Malalas 18.53 1–17 = 31–47 (Thurn)

Inhalt

Rückkehr römischer Unterhändler aus Persien. (Jonas Borsch)

Philologisch-Historischer Kommentar
Parallelüberlieferung
Literatur

1 (31)
Τῇ δὲ συμπληρώσει τοῦ σεπτεμβρίου μηνὸς οἱ πρέσβεις Ῥωμαίων
 
οἱ πεμφθέντες ἐν τοῖς Περσικοῖς ὑπέστρεψαν ποιήσαντες πάκτα. καὶ γνοὺς
 
τοῦτο ὁ βασιλεὺς Ἰουστινιανός, ὅτι εἰρήνην ἔχει πρὸς Ῥωμαίους, χαρᾶς
 
ἐπλήσθη. δεξάμενος γὰρ τὰ γράμματα τῶν πάκτων καὶ ἀναγνοὺς εὗρε
 
‘ἀνελθόντες πρὸς ἡμᾶς οἱ ἡμέτεροι πρεσβευταὶ οἱ πρὸς τὴν σὴν στα-
 
λέντες ἡμερότητα ἀπήγγειλαν ἡμῖν τὴν ἀγαθὴν προαίρεσιν τῆς πα-
 
τρικῆς ὑμῶν διαθέσεως. καὶ ἐπὶ πᾶσιν εὐχαριστήσαμεν τῷ δεσπότῃ θεῷ,
 
ὅτι πρέπον τῇ αὐτοῦ ἀγαθότητι πρᾶγμα γέγονεν καὶ προέβη σὺν θεῷ
10 (40)
εἰρήνη εἰς ὠφέλειαν τῶν δύο πολιτειῶν καὶ ἔπαινον ἡμῶν ἀμφοτέρων.
 
ὅτι δὲ μεγάλη δόξα καὶ ἔπαινός ἐστιν ἐν πάσῃ τῇ γῇ παρὰ θεῷ καὶ
 
ἀνθρώποις τὸ εἰρήνην γενέσθαι μεταξὺ τῶν δύο κόσμων ἐπὶ τῆς σῆς
 
ἡμερότητος καὶ ἡμῶν τῶν γνησίως ὑμᾶς ἀγαπώντων πρόδηλόν ἐστι·
 
καὶ οἱ ἐχθροὶ δὲ ἑκατέρας πολιτείας καταπεσοῦνται ταύτης σὺν θεῷ γινο-
15 (45)
μένης. διὰ τάχους τοίνυν ἐπικαταλήψονται οἱ ἡμέτεροι πρεσβευταί, ὀφεί-
 
λοντες ἀναπληρῶσαι τὰ πρὸς ἀσφάλειαν τῆς εἰρήνης. εὐχόμεθα γοῦν ἐν
 
πολλοῖς χρόνοις τὴν πατρικὴν ὑμῶν διάθεσιν περισώζεσθαι.’
Philologisch-Historischer Kommentar
1/1 Τῇ δὲ συμπληρώσει τοῦ σεπτεμβρίου μηνὸς: Ende September 530 n. Chr. Die Angabe "gegen Ende des Monats" (τῇ δὲ συμπληρώσει [...] μηνός) kommt in der Chronographia nur dieses eine Mal vor. Das Jahr kann aus der Tatsache abgeleitet werden, dass die vorherige genaue Angabe in O das Konsulat von Lampadios und Orestes ist (XVIII 50, 1ff.).

Theophanes (181,18–22 de Boor) platziert den Bericht über die Rückkehr der Gesandtschaft in der 9. Indiktion (530/31 n. Chr.) und außerdem ebenfalls unmittelbar nach dem in Malal. XVIII 52 berichteten Kometen. Statt September gibt Theophanes allerdings November an, wobei er das Ereignis mit dem in Malal. XVIII 76 beschriebenen "Ewigen Frieden" verwechselt oder zusammenzieht; sein Bericht ist hier insofern insgesamt problematisch. Bei Zonaras (III, 153,2–3 Büttner-Wobst) folgt unmittelbar auf den Bericht über den Kometen – der fälschlicherweise in das fünfte Regierungsjahr Justinians (i.e. erst 531/32 n. Chr.) datiert wird – ein sehr knapper Verweis auf den Abschluss eines Friedens mit den Persern.

