Malalas 18.44 1–20 = 28–47 (Thurn)

Inhalt

Rückkehr des Botschafters Hermogenes aus Persien. (Brendan Osswald)

Kapitel-Kommentar
Philologisch-Historischer Kommentar
Parallelüberlieferung
Literatur

1 (28)
Ἐν αὐτῷ δὲ τῷ καιρῷ Ἑρμογένηςμάγιστρος ὑποστρέψας ἐκ τῶν
 
Περσικῶν δοὺς τὰ δῶρα ἀνήγαγεν ἀποκρίσεις παρὰ Κωάδου, βασιλέως
 
Περσῶν, πρὸς Ἰουστινιανόν, βασιλέα Ῥωμαίων, ἐπιφερόμενος σάκρας
 
5 (32)
῾Κωάδης βασιλεὺς βασιλευόντων, ἡλίου ἀνατολῆς, Φλαβίῳ Ἰουστι-
 
νιανῷ καίσαρι σελήνης δύσεως. ηὕραμεν ἐν τοῖς ἡμετέροις ἀρχείοις ἀνα-
 
γεγραμμένα ἀδελφοὺς ἡμᾶς ἀλλήλων εἶναι, καὶ ἐάν τις ἐπιδεηθῇ
 
σωμάτων ἢ χρημάτων, παρέχειν τὸν ἕτερον. καὶ μεμενήκαμεν ἐξ ἐκείνου
 
καὶ μέχρι τοῦ παρόντος οὕτως διατελοῦντες· καὶ ποτὲ μὲν ἐθνῶν ἡμῖν
10 (37)
ἐπανισταμένων, τοῖς μὲν παρατάξασθαι ἠναγκάσθημεν, τοὺς δὲ καὶ διὰ
 
δόσεως χρημάτων ὑποταγῆναι ἐπείσαμεν, ὡς δῆλον εἶναι πάντα τὰ ἐν
 
τοῖς ἡμετέροις θησαυροῖς ἀναλωθῆναι. ταῦτα δὲ καὶ Ἀναστασίῳ καὶ Ἰου-
 
στίνῳ τοῖς βασιλεῦσι γεγραφήκαμεν, καὶ ἠνύσαμεν πλέον οὐδέν· ὅθεν
 
ἡναγκάσθημεν παρατάξασθαι πολέμου χάριν, καὶ πλησίον τῶν
15 (42)
Ῥωμαϊκῶν γενόμενοι τοὺς ἐν μέσῳ μηδὲν ἁμαρτήσαντας προφάσει τῆς
 
