί παρέσχον τοῖς αὐτῶν γονεῦσιν: Theodora greift in das Geschehen ein und ordnet an, derartige Zuhälter festzunehmen und sie dazu zu zwingen, den Tathergang und die verwendete Geldmenge zu erklären. (Fabian Schulz)
8/6 μετὰ πάσης ἀνάγκης: ‚Unter Anwendung von Zwang‘. Dieser Gebrauch von μετά findet sich auch in XIII 71, 55f., vgl. Rüger 1895, 12. Jeffreys/Jeffreys/Scott 1986 255 übersetzen: ‚as a matter of urgency‘.  (Fabian Schulz)
9/2 ἀχθέντων: ἄγω hier im Sinne von ‚vorführen‘. (Fabian Schulz)
9/4 μετὰ τῶν κορασίων: τὸ κοράσιον – ‚little girl, maiden‘, Koine-Griechisch, vgl. LXX, NT, Inschriften, Papyri. (Fabian Schulz)
10/2 μεθ' ὅρκου δόσεως: ‚Unter Leistung eines Eides‘, klassisch eher verbal ὅρκον διδόναι wie in Arist. Rh. 1377a7. (Fabian Schulz)
11/8 γνῶσιν: γνῶσις – ‚Statement in writing‘ (LSJ), hier wohl nicht schriftlich. (Fabian Schulz)
11ff./5 καὶ πάντων ἐπιδεδωκότων γνῶσιν μεθ’ὅρκου δεδωκυῖα τὰ χρήματα ἡ αὐτὴ εὐσεβὴς βασίλισσα ἠλευθέρωσεν αὐτὰς τοῦ ζυγοῦ τῆς δυστυχοῦς δουλείας κελεύσασα τοῦ λοιποῦ μὴ εἶναι πορνοβοσκούς, ἀλλὰ χαρισαμένη ταῖς αὐταῖς κόραις τὴν τοῦ σώματος ἔνδυσιν καὶ ἀπὸ νομίσματος ἑνὸς ἀπέλυσεν αὐτάς. Die hier von Theodora (gemeinsam mit Justinian) getroffene Maßnahme bestand also darin, über den Schutz der Schauspielerinnen hinaus die Bordelle der Hauptstadt zu schließen und ihre Inhaber, die eine Art von Zwangsprostitution betrieben, zu verfolgen. Die Prostituierten kaufte die Kaiserin frei und stattete sie finanziell großzügig aus. Hauptbeweggrund scheint nicht allein die Unterbindung von Prostitution als solcher gewesen zu sein, sondern auch der Schutz der Mädchen und die Fürsorge für sie, vgl. die später in Kraft getretene justinianische Novelle 14 (535 mit Beaucamp 1990/1992, 128f.). Als weitere Konsequenz dieser Politik ist die Einrichtung eines Klosters mit dem Namen Metanoia zu sehen (was sowohl „Buße“ als auch „Umdenken, Sinneswandel“ bedeuten kann), um den Mädchen ein reines Leben zu ermöglichen, wie Prokop in seinen aedificia berichtet, wohingegen er in den anekdota sarkastisch vermerkt, dass die Insassen des Klosters durch todesmutige Sprünge versucht hätten, sich aus ihrer Zwangsreue zu befreien. (Procop., Aed. I 9,1–10; Arc. l 7,5f.; Leppin 2011a, 172)
Als Kaiserin verfügte Theodora über erheblichen Besitz, dem sie die Mittel für Stiftungen entnahm, so dass sie vielerorts als Wohltäterin in Erscheinung trat. Neben ihrer Wohltätigkeit für Prostituierte setzte sie sich auch für die Armen ein, vgl. die Einrichtung entsprechender Gebäude bei Procop. Aed. I 2,17; I 11,24–7 sowie ihre persönliche Fürsorge für die verarmten Töchter des Eulalios, vgl. den Kommentar ad Malal. XVIII 23 sowie Joh. Nik. 93,3. Johannes Lydos scheint ihrem wohltätigen Wirken ein Kapitel gewidmet zu haben, das leider nicht erhalten ist, und pries ihre Mildtätigkeit. Ihrem Gatten gleich war sie bestrebt, christlichen Werten Geltung zu verschaffen: Als der General Artabanes sich Hoffnungen machte, Justinians Nichte zu heiraten, und dafür seine Frau verließ, zwang sie ihn, zu dieser zurückzukehren – und konterkarierte damit möglicherweise strategische Überlegungen ihres Gemahls. (Lyd., Mag. pr. (3,15); vgl. 3,69,2; zur Geschichte des Artabanes vgl. Procop. Goth. III 31,11–18.; Leppin 2011a, 290)
(Fabian Schulz)
12/8 βασίλισσα: Zum Titel βασίλισσα: VII 19, 4. (Brendan Osswald)
15/4 νομίσματος ἑνὸς: ἀπό + Gen. im Sinne von ‚mit‘. Diese Verwendung findet sich auch bei Konstantin Porphyrogennetos (10. Jh.), vgl. LBG. Von Rüger 1895, 13 und 37 distributiv verstanden, dem sich Wolf 1911, 41 anschließt. (Fabian Schulz)
Parallelüberlieferung
Iust. Nov. 14; Joh. Nik. XCIII 3; Procop., Arc. 17,5–6; Procop., Aed. I 9,2–12.