Scott 1992, 161, akzeptiert Theophanes' Angabe, dass die Botschafter Dara im August verlassen haben, und für ihre Rückkehr wählt er nicht zwischen September (Angabe von O) und November (Angabe von Theophanes). Es scheint jedoch schwierig zu sein, eine Dauer von einem Monat für diese Ereignisse zu akzeptieren. Mit anderen Worten, wenn man nicht a priori zwischen O und Theophanes als Ganzes wählen kann, muss man, wenn man das von Theophanes angegebene Datum für die Abreise akzeptiert, auch das von diesem Autor angegebene Datum für die Rückkehr akzeptieren. Außerdem setzt Theophanes das Erscheinen des Kometen in den September. Es ist daher möglich, dass der ursprüngliche Text der Chronographia ebenso verfahren ist und September und November bei der Abkürzung verwechselt wurden. (Jonas Borsch, Brendan Osswald)
1/3 συμπληρώσει: Wortwörtlich "mit der Vollendung des Monats September", i.e. gegen Ende September, siehe für die Datierungsfrage XVIII 53, 1.
In der Malalas-Chronik kommt die Formel συμπλήρωσις mit Genitiv der ablaufenden Periode als Zeitangabe vergleichsweise selten vor, und zwar neben vorliegender Stelle nur noch in Malal. XIII 9 ἐν τῇ συμπληρώσει τῆς αὐτοῦ ὑπατείας; Malal. XVIII 8 (hier gleich zweimal; es ist der bekannte Exkurs zur Chronologie, was die Häufung von Zeitbestimmungen erklärt) ἕως τῆς συμπληρώσεως τῆς δευτέρας ὑπατείας κτλ. und ἕως … τῆς συμπληρώσεως τῆς ἑβδόμης ἰνδικτιῶνος sowie in Malal. XVIII 23 τῆς συμπληρώσεως τῆς ἑβδόμης ἰνδικτιῶνος und Malal. XVIII 25 ἐν δὲ τῇ συμπληρώσει τῆς αὐτῆς ἰνδικτιῶνος.
2/5 Περσικοῖς: Gemeint sind die persischen *Gebiete*, möglicherweise ist hier das Substantiv μέρος (in Dat. Plur. μέρεσι) mitzudenken: siehe den philologischen Kommentar XVIII 44, 1f.. Da es sich um eine Richtungsangabe handelt (die Gesandten waren „in die persischen Gebiete“ geschickt worden), verlangt die Grammatik eigentlich ein Komplement im Akkusativ, eingeleitet von der Präposition εἰς; die fast beliebige Austauschbarkeit zwischen ἐν + Dat. und εἰς + Akk. bei Ortskomplementen ist typisch für die Sprache der Malalas-Chronik: siehe den philologischen Kommentar zu Malal. XVIII 43 Z. 2f. ἐπέμφθη ἐν Κυζίκῳ mit den dortigen Verweisen. (Laura Carrara)
3/1 τοῦτο ... ὅτι: Proleptische Verwendung des Demonstrativs, das den ὅτι-Satz antizipiert: „als Kaiser Justinian das hörte, nämlich dass usw.“. Diese Konstruktion verleiht der Botschaft, die Justinian erreichte, einen besonderen, ihrem Inhalt angemessenen Nachdruck. ὅτι ist Malalas’ bevorzugte Konjunktion zur Einleitung von Aussagesätzen; sie hat die mögliche Alternative ὡς fast komplett zurückgedrängt: siehe dazu Helms 1971, 318–320, 376f. (Stellenverzeichnis). (Laura Carrara)
3/6 εἰρήνην ἔχει πρὸς ‘Ρωμαίους: Unklar ist, wer das Subjekt dieses Nebensatzes ist und in welchem Verhältnis es zu dem πρὸς-Komplement steht. Laut der Übersetzung von Thurn/Meier 2009, 473 ist das Subjekt von ἔχει der König der Perser, welcher endlich „Frieden gegenüber den Römern einhalte“. Diese Interpretation setzt einerseits die gängige Verwendung der Präposition πρός in ihrem breitesten Sinn ‚im Verhältnis zu‘ voraus (siehe LSJ s.v. πρός, z.B. mit den Belegen unter III); andererseits tritt der notwendige Subjektwechsel zwischen Haupt- und Nebensatz etwas unvermittelt ein: Man würde eigentlich erwarten, dass Kavadh bzw. das Perservolk in dem ὅτι-Satz – wenn es nun um sie geht ¬– explizit genannt werden. Diese Schwierigkeit umgeht die Übersetzung von Jeffreys/Jeffreys/Scott 1986, 267, die in der Rolle des Subjekts des ὅτι-Nebensatzes dasselbe Subjekt des Hauptsatzes, Kaiser Justinian, belässt: „emperor Justinian, on learning that he had won peace for the Romans, was filled with joy“; so im