ἐκείνων ἀπειθείας ἀπολέσαι. ἀλλ᾽, ὡς χριστιανοὶ καὶ εὐσεβεῖς, φείσασθε
 
ψυχῶν καὶ σωμάτων, καὶ μετάδοτε ἡμῖν χρυσίου· εἰ δὲ μὴ τοῦτο ποιεῖτε,
 
εὐτρεπίσατε ἑαυτοὺς πρὸς πόλεμον, προθεσμίαν ἔχοντες ὅλου τοῦ ἐνιαυ-
 
τοῦ, ἵνα μὴ νομισθῶμεν κλέπτειν τὴν νίκην καὶ δόλῳ περιγίνεσθαι τοῦ
20 (47)
πολέμου.᾽
Kapitel-Kommentar
Mal. 18.44
Kapitel 44 berichtet von der Rückkehr des römischen Chefunterhändlers Hermogenes nach seinem in XVIII 36 geschilderten Besuch am persischen Herrscherhof, der in den Rahmen der Friedensverhandlungen zum so genannten „ewigen Frieden“ von 532 fällt: XVIII 34. Hermogenes überbrachte demnach ein Schreiben des Sassaniden, das hier wörtlich zitiert wird. In diesem Schreiben betont Kavadh das angebliche Bündnisverhältnis zwischen den beiden Herrschern und leitet daraus eine Geldforderung an Justinian ab, die er mit einem Kriegsultimatum mit einjähriger Frist verbindet. (Jonas Borsch mit Brendan Osswald)
Philologisch-Historischer Kommentar
1/1 Ἐν αὐτῷ δὲ τῷ καιρῷ: „Zur selben Zeit“, i.e. immer noch im Jahr 529 n.Chr. καιρός hat in dieser Formel bei Malalas (vgl. z.B. XIV 26, XVIII 24) die Bedeutung ‚Zeitpunkt‘, die schon klassisch ist (siehe LSJ s.v. καιρός III, allerdings überwiegen die Pluralbelege in festen Ausdrücken wie ἐν τοῖς καιροῖς o.ä.). χρόνος, das übliche griechische Wort für ‚Zeit‘, bedeutet dagegen in den Zeitangaben der Chronik normalerweise ‚Jahr‘: siehe James 1990, 224 Anm. 6 und den Kommentar ad) Mal. XVIII 40.
1/6 Ἑρμογένης: Zum Chefunterhändler Hermogenes: XVIII 34, 8. (Brendan Osswald)
1/8 μάγιστρος: Zum magister officiorum: XIII 21, 19. (Florian Battistella)
1f./9 ὑποστρέψας...δούς: Für Malalas typische Häufung von Partizipien (zweimal Aorist), ohne Rücksicht auf die zeitliche und logische Reihenfolge der Aktionen: Die Geschenkübergabe geht der Rückkehr selbstverständlich voraus; unter ähnlichen Umständen hätte man im klassischen Griechisch eine Abstufung der Aktionen durch δούς ... ὑπόστρεψε o.ä. gehabt. Zum Partizip bei Malalas siehe Loudová 2005, 62–65), zum Partizip im Spätgriechischen i.A. Frisk 1928.
1f./10 ἐκ τῶν Περσικῶν: ‚Aus Persien‘, wortwörtlich eigentlich im Plural ‚aus den persischen Gebieten‘. Auf welches nicht explizit ausgesprochene Substantiv sich das Adjektiv Περσικός hier bezieht, ist nicht sicher auszumachen: Laut LSJ s.v. Περσικός 1 ist χώρα mitzudenken (mit Verweis auf Hdt. 4,39 ἥ τε Περσικὴ καὶ ἀπὸ ταύτης ἐκδεκομένη ἡ Ἀσσυρίη καὶ ἀπὸ Ἀσσυρίης ἡ Ἀραβίη); formuliert Malalas den Herkunftsgenitiv aus, fügt er allerdings μέρος als Substantiv hinzu: vgl. ἐκ τῶν Περσικῶν μερῶν in XIII 27, ἀπὸ τῶν Περσικῶν μερῶν in XVII 9 und XVIII 54.
2f./7 παρὰ Κωάδου, βασιλέως Περσῶν: Der persische Großkönig sassanidischer Abstammung Kavadh. Vgl. zu seiner Person die historischen Kommentare ad Malal. XVIII 4; XVIII 9; XVIII 36.
3/7 σάκρας: Zu σάκρα (ἡ, also Fem. Sg.) als alternativer Bezeichnung zu θεῖος τύπος für ‚kaiserliches Schreiben‘ (Edikte, Beschlüsse, Proklamationen, Briefe usw.) siehe den philologischen Kommentar ad Malal. XVIII 42. Während an anderen Stellen der Chronik σάκρα aus logischen und sachlich leicht nachvollziehbaren Gründen im Plural steht (vgl. z.B. Malal. XII 44 τοῖς νικῶσι παρεῖχε σάκρας „[Kaiser Diokletian] überreichte den Siegern der Olympische Spiele Diplome“, Malal. XIII 2 πανταχοῦ σάκρας καταπέμψας „[Kaiser Konstantin] schickte überall Edikte hin“ und auch Malal. XVIII 30 ἐκπέμψας θείας αὐτοῦ σάκρας ἐν τῇ ὑπ’ αὐτοῦ διοικουμένῃ πολιτείᾳ mit dem historischen Kommentar ebd.), leuchtet hier die Mehrheitsform nicht unmittelbar ein: Es scheint diesmal um einen einzigen, spezifischen Brief zu gehen. Malalas kennt und verwendet auch die Singularform σάκρα, wenn auch nur dreimal, und zwar in ΧΙΙΙ 42 ἐποίησεν σάκραν „erließ ein Edikt“, XV 13 γράψασα δὲ σάκραν ἔχoυσαν πολλὰ κακὰ περὶ Ζήνωνος und XVIII 56 τὴν τοῦ βασιλέως ‘Ρωμαίων σάκραν. Bei dieser letzterwähnten Stelle bezeichnet σάκρα (Sg.) genau dasselbe Objekt wie in XVIII 44, nämlich eine von einem Herrscher an einen anderen Herrscher geschickte Epistel im Zuge diplomatischer Verhandlungen. Warum also in XVIII 56 σάκραν, in XVIII 44 σάκρας? Es könnte sein, dass Kavadhs Schreiben konkret mehrere Blätter (bzw. Stücke aus einem anderen Schreibmaterial) einnahm und dass die Pluralform σάκρας dieser konkreten Tatsache geschuldet ist. Wenn Malalas‘ Report des Briefes zuverlässig ist, scheint allerdings die Mitteilung des Kavadh an Justinian nicht besonders lang gewesen zu sein (siehe zu diesem Aspekt den historischen Kommentar zu Z. 5ff.). Es könnte aber auch sein, dass hier eine Art Kurzschluss mit dem lateinischen Terminus litterae, -arum, einem bekannten pluralia tantum, vorliegt: Bei der Verwendung von σάκρα (das an sich nichts anders als die gr. Transkription des lt. sacra (epistula) ist), dachte Malalas vielleicht an den sinnverwandten lateinischen Terminus litterae, der in der Bedeutung ‚Epistel, schriftliche Akte‘ bekanntlich keine Singularform hat. Man beachte allerdings, dass auch ἀποκρίσεις in Z. 2 im Plural steht, obwohl es streng genommen auch dort um eine einzige Antwort des Kavadh (eben die in der zitierten Epistel beinhaltete) geht, wie z.B. in XVIII 50 τὴν ἀπόκρισιν τοῦ βασιλέως Περσῶν προσδεχάμενοι.
4/1 περιεχούσας οὕτως: Die Grundbedeutung von περιέχω ist ‚umgeben, (mit-)einschließen‘; das Verb wird auch benutzt für Schriften o.ä., in Bezug auf ihre Inhalte (zu übersetzen dann mit ‚umfassen, beinhalten‘): LSJ s.v. περιέχω 4 zitiert für diese Verwendung Men. fr. 825 Kassel-Austin λόγος/πατρὸς πρὸς υἱὸν περιέχων ἐγκώμιον, Diod. Sic. 2,1,1 ἡ ... βίβλος περιέχει τὰς κατ’ Αἴγυπτον πράξεις und Jos. A.J. 12,4,11 ἡ μὲν οὖν ἐπιστολὴ ἡ πεμφθεῖσα ὑπὸ τοῦ Λακεδαιμονίων βασιλέως τοῦτον περιεῖχε τὸν τρόπον. Besonders einschlägig ist die Josephos-Stelle, wo das Verb περιέχω nicht durch ein direktes Akkusativobjekt, sondern durch den adverbialen Akkusativ τοῦτον τὸν τρόπον präzisiert ist: Dieselbe adverbiale Konstruktion kommt in vorliegender Malalas-Stelle vor (wo es sich übrigens auch um einen Brief wie bei Josephos handelt); die Belege von περιέχω οὕτως/ὥστε „continens, ita scriptus“ in der Chronik listet Thurn 2000, 520 auf.