Literatur
Beaucamp (1990/1992): Beaucamp, J.: Le statut de la femme a Byzance (IVe–VIIe siecles),, Paris, 1990.
Beck (1986): Beck, Hans-Georg: Kaiserin Theodora und Prokop. Der Historiker und sein Opfer, München, 1986.
Cesaretti (2004): Cesaretti, Paolo: Theodora. Herrscherin von Byzanz, Darmstadt, 2004.
Chilmead (1691): Chilmead, Edmund: Johannis Antiocheni cognomento Malalae Historia Chronica … nunc primum edita cum Interpret. & Notis Edm. Chilmeadi …, Oxonii, 1691.
Croke (2007): Croke, Brian: Justinian under Justin: reconfiguring a reign, Byzantinische Zeitschrift, 2007, 13–56.
Daube (1967): Daube, D.: The Marriage of Justinian and Theodora. Legal and Theological Reflections, Catholic University Law Review, 1967, 380–399.
Foss (2000): Foss, Clive: Late Antique Antioch, 2000, 23–27.
Garland (2013): Garland, Lynda: s.v. Theodora, empress, The Encyclopedia of Ancient History, 2013, 6671–6672.
Hartmann (2007): Hartmann, Elke: Frauen in der Antike. Weibliche Lebenswelten von Sappho bis Theodora, München, 2007.
Honoré (1978): Honoré, Tony: Tribonian, London, 1978.
Jeffreys/Jeffreys/Scott (1986): Jeffreys, Elizabeth/Jeffreys, Michael/Scott, Roger: The Chronicle of John Malalas. A Translation, Melbourne, 1986.
Leppin (2002): Leppin, Hartmut: Theodora und Justinian, Temporini, Hildegard, Die Kaiserinnen Roms. Von Livia bis Theodora, München 2002, 437–481.
Leppin (2011a): Leppin, Hartmut: Justinian. Das christliche Experiment, Stuttgart, 2011.
Meier (2004a): Meier, Mischa: Das andere Zeitalter Justinians. Kontingenzerfahrung und Kontingenzbewältigung im 6. Jahrhundert n. Chr., Göttingen, 2004.
Pratsch (2011): Pratsch, Thomas: Theodora von Byzanz. Kurtisane und Kaiserin, Stuttgart, 2011.
Rüger (1895): Rüger, Anton: Studien zu Malalas. Präpositionen und Adverbien. Das 18. Buch. Die konstantinischen Excerpte. Die tuskulanischen Fragmente, Bad Kissingen, 1895.
Thurn (2000): Thurn, Johannes: Ioannis Malalae Chronographia, Berolini et Novi Eboraci, 2000.
Vasiliev (1950): Vasiliev, Alexander A.: Justin the First. An Introduction to the Epoch of Justinian the Great (Dumbarton Oaks Studies l), Cambridge, MA, 1950.
Weierholt (1963): Weierholt, Kristen: Studien im Sprachgebrauch des Malalas, Oslo, 1963.
Wolf (1911): Wolf, Karl: Studien zur Sprache des Malalas, Tl. 1: Formenlehre, Diss. München, 1911.
Wolf (1912): Wolf, Karl: Studien zur Sprache des Malalas, Tl. 2: Syntax, Diss. München, 1912.