Wesentlichen auch Veh 1970, 525, der übersetzt: „Kaiser Justinian freute sich, als er hörte, dass die Römer nun Frieden hatten“. Der Nachteil letztgenannter Interpretation besteht darin, dass sie πρός + Akk. praktisch als einen reinen Dativus commodi auffasst, als ob im griechischen Text ‘Ρωμαιοῖς stünde. Beide grammatikalischen Probleme – Bedeutung von πρός, Subjektwechsel – verschwinden, wenn man den überlieferten Akkusativ ‘Ρωμαίους durch die Konjektur Πέρσας von Chilmead 1691, II, 191 Anm. 1 ersetzt: Damit würde sowohl der Subjektsprung zwischen Haupt- und Nebensatz vermieden als auch die übliche Bedeutung ‚im Verhältnis zu‘ für πρός + Dativ bewahrt. Das Satzgefüge in Z. 2–4 ließe sich also folgendermaßen übersetzen: „und als Kaiser Justinian das gehört hatte, nämlich dass er [gemeint ist immer noch Kaiser Justinian] Frieden gegenüber den Persern erlange usw.“. Chilmeads Vorschlag wurde von Sotiriadis 1888, 119 gebilligt; weiter stützen kann man ihn durch einen Hinweis auf zwei weitere πάκτα εἰρήνης-Stellen in der Chronik, wo die Präposition πρός den Akkusativ für ‚Perser‘ regiert (Subjekt sind die Römer): vgl. Malal. XI 3 Z. 39f. τῶν Ἀντιοχέων ἀξιωματικῶν … πάκτα εἰρήνης καὶ ὑποταγῆς στησάντων … πρὸς τὸν βασιλέα Περσῶν; Malal. XII 21 Z. 87 καὶ μετὰ τὸ ποιῆσαι πάκτα εἰρήνης πρὸς Πέρσας. Man vergleiche auch Zonaras’ einzeiligen Bericht (3,153,3 Büttner-Wobst) über dieselben Vorgänge, die im vorliegenden Malalas-Kapitel behandelt werden: ἔθετο δὲ καὶ πρὸς τοὺς Πέρσας σπονδάς. Für die Ebene der reinen Malalas-Textkritik ist die Wortwahl des Zonaras zwar nicht weiter signifikant; dennoch verdeutlicht sie einmal mehr, wo die logische, sachliche und demzufolge sprachliche Pointe auch der Malalas-Passage liegen müsste, nämlich in der Betonung des friedlichen Verhältnisses gegenüber den Persern. Chilmeads Eingriff hat Einiges für sich und würde dazu beitragen, einen in jeder Hinsicht besseren Text herzustellen; ob er allerdings strikt notwendig ist, lässt sich angesichts der sonstigen Beschaffenheit der Sprache des Malalas nicht mit letzter Sicherheit sagen, da diese im Prinzip sowohl den von Thurn/Meier postulierten Subjektwechsel als auch die etwas blasse, vagere Verwendung von πρός, von der Jeffreys/Jeffreys/Scott ausgehen, zulassen kann.
3f./10 χαρᾶς ἐπλήσθη: Der Verweis auf Justinians Freude wirkt auf den ersten Blick formelhaft, zumal wenn man Prokops Bericht über den Verlauf der Verhandlungen zwischen den römischen Gesandten und Kavadh dagegenhält (Procop. Pers. I 16, 1–9), der verdeutlicht, dass Kavadh nicht nur auf der römischen Schuld am Grenzkonflikt beharrte, sondern seine bereits 529 n. Chr. geäußerten Geldforderungen (–> Malal. XVIII 44; zu den wiederkehrenden persischen Forderungen vgl. den Kommentar ad loc. cit. sowie Börm 2008) auch abermals wiederholt hatte. Erfreut zeigen konnte der Kaiser sich allenfalls darüber, dass Kavadh überhaupt wieder Bereitschaft zur Einigung zeigte. Es mag auch sein, dass der Perser Zugeständnisse etwa bei der Höhe der geforderten Summe konzediert hatte. Da der Großkönig laut Malalas bereits bei der unmittelbar anschließend berichteten (XVIII 54) Rückkehr des Rufinus ins Perserland nichts mehr von dem Abkommen wissen wollte, kann man vielleicht mit Greatrex 1998, 190 vermuten, dass das Angebot ohnehin nur dazu gedient hatte, Zeit zu gewinnen. Malalas zufolge (immer noch XVIII 54) erfolgte das Umschwenken des Persers allerdings erst als Reaktion auf die Veränderung der Gesamtsituation zu seinen Gunsten infolge des Überlaufens einer größeren Gruppe von Samaritanern.