5f./1 ῾Κωάδης βασιλεὺς βασιλευόντων...Φλαβίῳ Ἰουστινιανῷ καίσαρι: ‚König der Könige‘ war der offizielle Titel der parthischen Herrscher und danach der persischen Könige sassanidischer Abstammung, die jene ablösten; er war den Römern seit Jahrhunderten in dieser Form gut bekannt: vgl. die Erzählung von Cass. Dio XXXVII 6, wonach Pompeius absichtlich versäumte, den Partherkönig Phraates III. mit ‚König der Könige‘ zu adressieren – stattdessen nutzte er die einfache Adressform ‚König‘, was Phraates stark irritierte. Man kann sich fragen, ob die Bezeichnung καίσαρ für Justinian von Kavadh absichtlich gewählt wurde, um seinen oströmischen ‚Kollegen‘ und ‚Bruder‘ herabzuwürdigen, denn (1) Justinian ist sonst in der Chronik immer βασιλεύς (und als βασιλεῖς werden seine Vorgänger Anastasios und Justin I. später in demselben Brief genannt); (2) bei Malalas hat καίσαρ als Substantiv (die Okkurrenzen von Καίσαρ als Eigenname für die frühen Kaiser, vor allem für die aus der julisch-claudischen Dynastie, bilden eine andere, hier nicht berücksichtigte Gruppe) ausschließlich die post-diokletianische Bedeutung ‚einem Augustus untergeordneter Caesar‘, bezeichnet also nie den alleinherrschenden Kaiser: vgl. XII 39 ὁ δὲ καίσαρ Μαξιμιανός, ΧΙΙ 40 τῷ βασιλεῖ καὶ τῷ καίσαρι (Diokletian und Maximian, klare Opposition), ΧΙΙΙ 17 ποιήσας καίσαρα Ἰουλιανὸν συγγενέα αὐτοῦ (Constantius II. und Julian), ΧΙΙΙ 18 Ἰουλιανός ... ὁ πρῲην γενόμενος καίσαρ, ΧΙΙΙ 29 ἀδελφὸν Βάλεντα, ποιήσας αὐτὸν καίσαρα (Valentinian I. und Valens), XIV 46 ὁ αὐτὸς καίσαρ Λέων (dies ist der einzige Grenzfall; es geht um Leon I. und seinen Enkel Leon II., der kurz davor im Malalas-Text von seinem Großvater auch schon zu βασιλεύς ernannt worden ist – allerdings nur ἅμα αὐτῷ. καίσαρ bedeutet hier so etwas wie ‚kaiserlicher Mitregent‘), XV 5 τὸν υἱὸν αὐτοῦ ποιεῖν καίσαρα (Zenon und der junge Sohn des Armatos, namens Basiliskos), XV 7 ἐγένετο καίσαρ ὁ υἱὸς Ἀρμάτου, kurz danach ὁ βασιλεὺς καὶ ὁ καίσαρ (es folgen noch in diesem Kapitel vier bzw. fünf weitere Okkurrenzen von καίσαρ, alle bezogen auf den Armatos-Sohn).
5f./4 ἡλίου ἀνατολῆς...σελήνης δύσεως: Wortwörtlich „des Aufganges der Sonne … des Unterganges des Mondes“. Es handelt sich um Genitive der Zusammengehörigkeit/des Eigentumsverhältnisses, die von βασιλεύς bzw. καίσαρ ganz regulär (vgl. LSJ s.v. βασιλεύς I a) abhängen: Beide Ausdrücke lassen sich also zusammenhängend übersetzen mit „König des Morgenlandes“ und „Kaiser des Abendlandes“, d.h. man braucht kein Komma nach βασιλεὺς βασιλευόντος und καίσαρι; anders Thurn 2000, 378 und Jeffreys/Jeffreys/Scott 1986, 263, die ἀνατολῆς und δύσεως eher als Genitive der Abstammung/Herkunft auffassen: „Emperor of Emperors, of the rising sun, to Flavius Justinian Caesar, of the setting moon“.
5ff./1 ῾Κωάδης ... πολέμου‘: Das gesamte Schreiben ist ungeachtet der in ihm geäußerten Kriegsdrohung formal respektvoll gehalten. Dieser Umgangston entspricht zweifelsohne dem im diplomatischen Austausch zwischen Kaiser und Großkönig Üblichen (vgl. zu Vokabular, Aufbau und Zweck solcher Schreiben in Spätantike und byzantinischer Zeit Helm 1932, 325–330; Dölger/Karayannopoulos 1968, 89–90; Nechaeva 2014, 44–46). Sprachlich und formal ergibt sich insofern kein konkreter Anlass, an der Authentizität des Briefes zu zweifeln. Stilistisch stellt Scott 1992, 160 Unterschiede zum üblichen Sprachgebrauch des Malalas fest („much more sophisticated“). Solche Unterschiede können durchaus auch auf eine gewisse sprachliche Variabilität des Autors zurückgehen, doch tendiert die Forschung allgemein dazu, den hier überlieferten Text als dem ursprünglichen Brief in den wesentlichen Gesichtspunkten entsprechend einzustufen: Vgl. Greatrex 1998, 162, Anm. 61; vorsichtiger Lee 1993, 37. Damit wäre dann allerdings immer noch denkbar – wenn nicht sogar wahrscheinlich –, dass das Original grundlegende Überarbeitungen und Kürzungen (durch Malalas) erfahren hat. Die diplomatische Praxis am oströmischen Hof, wo Schreiben an auswärtige Fürsten oder in den Westen regelmäßig in mehrsprachiger Ausfertigung versandt wurden (Dölger/Karayannopoulos 1968, 90), legt immerhin nahe, dass auch das persische Schreiben bereits mit einer griechischen Übersetzung verschickt wurde. Was die Wege betrifft, über die die Nachricht in die Chronik gelangt sein könnte, so wäre entweder an einen Zusammenhang mit der – wiederum nicht gesicherten – Beschäftigung des Malalas im Büro des comes Orientis zu denken oder an eine Bekanntschaft mit einem der an der diplomatischen Mission Beteiligten (vgl. für entsprechende Überlegungen bereits den Kommentar ad Malal. XVIII 34, Z.6).
5ff./2 βασιλεὺς βασιλευόντων, ἡλίου ἀνατολῆς, Φλαβίῳ Ἰουστινιανῷ καίσαρι σελήνης δύσεως: Während Kavadh in der Superskription des Briefes mit der bekannten Titulatur als ‚König der Könige‘ erscheint (zur Verwendung dieser Ehrenbezeichnung in diplomatischen Kontexten Helm 1932, 326f.), lässt die Bezeichnung Justinians als καίσαρ an den Titel des Caesar denken, der nach römischem Maßstab nicht dem Herrscher selbst, sondern seinem Nachfolger zukam, weswegen diese Titulatur womöglich als gezielte Herabwürdigung gedeutet werden könnte (vgl. hierzu den philologischen Kommentar zu Z. 5f.). Wie Prokop (Procop. Pers. II 21,9) bemerkt und auch anderswo bestätigt wird (Amm. XVII 5,3 [Caesar; Men. Prot. fr. 6,1,182–183 [καίσαρ]), sprachen die Sassaniden die römischen Herrscher jedoch regelmäßig in dieser Form an. Es handelt sich hier also zumindest nicht um einen der spezifischen Verhandlungssituation geschuldeten, gezielten