4/4 τὰ γράμματα: Γράμματα war in den byzantinischen Kanzleien eine geläufige Bezeichnung für diplomatische Sendschreiben (Dölger/Karayannopoulos 1968, 89). Es handelt sich also offensichtlich um einen Brief und nicht um ein Dokument mit Vertragswert. Letzteres sollte wohl erst in einem weiteren Schritt erstellt oder fertiggestellt werden: XVIII 53, 15
4/4 τὰ γράμματα τῶν πάκτων: Dieser Ausdruck kann – als Folge der Mehrdeutigkeit des Wortes γράμμα (‚Buchstabe‘, aber auch alles, was aus Buchstaben besteht, also ‚Schrift‘, ‚Akte‘ usw. [vgl. it. lettera) – zwei leicht verschiedene, aber mitaneinander verbundene Bedeutungen haben: entweder ‚die schriftlichen Unterlagen der Pakte‘ (siehe LSJ s.v. γράμμα ΙΙΙ 1 und 2) oder ‚den Wortlaut [wortwörtlich: die Buchstaben] der Pakte‘ (siehe LSJ s.v. γράμμα ΙΙ 1); vgl. bereits dieselbe Ambiguität in Aristoph. Nub. 772 τὰ γράμματ’ … τῆς ἐμῆς δίκης, interpretierbar als ‚die schriftlichen Unterlagen meines Gerichtsfalles‘ oder ‚die Buchstaben/der Wortlaut (und daher der Inhalt) meines Gerichtsfalles‘. Der Sinn der Passage bleibt trotzdem klar: Was Justinian erhielt und mit Freude las, war der Text des Abkommens (zu verstehen als Kavadhs Angebot und nicht als bereits fertig ratifizierter Friedensschluss: Siehe zu der Bedeutung von πάκτα in diesem Kapitel den philologischen Kommentar XVIII 53, 2). Die Übersetzung ‚Begleitbrief‘ für τὰ γράμματα bei Veh 1970, S. 525 (vgl. auch Jeffreys/Jeffreys/Scott 1986, 267 „the letter accompanying the treating“) ist wohl aus der Absicht entstanden, diese Einleitungsformel dem Inhalt des folgenden Textes anzupassen, bei dem es sich nicht um ein Friedensabkommen, sondern eben um einen Brief handelt. Die γράμματα τῶν πάκτων, die hier angekündigt werden, sind jedoch offensichtlich im Laufe der Überlieferung verlorengegangen: Siehe den historischen Kommentar XVIII 53, 6ff. (Laura Carrara)
5/1 περιέχοντα οὕτως: Die Kombination zwischen περιέχω, ‚beinhalten‘, und einem Modaladverb, das als ‚wie folgt‘ zu übersetzen ist, wird in der Chronik des Malalas standardmäßig als Einleitung für die wörtliche Wiedergabe eines Schreibens benutzt: Siehe den philologischen Kommentar XVIII 44, 4.
5/2 οὕτως: Die Formulierung unterstreicht, dass der Chronist hier explizit den Wortlaut des Schreibens zitiert. Ganz vollständig kann der überlieferte Brief allerdings kaum sein, da ein Protokoll, ein Eschatokoll (mit Eingangs- und Schlussformeln) und/oder ein Prooimion fehlen. Bei byzantinischen Auslandsbriefen gehörten diese Elemente zum üblichen Gesamtaufbau (Dölger/Karayannopoulos 1968, 89–94). Auch wenn die sassanidischen Briefe (falls es sich in diesem Fall denn überhaupt um einen solchen handelt; siehe dazu den Kommentar ad Z. 6ff.) sich von denen der Oströmer in der Form durchaus unterschieden haben mögen, so weisen doch auch der in Malal. XVIII 44 zitierte Brief des Kavadh sowie zwei weitere in anderen Quellen im Wortlaut überlieferte sassanidische Schreiben (Amm. XVII 5,3; Men. Prot. fr. 6,1,179–183 Blockley) eine Eingangszeile (Menander spricht von einer προγραφή, i.e. „heading, preliminary form“ [LSJ (1996), 1473; Blockley 1985b, 63 übersetzt „subscription“]) mit ausführlicher Titulatur des Großkönigs und kurzer Adresse des Kaisers auf.
6ff./1 ‘ἀνελθόντες ... περισώζεσθαι: Bereits Sotiriadis 1888, 119f. hat auf einige grundlegende Probleme hingewiesen, die der vorliegende Brief bereitet und die sich vor allen Dingen aus inhaltlichen Unstimmigkeiten ergeben. Als Anlass des Schreibens wird die Rückkehr der Gesandten des Briefabsenders angegeben (ἀνελθόντες πρὸς ἡμᾶς οἱ ἡμέτεροι πρεσβευταί). Wenn, wie der vorangegangenen Einleitung zu entnehmen ist, das Schreiben vom Perserkönig stammte, müsste es sich demnach um persische Gesandte handeln. Solche Gesandte werden allerdings für den Verlauf der vorangegangenen Verhandlungen weder bei Malalas noch bei Prokop erwähnt; durchgehend geht es nur um die Reisen römischer Gesandter zum Perserkönig. Erst zu Beginn von XVIII 56 wird kurz ein persischer Gesandter erwähnt, der dort allerdings nur als Briefbote in Erscheinung tritt und selbst offenbar keine Verhandlungen führt. Sotiriadis äußert vor diesem Hintergrund die Vermutung, dass hier kein Brief des Kavadh, sondern vielmehr ein Antwortschreiben Justinians vorliege, welches dieser nach der Ankunft des Rufinus in Konstantinopel und dessen Bericht über eine grundsätzliche Einigung mit dem Perserkönig aufgesetzt habe (aufgegriffen auch bei Scott 1992, 161 [ohne Bewertung]; Greatrex/Lieu 2002, 92 [zustimmend]; vgl. zudem ohne Verweis auf Sotiriadis, aber mit einem möglicherweise gleichen Verständnis der Stelle Rüger 1895, 13, der die in dem Schreiben begegnende Formel σὺν θεῷ als „christianisiert“ bezeichnet). Weitere textliche Indizien sieht Sotiriadis in dem Ausdruck πρὸς τὴν σὴν ἡμερότητα (Z. 6f.; "zu Deiner Milde", Übs. Thurn/Meier 2009, 473), was seiner Meinung nach nur als Anrede vonseiten Justinians für den Großkönig denkbar ist, sowie in dem Hinweis εὐχαριστήσαμεν τῷ δεσπότῃ θεῷ (Z. 8; "wir [haben] dem Herrn und Gott gedankt", Übs. ebd.), der nur von dem christlichen Kaiser habe ausgesprochen werden können (zur Diskussion siehe den historischen Kommentar ad Z. 8 sowie den philologischen Kommentar ad Z. 6f., Z. 8 und Z. 9). Sotiriadis vermutet, dass hier keine gezielte Täuschung durch Malalas vorliegt, sondern ein Fehler, der wohl bei einem späteren Epitomator zu suchen sei. Demnach hätte der ursprüngliche Text nacheinander erst das mit ἀναγνοὺς εὗρε περιέχοντα οὕτως (Z. 4f.; "[der Kaiser] fand, als er es las, folgenden Wortlaut", Übs. Thurn/Meier 2009, 473) eingeleitete persische Schreiben enthalten und dann die römische Antwort. Erst im Zuge von Kürzungen sei das erste der beiden Schreiben aus dem Text herausgefallen und nur dasjenige Justinians stehengeblieben, wobei man die Überleitung nicht angepasst habe. Auch wenn diese Rekonstruktion zweifelsohne spekulativ ist, so bleiben die inhaltlichen Inkongruenzen doch erklärungsbedürftig. Die Parallelüberlieferung bei Theophanes und Zonaras gibt hier keine Aufschlüsse, da ein Brief dort gar nicht erwähnt wird. Was den eigentlichen Ablauf der Verhandlungen betrifft, so sorgt, wie Sotiriadis richtig anmerkt, die im vorliegenden Malalas-Text überlieferte Version ihrerseits für einige Rekonstruktionsschwierigkeiten. Im letzten Satz des Briefes wird darauf hingewiesen, dass in Kürze Unterhändler des Absenders erscheinen werden, um, so wörtlich, ἀναπληρῶσαι τὰ πρὸς ἀσφάλειαν τῆς εἰρήνης ("[zu] erfüllen, was für die Absicherung des Vertrages vonnöten ist", Übs. Thurn/Meier 2009, 474). Diese Formulierung weckt den Eindruck, dass es um den endgültigen Abschluss des Vertrages geht. Im nächsten Satz des Malalas-Textes (XVIII 54) ist dann aber davon die Rede, dass Rufinus abermals zu den Persern gereist sei, wo der Frieden dann scheiterte, da der Großkönig "sich von den bezüglich des Friedens getroffenen Vereinbarungen zurückzog" (XVIII 54, Z. 3: ἀναδυέντα πρὸς τὰ δόξαντα μεταξὺ αὐτῶν ἕνεκεν τῆς εἰρήνης). Ein Vertrag war dieser Formulierung zufolge also noch nicht abgeschlossen worden; dies ist nur logisch, denn von einem solchen hätte der Großkönig sich nicht ohne Weiteres zurückziehen können. Offensichtlich sollte der Abschluss erst im Perserland geschehen, was ganz dem Verlauf entspräche, den das Prozedere - durch Malalas und Prokop bestens bezeugt - zwei Jahre später beim Abschluss des "ewigen Friedens" tatsächlich nahm (Malal. XVIII 76; Prokop. Pers. I 22): Prokops Bericht über diesen Friedensschluss