Affront. Die Gegenüberstellung eines Herrschers der „aufgehenden Sonne“ und eines Herrschers des „untergehenden Mondes“ hingegen ist für ein sassanidisches Schreiben ohne direkte Parallele (vgl. jedoch die zitierte Ammian-Stelle, wo Schapur II. als frater Solis et Lunae erscheint); sie mutet im hiesigen Zusammenhang auch insoweit ungewöhnlich an, als der Topos des „Morgenlandes“ vielleicht besser zu einer westlichen Perspektive auf den östlichen Nachbarn passt. Dennoch haben wir es hier sicherlich nicht mit der naiven Übernahme eines pejorativen römischen Motives zu tun; im Gegenteil lässt sich die Zuordnung der Sonne zum Sassaniden und des Mondes zum Römer ihrerseits als subtile Spitze im Sinne eines Hinweises auf eine Rangordnung deuten – zumal die Sonnen-Symbolik für die Selbstrepräsentation der oströmischen Kaiser spätestens seit Konstantin eine erhebliche Rolle spielte: Zur Selbstrepräsentation Konstantins und seiner Vorgänger im Zusammenhang mit dem Sonnenkult Berrens 2004; Wallraff 2013, 170–173; zur Entwicklung in byzantinischer Zeit Hunger 1964, 75–80; vgl. hier insbes. 78f. (Vergleich des Kaisers mit der aufgehenden Sonne [ἡλίου ἀνατολή] in einer Urkunde aus mittelbyzantinischer Zeit).
6/5 ηὕραμεν: Starker Aorist mit α-Endung (Übertragung aus der schwachen Aorist-Konjugation) statt der geläufigen o-Form ηὕρομεν oder, ohne Augment, εὕρομεν. Dass Malalas einige (insgesamt nicht viele) starke Aoriste mit α zulässt, ist bekannt: Das gilt als „reflex of the vernacular“ (James 1990, 219); siehe auch Merz 1911, 33–35 und Wolf 1911, 67 mit ausführlichen Listen der fraglichen Verben und Formen (beide verzeichnen ηὕραμεν, mit Verweis auf vorliegende Stelle; vgl. auch Malal. XVIII 16 ηὗραν prima manus cod. O für εὗρον. Es ist hervorzuheben, dass gerade das Verb εὑρίσκω vereinzelt α-Aoriste bereits in hellenistischer Zeit bildete: vgl. Kühner/Blass 1892, § 226 Anm. 4 (S. 104 – ungeachtet dieser frühen Erscheinungen dürfte die einheitlich tradierte Partizipialform εὑράμενος in Hes. fr. 235, 3 Merkelbach-West ein Fehler für εὑρόμενος in der erst mittelbyzantinischen Überlieferung sein; unter den Hesiod-Herausgebern verteidigt εὑράμενος nur Hirschberger 2004, 430).
6f./5 ηὕραμεν... ἀναγεγραμμένα ἀδελφοὺς ἡμᾶς... εἶναι: Das Passiv von ἀναγράφω ist der Terminus technicus für „to be inscribed or entered in a public record“ (LSJ s.v. ἀναγράφω I 2) und ist hier also richtig am Platz, da es um kaiserliche Archive (ἀρχεῖa) als Aufbewahrungsort von Dokumenten geht. Die Partizipialform ἀναγεγραμμένα hat teils nominale, teils verbale Funktion: Nach ηὕραμεν erwartet man ein Nomen als Akkusativobjekt (Thurn/Meier 2009, 468 übersetzen mit ‚Schriftstücke‘), die folgende AcI-Konstruktion ἀδελφοὺς ἡμᾶς ... εἶναι stützt sich auf ἀναγεγραμμένα, als ob dies ein unabhängiges verbum dicendi wäre, was Thurn/Meier 2009, 468 ebd. zu der entsprechenden Ergänzung „die besagen“ in der Übersetzung zwingt. Zum Verbum ἀναγράφω: I 1, 18. (Olivier Gengler mit Brendan Osswald)
6f./5 ηὕραμεν ἐν τοῖς ἡμετέροις ἀρχείοις ἀναγεγραμμένα ἀδελφοὺς ἡμᾶς ἀλλήλων εἶναι: Die Bezeichnung des Perserkönigs und des römischen Kaisers als Brüder begegnet bei Malalas erstmals im Zusammenhang mit dem diplomatischen Austausch zwischen Kavadh und Justinians Vorgänger Justin Mitte der 520er Jahre in Kapitel XVII 10. In dem ebenfalls wörtlich zitierten Schreiben warnt der Römer den Sassaniden unter Verwendung dieses Begriffes (δεῖ ἡμᾶς ἀδελφοὺς ὄντας εἰς φιλίαν λαλεῖν – „Da wir Brüder sind, müssen wir uns in Freundschaft besprechen“) vor dem bevorstehenden Verrat des Hunnenkönigs Zilgibis. Laut Malalas nahm Kavadh Justins Akt der Solidarität zum Anlass, in Friedensverhandlungen mit Rom einzutreten. Das Motiv der Brüderlichkeit hebt Malalas nochmals in XVIII 76 hervor, wo er den erfolgreichen Abschluss des aus den Verhandlungen hervorgegangenen so genannten „ewigen Frieden“ schildert. Die Anrede des jeweiligen Gegenübers als Bruder ist bereits vom 4. Jahrhundert n.Chr. an für mehrere Schreiben zwischen den Herrscherhäusern belegt (vgl. Eus. V. Const. IV 11 [Konstantin I. an Schapur II.]; Amm. XVII 5,3; XVII 5,10 [Schapur II. an Constantius II.]; Men. Prot. fr. 6,1,182–183; 6,1,187–188 [Chosroes I. an Justinian]; C. P. 735 Dindorf, Z. 6 und 7 [Kavadh II. an Herakleios]; von römischer Seite aus war diese Bezeichnung offenbar alleine dem Perserkönig vorbehalten (vgl. Helm 1932, 329f.). Wie insbesondere die explizite Hervorhebung der Bezeichnung in XVIII 76 nahelegt, bildet die Brüderlichkeit der beiden Herrscher in Malalas’ Berichterstattung über die Verhandlungen und den Friedensschluss ein zentrales Motiv. Das entspräche den Beobachtungen der jüngeren Forschung, wonach das Bild, das die Autoren des 6. Jahrhunderts von den Sassaniden zeichneten, keineswegs durchweg negativ gefärbt war, sondern die persischen Herrscher den römischen nicht selten als gleichwertig gegenübergestellt wurden: Vgl. McDonough 2011. Angesichts des regelmäßigen Auftretens der Bezeichnung in den offiziellen Schreiben ist, anders als der Wortlaut des zitierten Briefes und die Hervorhebung durch Malalas suggerieren, die Feststellung der Brüderlichkeit jedoch kaum als Beleg für das Bestreben um eine grundlegende Neuordnung der Beziehungen zwischen den beiden Herrscherhäusern zu deuten, sondern geht wohl eher schlichtweg auf die Titulatur des vom Perserkönig zur Untermauerung seiner Forderungen aus den „Archiven“ hervorgeholten Schreibens zurück. In den Vordergrund rückt das Motiv hier, um der für den Brief zentralen Geldforderung Nachdruck zu verleihen.