zeigt klar, dass Verhandlungen und eigentlicher Abschluss des Friedens vollumfänglich im Perserland stattfanden, wobei die römischen Gesandten durch Boten und eigene Reisen Rücksprache mit Justinian hielten. Der Bericht des Menander Protektor über Friedensverhandlungen des Jahres 562 n. Chr., von Nechaeva 2014, 112 als "report of standard negotiations and treaty-signing" eingestuft, bezeugt, dass man an einem Grenzort verhandelte, von dem aus die Verhandlungsführer durch Botschaften mit ihrem jeweiligen Herrscher Rücksprache hielten. Beide gaben ihr Einverständnis zur Unterzeichnung des Vertrages durch Ratifikationsschreiben. Da für die Friedensgespräche von 529/530 n. Chr. durchgehend die Perserlande als Verhandlungsort genannt werden, wäre die Entsendung einer persischen Gesandtschaft zum Zwecke der endgültigen Festigung des Vertrages nach Konstantinopel insofern mit Blick auf den bisherigen Ablauf der Verhandlungen nicht zu erwarten. Der von Sotiriadis vorgeschlagene Verlauf (1. Ankunft der von Rufinus angeführten Gesandtschaft in Konstantinopel mit ausgearbeitetem Friedensvertrag, 2. Entsendung eines erfreuten Briefes von Justinian an Kavadh (möglicherweise durch einen persischen Boten?) mit Ankündigung einer weiteren Gesandtschaft, 3. wenig später Rückreise des Rufinus von Konstantinopel in Richtung des Perserkönigs zur endgültigen Ausfertigung bzw. Ratifizierung des Vertrages) erscheint gegenüber dieser Möglichkeit einfacher und plausibler. Eine solche Rekonstruktion wäre nur möglich, wenn es sich bei dem erhaltenen Brief tatsächlich um ein Antwortschreiben Justinians handelte. (Jonas Borsch)
7/2 ἡμερότητα: Nach Sotiriadis 1888, 119 muss sich der Ausdruck πρὸς τὴν σὴν ἡμερότητα ("zu Deiner Milde", Übs. Thurn/Meier 2009, 473) auf den persischen Großkönig beziehen. Der LSJ (771) kennt zumindest eine parallele Okkurenz für die Verwendung von ἡ ἡμερότης im Sinne einer Ehrenbezeichnung. Bei der angegebenen Stelle in den Justinianischen Novellen (Just Nov. 115 Pr.) handelt es sich allerdings um eine Selbstbetitelung des Justinian; die Bezeichnung war entsprechend also auf den römischen Kaiser durchaus anwendbar. Dass man derart auch den Perserkönig ansprechen konnte, zeigt an der hiesigen Stelle allerdings eindeutig die Z. 12f., wo der Begriff für Adressaten und Empfänger des Briefes gleichermaßen verwandt wird (τῆς σῆς ἡμερότητος καὶ ἡμῶν; "der Euren Milde und der unseren".
7/5 τὴν σὴν ... ἡμερότητα: 6f. τὴν σὴν ... ἡμερότητα: ἡμερότης ist spätkaiserzeitliche Anrede- bzw. Titulatur u.a. für den Kaiser des römischen Reiches (einige Belege sind gesammelt in GLRBP s.v. ἡμερότης) und hebt dessen Milde bzw. Gnade hervor. In den Novellen bezieht Justinian diesen Titel auf sich selbst: Vgl. Nov. 115 Prooemium πρὸς τὴν ἡμετέραν ἡμερότητα. Betreffs der Frage, welcher Kaiser – der Perser oder der Oströmer – sich an den anderen mit der Anrede ἡ σὴ ἡμερότης wenden konnte: Es scheint wahrscheinlicher, dass es Justinian war, der mit diesem Ehrentitel nicht nur sich selbst (wie in den Novellen), sondern auch sein persisches ‚Pendant‘ adressierte; weniger wahrscheinlich scheint, dass Kavadh diese (ost-)römische Gepflogenheit nicht nur ‚passiv‘ kannte, sondern sie (bzw. eine persische Entsprechung) in seiner Korrespondenz mit Justinian zur Anrede seines Gegenübers adoptierte. Die Verwendung des Titels ἡμερότης für den Briefempfänger sah auch Sotiriadis 1888, 119 als ein Indiz für seine insgesamt überzeugende Hypothese, dass das hier von Malalas wiedergegebene Schreiben aus der Feder Justinians stammt. Zur Frage der Autorschaft des Briefes siehe auch den philologischen Kommentar [K:000844] und ausführlich den historischen Kommentar XVIII 53, 6ff.
7f./8 τῆς πατρικῆς ὑμῶν διαθέσεως: "in Eurer väterlichen Gesinnung" (Übs. Thurn/Meier 2009, 473) – Anders als die Bezeichnung als "Brüder", die in der vorangegangenen (XVIII 44) und nachfolgenden Kommunikation zwischen den beiden Herrschern mehrfach demonstrativ zur Anwendung kommt (einer älteren Tradition entsprechend, XVIII 44, 6f.), ist die Bezeichnung als "väterlich" in diesem Kontext einmalig; sie stellt zwar eine ehrerbietige Anrede dar und bezeugt den respektvollen Ton im diplomatischen Austausch; ist aber nicht in ähnlichem Maße semantisch aufgeladen wie die "Brüder"-Metaphorik (vgl. dazu Scott 1992, 163 sowie den Kommentar ad XVIII 44).
8/7 εὐχαριστήσαμεν τῷ δεσπότῃ θεῷ: "haben wir dem Herrn und Gott gedankt" (Übs. Thurn/Meier 2009, 473). Wie von Sotiriadis 1888, 119 bemerkt, passen die mehrfach wiederholten (vgl. Z. 9; 11; 14: σὺν θεῷ und παρὰ θεῷ) Verweise auf Gott im Singular besser zu einem christlichen Schreiben (d.h. einem aus der Feder/Kanzlei des römischen Kaisers kommenden) als zu dem eines Anhängers des mehrere Götter anerkennenden Zoroastrismus (i.e. des Perserkönigs). Als Vergleichsbeispiel aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang das wohl einige Jahrzehnte später entstandene Ratifikationsschreiben, das im Namen von Kavadhs Sohn Chosroes anlässlich des Friedensschlusses von 562 n. Chr. verfasst wurde und über die Exzerpte des Menander Protektor bei Konstantinos Porphyrogennetos überliefert ist (Men. Prot. fr. 6,1 179–183; 187–198). Menander erklärt dazu dezidiert, dass die Übersetzung des Schreibens aus dem Persischen genau dem Wortlaut folge (184–187). Am Ende der Titulatur des Großkönigs heißt es hier: ὅς ἐκ θεῶν χαρακτηρίζεται ("formed in the image of the gods", Übs. Blockley 1985b, 63), findet mithin der Plural Verwendung. Das hier fragliche Schreiben passt also unter dem Aspekt der Ansprache überirdischer Mächte nicht zu dem, was wir aus einem der wenigen anderen erhaltenen persischen diplomatischen Schreiben kennen.
8/7 εὐχαριστήσαμεν: Indikativ Aorist von εὐχαριστέω, nicht augmentierte Form wie in Malal. II 1 Z. 18 εὐχαριστήθη: siehe dazu Merz 1911, 11.
8/8 τῷ δεσπότῃ θεῷ: Wortwörtlich ‚Gott dem Herrn‘. Laut Sotiriadis 1888, 119 ist auch diese Formel ein Indiz dafür, dass der Verfasser dieses Schreibens der oströmische Kaiser Justinian war, der an den einzigen christlichen Gott glaubte. Es ist richtig, dass – neben der am meisten verbreiteten Form κύριος – für den christlichen Gott auch die Bezeichnung δεσπότης Anwendung fand: Vgl. z.B. die Belege in der Chronik des Malalas, X 2 Z. 27 ἐπὶ τῆς γῆς ἐφάνη ὁ δεσπότης ἡμῶν Ἰησοῦς ὁ Χριστός und X 36 Z. 11 τὸν δεσπότην Χριστὸν. Andererseits waren bereits die heidnischen Götter der Griechen δεσπόται (klassische Belege in LSJ s.v. δεσπότης I 3), eine einzelne männliche Gottheit konnte – soweit das Metrum das zuließ – mit δεσπότης angerufen werden: Vgl. z.B. Soph. fr. 535,1 Radt Ἥλιε δέσποτα; Eur. fr. 477 Kannicht δέσποτα φιλόδαφνε Βάκχε. Die Verwendung der Singularform δεσπότῃ θεῷ sollte von daher mit Blick auf die Frage nach der Religion des Briefschreibers (und somit nach dessen Identität) nur mit Vorsicht und in Verbindung mit anderen Indizien benutzt werden.
9/6 πρᾶγμα γέγονεν: Die "geschehene Sache" (Thurn/Meier 2009, 473 übersetzen "Ereignis"), die hier angesprochen wird, ist wohl mit dem grundsätzlichen Erzielen einer Einigung bei den Friedensverhandlungen zu identifizieren.