7f./6 καὶ ἐάν τις ἐπιδεηθῇ σωμάτων ἢ χρημάτων, παρέχειν τὸν ἕτερον: Es ist unklar, auf welche konkrete Vereinbarung sich Kavadh hier bezieht. Wenn es im Brief heißt, das entsprechende Schriftstück sei „gefunden“ worden (ηὕραμεν, Z.6), suggeriert das eine zeitlich bereits länger zurückliegende Abmachung. In der Tat deuten Priskos (Prisc. fr. 41 Blockley) und Josua Stylites (Jos. Styl. 8 Luther) an, dass bereits im 5. und frühen 6. Jahrhundert n.Chr. Absprachen zwischen den beiden Parteien existierten, aus denen die Sassaniden konkrete (Geld-)forderungen ableiten konnten. Die römische Seite wehrte sich dagegen offenbar mit dem Argument, dass ein formales Bündnis nicht bestand: Börm 2008, 330f. Das lässt darauf schließen, dass es zwar tatsächlich eine Kooperationsvereinbarung gab, sich die Römer bei deren Abschluss jedoch „formaljuristische Hintertüren offen gelassen hatten“ (Zitat ebd.). Blockley 1985a, 23f. und Luther 1997, 101f.; 114f. diskutieren dieses Modell im Zusammenhang mit Abkommen der Jahre 422 und 441 n.Chr.
8f./8 μεμενήκαμεν...οὕτως διατελοῦντες: Man könnte fast den Verdacht hegen, dass hier die Modi der Verben verwechselt sind, d.h. fragen, ob nicht eher διατελέω als Hauptverb im Indikativ und μένω als davon abhängiges Partizip hier hätten stehen müssen: Denn um den Gedanken „in der (besagten) Lage bleiben/eine Aktion fortsetzten“ zum Ausdruck zu bringen, verwendet das Altgriechische eben diese Konstruktion, vgl. die Belege bei LSJ s.v. διατελέω 1 „mostly c. part., continue being or doing so and so“, z.B. Plat. Resp. 411a μινυρίζων τε καὶ γεγανωμένος ὑπὸ τῆς ᾠδῆς διατελῇ τὸν βίον ὅλον „winselnd und jubelnd das ganze Leben verbringen“.
Als Vertauschung von Hauptverbum und Patizip analysiert μεμενήκαμεν οὕτως διατελοῦντες auch Wolf 1912, 78–79, der im selben Kontext auf die Verbreitung von μένω und ἐπιμένω in der Chronik hinweist.
9f./1 καὶ ποτὲ μὲν ἐθνῶν ἡμῖν ἐπανισταμένων, τοῖς μὲν παρατάξασθαι ἠναγκάσθημεν, τοὺς δὲ καὶ διὰ δόσεως χρημάτων ὑποταγῆναι ἐπείσαμεν, ὡς δῆλον εἶναι πάντα τὰ ἐν τοῖς ἡμετέροις θησαυροῖς ἀναλωθῆναι: Die persische Argumentation deutet die eigenen Feldzüge gegen aufständische Völkerschaften als Maßnahmen, die auch den Römern zugutekamen. Das erinnert an ein Grundverständnis des persisch-römischen Verhältnisses, wie es sich auch in Malal. XVII 10 angesichts der Schilderung des einträchtigen Vorgehens Justins und Kavadhs gegen den verräterischen Hunnenkönig Zilgibis widerspiegelt: Beschworen wird die Eintracht der „Brüder“ gegen feindselige und moralisch minderwertige Dritte. Börm 2008, 337, meint, dass es nicht mit dem Selbstverständnis der Sassaniden übereinzubringen sei, dass diese auf den eigenen Geldmangel hinwiesen. Mit einer persischen Argumentation auf Basis eines angeblichen foedus, das gegenseitige Unterstützung gegen gemeinsame Feinde beinhaltete und die leeren Kassen der Sassaniden so zu einem nicht zuletzt auch römischen Problem machte, ist ein solcher Hinweis aber durchaus zu vereinbaren. Dass die zentrale Konfliktlinie de facto zwischen Römern und Persern verlief und nicht zwischen einem vermeintlichen „Block“ der beiden Großmächte und deren gemeinsamen inneren und äußeren Feinden, war dabei selbstverständlich beiden Seiten bekannt, ohne dass dies die juristische Rechtfertigung der persischen Geldforderung beeinträchtigen musste. Es ist vor diesem Hintergrund auch nicht allzu erstaunlich, wenn in dem Brief, wie Greatrex 1998, 162 bemerkt, die Grenzstreitigkeiten und direkten militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien, zu denen es in den vorangegangenen Jahren gekommen war (vgl. dazu Kommentar ad Z.13ff.), nicht näher spezifiziert werden.
10/2 τοῖς μὲν παρατάξασθαι ἠναγκάσθημεν: Dieselbe Kombination παρατάξασθαι ἠναγκάσθημεν findet sich wenige Zeilen weiter unten, Z. 14, dort ohne Dativ des Gegners, sondern mit Angabe der Ursache (πολέμου χάριν).
10f./9 διὰ δόσεως χρημάτων: διά + Genitiv regulär zur Angabe des Mittels, wodurch etwas geschieht; siehe allgemein zu den Funktionen der Präposition διά in der Chronik mit Genitiv und mit Akkusativ Rüger 1895, 32–34 (andere Beispiele von διά + Genitiv „vermittelst“ finden sich auf S. 32).
11/5 ὡς δῆλον εἶναι: „Sodass klar ist“, Konsekutivsatz mit ὡς und Infinitiv, entsprechend einem möglichen klassischen Usus der Partikel ὡς, vgl. LSJ s.v. ὡς B III 1. Zu den Konsekutivsätzen bei Malalas im diachronem Vergleich zu älterem und neuerem Sprachgebrauch siehe Helms 1971, 361–365. Nach der Berechnung dieses Forschers benutzt Malalas für Konsekutivsätze die Präposition ὡς merklich seltener als die Alternative ὥστε, und zwar nur elfmal gegenüber etwa 60 ὥστε-Okkurrenzen, vgl. Helms 1971, 382–383 Einträge XLIV und XLV, mit Stellenverzeichnis. In dieser Hinsicht spiegelt die Chronik die Verhältnisse des klassischen Griechisch wider, wo ὡς in konsekutiver Funktion ebenfalls weniger verbreitet war. Zu konsekutivem ὡς bei Malalas siehe auch Weierholt 1963, 67, die auf die Existenz von Formeln wie ὡς εἶναι o.ä. aufmerksam macht.
12f./5 ταῦτα δὲ καὶ Ἀναστασίῳ καὶ Ἰουστίνῳ τοῖς βασιλεῦσι γεγραφήκαμεν, καὶ ἠνύσαμεν πλέον οὐδέν: Hier wird offensichtlich auf frühere Geldanfragen an Anastasios und Justin angespielt. Die Forderung an Justin kann mit der bei Zacharios Rhetor überlieferten Nachricht zusammengebracht werden (HE 8,5), wonach Kavadh von Justinians Vorgänger gleich zwei Mal, nämlich 518 und 526 n.Chr., jährliche Zahlungen von 36000 Solidi verlangte (ohne dass er damit Erfolg gehabt hätte). An Anastasios wiederum hatte Kavadh laut Prokop (Procop. Pers. I 7,1) im Jahr 502 – ebenfalls erfolglos – die Bitte um ein Darlehen (δάνεισμα) gerichtet. Josua Stylites (50 Luther) weiß nichts von einem solchen Darlehen, sondern berichtet, der römische Unterhändler Rufinos sei Kavadh mit Geld entgegengezogen, jedoch zu spät gekommen, um dessen Einfall in römisches Territorium zu verhindern. Greatrex 1998, 76f., Anm. 15 und Börm 2008, 335, Anm. 50 rekonstruieren daraus, dass Anastasios versucht habe, eine ursprüngliche Tributforderung des Persers zu einem Darlehen abzumildern und dass er erst nach Scheitern entsprechender Verhandlungen Rufinos mit Geld ausgeschickt habe. Vgl. allgemein zu den regelmäßig wiederkehrenden sassanidischen Geldforderungen Blockley 1985a; Luther 1997, 101–108; Greatrex 1998, 15f.; Börm 2008.
13/4 γεγραφήκαμεν: Die klassische Form des Perfekts von γράφω ist γέγραφα (also Stamm + Reduplikation + Tempusvokal α, 1. Pl. γεγράφαμεν), Malalas verwendet (nur hier, sonst erscheint in der Chronik das Perfekt von γράφω nicht) die Form γεγράφηκα, die als Zeichen des Perfekts die Erweiterung -κ(α) aufweist: siehe Wolf 1911, 72, wo γεγραφήκαμεν im Verzeichnis der „bemerkenswerte[n] Verba“ steht, und Merz 1911, 26–27, der die Entstehung der sekundären Bildung γέγραφηκα auf die Zeit der apostolischen Väter (erste Jahrhunderte n.Chr.) datiert. LSJ s.v. γράφω weiß allerdings eine viel ältere Okkurrenz dieses Perfekts anzuführen, aus einem dokumentarischen (nicht literarischen) ägyptischen Papyrus des 3. Jahrhunderts v.Chr., Pap. Hibeh 1,78,2 μου γεγραφηκότος σοι; weitere mögliche, auch frühere und literarische Belege von γέγραφηκα sind bei Kühner/Blass 1892, § 343 (S. 392) aufgelistet, wozu Arch. Spir. 2,11,2 Mugler γεγραφήκαμες hinzuzufügen ist.
13/7 πλέον οὐδέν: πλέον οὐδέν bzw. οὐδὲν πλέον im Sinne von ‚nichts‘ (also äquivalent zum einfachen οὐδὲν) nach Verben des Machens, Erreichens, Bewirkens (ποιεῖν, πράσσειν usw.) ist idiomatisch: Vgl. die Belege bei LSJ s.v. πλείων A II 1, z.B. Eur. Hipp. 284 εἰς πάντ’ ἀφῖγμαι κοὐδὲν εἴργασμαι πλέον, wortwörtlich „ich habe mich in jede Richtung bewegt und habe nichts bewirkt“. Dem mit οὐδέν in dieser Formel verbundenen, aber eigentlich überflüssigen Neutrum Komparativ von πολύς lag ursprünglich wohl folgender vergleichender Gedanke zugrunde: „(ich habe alles gegeben, aber) erreicht habe ich nichts [οὐδέν] mehr [πλέον] (als wenn ich weniger bzw. gar nichts unternommen hätte)“.
13ff./9 ὅθεν ἡναγκάσθημεν παρατάξασθαι πολέμου χάριν, καὶ πλησίον τῶν Ῥωμαϊκῶν γενόμενοι τοὺς ἐν μέσῳ μηδὲν ἁμαρτήσαντας προφάσει τῆς ἐκείνων ἀπειθείας ἀπο- έσαι: Der angesprochene Krieg ist mit Greatrex 1998, 162 in den persischen Militäroperationen der 520er Jahre im Transkaukasus zu identifizieren. Römische und persische Interessen kamen sich in dieser Region geradezu traditionell in die Quere: Zur besonderen Rolle des Transkaukasus und des nördlichen Mesopotamien in den römisch-persischen Beziehungen siehe allgemein Braund 1994, 268–314; Greatrex 1998, 9–11; vgl. zur Gesamtsituation auch den Kommentar ad Malal. XVIII 4. Unter Justin hatten zuletzt mehrere der persischen Vasallen- bzw. tributpflichtigen Völker des Transkaukasus eine stärkere Annäherung an Rom gesucht. So wurde im Jahr 521/522 n.Chr., wie Malal. XVII 9 schildert, der neue König der Lazen (eines kaukasischen Verbandes an der Ostküste des Schwarzen Meeres, vormaliges Kolchis) Ztathis in Konstantinopel auf Eigeninitiative des Lazen durch Justin getauft und offiziell eingesetzt, was angesichts des bisherigen Vasallenverhältnisses der Lazen zu Persien den Großkönig vor den Kopf stoßen musste und wogegen dieser auch protestierte (vgl. dazu Greatrex 1998, 132f.¸ Kommentar ad Malal. XVIII 4). Einige Jahre später wandte sich Prokop zufolge (Procop. Pers. I 12) der König der benachbarten Iberer, Gurgenes, mit der Bitte an Justin, ihm Unterstützung gegen angebliche Bestrebungen des Großkönigs zur Einführung des Zoroastrismus zukommen zu lassen. Prokop zufolge sorgte Justin dafür, dass dem Iberer ein Kontingent von Hunnen zur Seite gestellt wurde, welches gegen einen nun folgenden Angriff des Kavadh jedoch nur wenig auszurichten vermochte, sodass der Iberer mitsamt seinem Gefolge nach Lazika vertrieben wurde (vgl. Braund 1994, 282f.). Demgegenüber kennen Malalas und andere Chronisten eine andere Version, die sich auf ein Hilfsersuchen des Ztathis an Justinian bezieht: Vgl. hierzu den Kommentar ad Malal. XVIII 4. Womöglich lassen sich jedoch beide Versionen zu einer Sequenz von Ereignissen in Transkaukasien zwischen den letzten Regierungsjahren des Justin und den ersten Jahren Justinians verbinden: Greatrex 1998, 139–147. In jedem Fall konnte Lazika, abgesehen von zwei Grenzbefestigungen, letztlich gehalten werden; seit etwa 528 n.Chr. unternahmen die Perser auch keine weiteren Versuche mehr, es den Römern zu entreißen. Die Argumentation in der hiesigen Textstelle ist insoweit bemerkenswert, als Kavadh hier offensichtlich Kriege der Perser mit (neuen) Verbündeten der Römer als Kriege gegen Aufständische interpretiert, die nicht nötig gewesen wären, hätten sich Justinians Vorgänger darauf eingelassen, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (zum logischen und sprachlichen Bezug des beklagten Fehlverhaltens [προφάσει τῆς ἐκείνων ἀπειθείας = „aufgrund der Hartnäckigkeit von jenen“] auf die Kaiser vgl. den philologischen Kommentar zu Z. 15f.). Die zu den Römern übergelaufenen kaukasischen Gruppen werden also implizit als Gefahr für beide Großmächte charakterisiert, der es, so die logische Konsequenz, gemeinschaftlich Einhalt zu gebieten gelte. Diese Argumentation geht natürlich an der eigentlichen politischen Situation vorbei und ist auch nicht mit einer Handlungsaufforderung gleichzusetzen, dient aber dem Zweck, den für die sassanidischen Geldforderungen zentralen Bündnis-Gedanken zu unterstreichen.
15/7 ἁμαρτήσαντας: In der späteren Gräzitat häufig anzutreffende sigmatische Bildung des Aoristes (hier im Partizip) des Verbes ἁμαρτάνω, das klassisch nur die asigmatishe (starke) Form ἥμαρτον kennt; bei Malalas findet sich ἥμαρτον in VI 9 Z. 6: siehe Merz 1911, 27–28.
15f./3 τοὺς ἐν μέσῳ μηδὲν ἁμαρτήσαντες προφάσει τῆς ἐκείνων ἀπειθείας: Dieser Satz, wo ἐκείνων ἀπειθείας eine Konjektur von Chilmead 1691, II, 185 ist (für den überlieferten Text siehe nächstes Lemma), lässt zwei stark unterschiedliche Übersetzungen zu, je nach Auffassung des Pronomens ἐκείνων und des Schlüsselwortes προφάσει:

  1. Wird ἐκείνων auf τοὺς ἐν μέσῳ (die „in der Mitte stehenden Stämme“) bezogen, dann kann ihr Ungehorsam (τῆς ἐκείνων ἀπειθείας) nur eine bösartige Unterstellung von Kavadh sein, der eine Rechtfertigung für seine Angriffe gegen diese Gruppen brauchte, aber gleichzeitig gut wusste und auch zugab, dass diese eigentlich nichts Falsches getan hatten (μηδὲν ἁμαρτήσαντες). πρόφασις hieße nach dieser Interpretation ‚Vorwand, Ausrede‘ (vgl. LSJ s.v. πρόφασις I 2 „falsely alleged motive (or cause), pretext, pretence, excuse“) und nicht ‚Ursache‘ (was das Wort auch bedeuten kann: vgl. LSJ s.v. πρόφασις II 1 „the actual motive, purpose or cause, whether alleged or not“), denn seitens der angegriffenen Grenzvölker war – nach Aussage Kavadhs – nichts gekommen, das einen Krieg hätte ‚verursachen‘ können. In diesem Rahmen bewegt sich die Übersetzung von Jeffreys/Jeffreys/Scott 1986, 263–264 „on the pretext of their disobedience, even though they had done nothing wrong“;
  2. ἐκείνων bezieht sich auf andere Akteure, die mit Kavadh (wirklich) in Konfrontation geraten waren, nämlich die Kaiser Anastasios und Justin I; so verstand Chilmead 1691, II, 185 Anm. 1 seine eigene Konjektur („Lego, ἐκείνων, ut ad Anastasium & Iustinianum [gemeint muss wohl ‚Iustinum‘ sein] Impp. referatur“). Damit bedeutet der Satz, dass Kavadh die Grenzvölker aufgrund (προφάσει) des ‚Ungehorsams‘ von Anastasius und Justin I angriff und vernichtete. πρόφασις wäre somit die regelrechte ‚Ursache‘ des Grenzkrieges, denn nach Kavadhs Meinung bestand ein enger Zusammenhang (vgl. ὅθεν in Z. 13 „von daher“) zwischen dem ungehorsamen (weil nicht den Vereinbarungen entsprechenden) Verhalten von Justinians Vorgängern und seinem Angriff auf die Grenzvölker: Der zweite ging aus dem ersten unmittelbar hervor. Nach dieser Variante wird der Satz sowohl von Thurn/Meier 2009, 468 („Sie [gemeint sind die Grenzvölker] hatten sich in nichts verfehlt; die Ursache war, dass jene [gemeint sind Anastasius und Justin oder vielleicht die Oströmer i.A.] nicht auf uns hörten“) als auch von Veh 1970, 523 verstanden; dieser bietet für προφάσει τῆς ἐκείνων ἀπειθείας eine Übersetzung, die fast eine auslegende Paraphrase ist: „alles nur wegen der Hartnäckigkeit der beiden Kaiser“. Chilmeads Wiedergabe von πρόφασις durch ‚praetextus‘ („violatae a vobis fidei sub praetextu“) und nicht durch ‚causa‘ o.ä. fügt sich in seine eigene Rekonstruktion des Satzes nicht gut (siehe oben).

Beide Interpretationen sind an sich möglich, aber logisch-argumentativ ist der zweiten der Vorzug zu geben: Der Perserkönig hatte das fehlende Entgegenkommen der beiden oströmischen Kaiser schon kurz zuvor ausdrücklich beklagt (ἠνύσαμεν πλέον οὐδέν, Z. 13) und mit der jetzigen Lage in Verbindung gebracht (ὅθεν, Z. 13); durch προφάσει τῆς ἐκείνων ἀπειθείας wird nun die Verantwortung, ja die Schuld der römischen Kaiser offen dargelegt. Laut der ersten Interpretation würde Kavadh in dem Brief offen gestehen, dass seine – nicht näher spezifizierten – Anschuldigungen gegen die harmlosen Grenzvölker bodenlos waren und nur als Ausrede dienten: Aber wozu hätte er ein solches Zugeständnis überhaupt gemacht? Das würde nur sein eigenes Handeln in schlechtes Licht rücken. Dass sich ἐκεῖνος im klassischen Griechisch normalerweise auf das unmittelbar vorausgehende Nomen bezieht (vgl. LSJ s.v. ἐκεῖνος 1 – in diesem Fall sind es tatsächlich die Grenzvölker), dürfte für die Interpretation dieser Stelle kein ausschlaggebendes Argument sein; das Gleiche gilt für die Tatsache, dass das andere προφάσει in der Chronik (II 16 προφάσει τοῦ τάγματος τῆς εὐχῆς) eindeutig ‚Vorwand‘ bedeutet („unter Vorschützung des Gelübdes der Anbetung“ (Übersetzung von Thurn/Meier 2009), 75). Der fast adverbiale Dativ προφάσει mit Genitiv ist übrigens schon klassisch, vgl. z.B. Thuc. 3,86,4 ἔπεμψαν οἱ Ἀθηναῖοι τῆς μὲν οἰκειότητος προφάσει, βουλόμενοι δὲ μήτε σῖτον ἐς τὴν Πηλοπόννησον ἄγεσθαι αὐτόθεν „die Athener schickten [gemeint sind Schiffe zu den Leontinern und anderen sizilianischen Verbündeten/Verwandten] angeblich wegen [also auch hier ist πρόφασει eindeutig ‚Ausrede, Vorwand‘] der Verwandtschaft [gemeint ist die gemeinsame ionische Abstammung], in Wahrheit aber weil sie nicht wollten, dass vor dort Getreide in die Peloponnes zugeführt werde“.
16/1 ἐκείνων ἀπειθείας: Der handschriftliche Ausgangspunkt für Chilmeads Konjektur ἐκείνων ἀπειθείας ist die Buchstabenfolge ἐκεινὀυαπαθείας. Während der aus ἐκεινὀυ leicht rekonstruierbare Genitiv Singular ἐκείνου an den Kontext nicht anschlussfähig ist (wegen des Fehlens eines geeigneten Bezugswortes: Wer oder was könnte mit diesem Singularpronomen gemeint sein?), hätte ἀπαθείας etwas für sich: Denn was Kavadh I. den Vorgängern Justinians vorwarf, war eben die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, also konkret ihre totale Passivität (=ἀπάθεια)gegenüber den Forderungen des Persers. Würde man tatsächlich ἀπαθείας in den Text setzen, dann wäre nur die zweite der im philologischen Kommentar zu Z. 15f. besprochenen Interpretationen möglich.
16/3 ἀπολέσαι: Dieser Infinitiv Aorist aktiv von ἀπόλλυμι hängt von ἠναγκάσθημεν in Z. 14 ab, wie der andere Infinitiv παρατάξασθαι (ebenfalls Z. 14): „wir waren gezwungen, (unsere Truppen) in Schlachtordnung zu stellen … und τοὺς ἐν μέσῳ zugrunde zu richten“. ἀπολέσαι ist die – korrekte – Lesart von O (f. 290), die Dindorf 1831, 450 und Thurn 2000, 378 mit Recht abdrucken. Die von Chilmead 1691, II, 185 abgedruckte Medialform ἀπολέσθαι ‚zugrunde gehen‘ (vgl. LSJ s.v. ἀπόλλυμι B 1), die noch Thurn in seinem Apparat der Erwähnung würdig fand, ist unmöglich: Daraus könnte höchstens ein AcI resultieren („dass die sich in der Mitte befindenden Völker zugrunde gehen“), der in diesem Satz allerdings kein regierendes Bezugsverb hätte. Bereits Bury 1897, 230 hatte auf Chilmeads (Flüchtigkeits-)Fehler hingewiesen und mit ἀπολέσαι korrigiert; Chilmead selbst übersetzte die aktive Form: „intermedios quoque … e medio sustulimus“.
16ff./4 ἀλλ᾽, ὡς χριστιανοὶ καὶ εὐσεβεῖς, φείσασθε ψυχῶν καὶ σωμάτων, καὶ μετάδοτε ἡμῖν χρυσίου• εἰ δὲ μὴ τοῦτο ποιεῖτε, εὐτρεπίσατε ἑαυτοὺς πρὸς πόλεμον, προθεσμίαν ἔχοντες ὅλου τοῦ ἐνιαυτοῦ, ἵνα μὴ νομισθῶμεν κλέπτειν τὴν νίκην καὶ δόλῳ περιγίνεσθαι τοu πολέμου.᾽: Die wiederholten Geldforderungen der Sassaniden an Rom und ihre – umstrittene – Grundlage in Abkommen des 5. Jahrhunderts n.Chr. sind von Blockley 1985a sowie zuletzt Börm 2008 untersucht worden; vgl. dazu bereits den Kommentar ad Z. 12f. Die unverhohlene Drohung mit militärischen Konsequenzen ist, wie Greatrex 1998, 161f. und Meier 2004a, 194f. betonen, aus der Position der außenpolitischen Stärke heraus vorgebracht. Angesichts der zahlreichen Unglücke, die die östlichen Provinzen des Reiches in den letzten Jahren heimgesucht hatten (vgl. zu den wiederholten Erdbeben in den östlichen Provinzen Malal. XVII 15; 16; XVIII 27; 28; 37; 40; zum in dasselbe Jahr gehörenden Aufstand der Samaritaner XVIII 35), befand sich Rom zu diesem Zeitpunkt zweifelsohne nicht in einer allzu günstigen Verhandlungsposition. Der Ausbau des Festungsnetzes im südlichen Kaukasus und dem nördlichen Mesopotamien in dieser Zeit (vgl. etwa Howard-Johnston 2006, Aufsätze II und III) war dabei defensiven Charakters: Greatrex 1998, 156–159; vgl. zur defensiven Politik insbesondere Justinians außerdem Meier 2004a, 192f.; Leppin 2011a, 127–138. Schon vor diesem Hintergrund – aber auch angesichts der generellen Schwierigkeiten, der jeweils anderen Seite die Vorbereitungen zu einem größeren Feldzug zu verbergen (dazu allgemein Lee 1993, 118–120) – bestand für Kavadh wohl kein allzu großes Risiko darin, mit offenen Karten zu spielen und den eigenen Einfall geradeheraus anzukündigen: Greatrex 1998, 162. Wie die sich an den Friedensschluss von 532 n.Chr. anschließenden Zahlungen zeigen (Procop. Pers. I 22,3), konnte der Sassanide auch durchaus mit einigem Recht darauf hoffen, dass er vielleicht wirklich Geld erhalten würde. Faktisch trat dies, wie in den meisten Fällen entsprechender Anfragen, jedoch nicht ein, weswegen Kavadh 529 n.Chr. den Krieg eröffnete – und zwar, wie Meier 2004a, 195 berechnet, sogar noch vor Ablauf des gestellten Ultimatums.
18/5 προθεσμίαν ἔχοντες ὅλου τοῦ ἐνιαυτοῦ: Eine identische Verwendung von προθεσμία mit Genitiv der Dauer der gewährten Frist findet sich kurz davor, in Malal. XVIII 42 προθεσμίαν τριῶν μηνῶν λαβόντες (dort haben die ‚Hellenen‘ drei Monate Zeit, um sich zum orthodoxen Glauben zu bekennen). In seinem „Index verborum ad res Byzantinas spectantium“ verzeichnete Thurn 2000, 491 nur den Beleg XVIII 42 (S. 377, 22) und glossierte mit ‚dies certus‘, was nicht ganz passend zu sein scheint: Die Übersetzung ‚Frist‘ (gefolgt von der Angabe der fraglichen Zeitspanne) ist inhaltlich und sprachlich besser; vgl. auch LSJ s.v. προθεσμία I 1.
19f./9 δόλῳ περιγίνεσθαι τοῦ πολέμου: Wortwörtlich „durch Betrug die Oberhand in dem Krieg gewinnen“. περιγίγνομαι in der Bedeutung ‚überlegen sein‘ konstruiert i.d.R. mit gen. personae und dat. rei, wie z.B. in Thuc. 1,55,2 ἡ μὲν οὖν Κέρκυρα οὕτω περιγίγνεται τῷ πολέμῳ τῶν Κορινθίων „Auf diese Weise war Kerkyra den Korinthern in dem Krieg überlegen“, siehe weitere Belege in LSJ s.v. περιγίγνομαι I 1. In vorliegender Malalas-Stelle ist allerdings der Bereich, innerhalb dessen man überlegen ist, mit einem Genitiv (nicht Dativ) angegeben: τοῦ πολέμου. Dieselbe Genitiv-Konstruktion (sogar mit demselben Wort, πόλεμος) liegt vielleicht in Thuc. 6,8,2 vor: οἱ Ἀθηναῖοι ... ἐψηφίσαντο ... ξυγκατοικίσαι δὲ καὶ Λεοντίνους, ἤν τι περιγίγνηται αὐτοῖς τοῦ πολέμου „die Athener ... beschlossen ... , die Leontiner bei der Wiederbesiedlung ihrer Stadt zu unterstützen, falls für sie [αὐτοῖς, d.h. für die soeben erwähnten athenischen Feldherren Alkibiades, Nikias, Lamachos, denen das Kommando der sizilischen Expedition gerade anvertraut worden war] etwas in dem Krieg günstig sein/verlaufen sollte“; falls also die erste Aktion auf sizilischem Boden (βοηθοὺς μὲν Ἐγεσταίοις πρὸς Σελινουντίους) erfolgreich verlaufen sollte, müssten die athenischen Feldherren sofort aus der günstigen Lage Kapital schlagen und auch den Leontinern zu Hilfe kommen. Dass die soeben angeführte Interpretation die richtige Auslegung dieser Thukydides-Passage sei, ist freilich umstritten, nicht zuletzt eben wegen der ungewöhnlichen Kombination von περιγίγνομαι mit gen. rei (siehe die Diskussion der verschiedenen Möglichkeiten bei Gomme/Andrewes/Dover 1970, 228–229; die hier präsentierte Deutung favorisieren LSJ s.v. περιγίγνομαι I 2 und Dover 1965, 14): Die fast identische Benutzung von περιγίνεσθαι τοῦ πολέμου in dieser Malalas-Stelle dürfte sie etwas erhärten. Wolf 1912, 40 bezeichnet die Konstruktion δόλῳ περιγίνεσθαι τοῦ πολέμου als „auffällig“ und neigt dazu, sie als fehlerhaft bzw. unzulässig zu bewerten („wohl ein Beweis dafür, dass man den Sinn dieses Genitivs nicht mehr Recht verstand“): Akzeptiert man die Thukydides-Parallele, müsste dieses Urteil vielleicht relativiert werden.
Parallelüberlieferung
keine; vgl. jedoch allgemein zu den Friedensverhandlungen Procop. Pers. I 13,10–12.
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