9/10 σὺν θεῷ: Der Ausdruck σὺν θεῷ im Sinne von ‚mit Hilfe von/durch Unterstützung des Göttlichen/der Göttlichkeit/der Gottheit‘ findet sich bereits in der klassischen griechischen Literatur – trotz des ihr zugrundeliegenden polytheistischen Glaubens –, und dort sowohl in Prosa (einige Pausanias-Belege sammelt Rüger 1895, 13) als auch in der Dichtung (vgl. z.B. Hom. Il. 9,49 σὺν γὰρ θεῷ εἰλήλουθμεν; Pind. Isthm. 4,4f. σὺν θεῷ θνάτον διέρχονται βιότου τέλος; Soph. Aj. 765 σὺν θεῷ δ’ ἀεὶ κρατεῖν und 779 γενοίμεθ’ αὐτοῦ σὺν θεῷ σωτήριοι; weitere Belege – allerdings eher für den Plural σὺν θεοῖσι / θεοῖς – führt Barrett 1964, 194 an). Es ist wahrscheinlich, dass an der hiesigen Stelle „die alte Formel (…) christianisiert ist“ (Rüger 1895, 13), da nun – nimmt man an, der Autor des Briefes sei Kaiser Justinian – hinter der Singularform ein exklusiver Glaube an den einzigen Gott steht.
Sprachlich ist σὺν θεῷ „ganz unanstößig“ (wie es Patzig 1896, 353 formuliert), doch es bleibt auffällig, dass die einzigen zwei Okkurrenzen dieser Redewendung in der ganzen Chronik des Malalas – ungeachtet der großen Rolle, die die göttliche Pronoia in der Welt- und Geschichtsanschauung ihres Autors spielt – ausgerechnet in diesem Kapitel begegnen, an dieser Stelle und weiter unten in Z. 14. Offenbar gehört die Formel nicht zum Wortschatz des Malalas und ist ein Zeichen dafür, dass der Chronist hier den Wortlaut einer fremden Quelle wiedergibt, nämlich eines (von ihm vielleicht direkt eingesehenen?) Kaiserbriefes; siehe dazu auch Rüger 1895, 27 (der im Rahmen seiner Hypothese des fremden und späteren Ursprungs von Buch XVIII bereits in der Verwendung der „Dichterpräposition“ σύν eine Abweichung vom sonstigen Stil der Chronik erkennen wollte); ferner mit Rüger in der Sache – nicht in der dahinterstehende Theorie – konform Patzig 1896, 353 (der seinerseits bemerkte, dass bei Malalas „solche Aktenstücke überhaupt Ungewöhnliches bieten“). In neuerer Zeit hat auch Scott 1992, 161 bemerkt (wenn auch ohne weitere Analyse), dass die Sprache dieses Briefes dezidiert anders klingt (und zwar „considerably more polished“) als Malalas’ normaler und „mühsamer“ („plodding“) Stil
10/7 καὶ ἔπαιvον ἡμῶν ἀμφοτέρωv: Die Ausgabe von Dindorf 1831, 454 ließ diesen kurzen Textabschnitt über die positiven Auswirkungen des Friedensschlusses auf den Ruf der beiden Herrscher komplett aus. Die Handschrift O beinhaltet ihn aber ganz klar (f. 293); bereits Bury 1897, 230 hatte auf Dindorfs Auslassung hingewiesen und den richtigen O-Text mitgeteilt. Nicht nur passt der Bezug auf ἔπαινος an dieser Stelle gut in die Argumentationslinie des Briefabsenders; er ist sogar notwendig, da die folgenden, von einem erklärenden ὅτι abhängenden Ausführungen (Z. 11–13) eben die Gründe genauer darlegen, aus denen die beiden Kaiser beim Friedensschluss ἔπαινος ernten würden.
11/12 παρὰ θεῷ: Zur konsequenten Verwendung der Singularform θεός in diesem Brief und ihrer Bedeutung für die Frage nach Religion und Identität des Briefabsenders siehe den philologischen Kommentar XVIII 53, 8 und XVIII 53, 9
11f./1 ὅτι ... κόσμων: Die Argumente und selbst die Begrifflichkeiten, die der Briefabsender hier benutzt, um den Frieden zwischen Oströmern und Persern als höchstes Gut zu präsentieren, erinnern stark an diejenigen eines anderen Briefes, den Justinian im selben Jahr (530/531 n. Chr.) und wenig später im Malalas-Text (Malal. XVIII 61 Z. 93–96) von dem immer aktiven Gesandten Rufinus nach Persien überbringen ließ. Ein Vergleich der Schlussworte und zentraler Ideen lässt klar erkennen, dass beide Schreiben sich argumentativ um denselben Kernpunkt drehen, nämlich, dass für beide Herrscher die Einhaltung des Friedens sehr ehren- und ruhmvoll sei:
μεγάλη δόξα (XVIII 53) ~ δόξα (XVIII 61);
ἔπαινός ἐστι (XVIII 53) ~ τιμὴ ἐστι (XVIII 61);
τὸ εἰρήνην γενέσθαι (XVIII 53) ~ ποιῆσαι ... ἐν εἰρήνῃ διάγειν (XVIII 61);
μεταξὺ τῶν δύο κόσμων (XVIII 53) ~ τὰς δύο πολιτείας (XVIII 61).
Scott 1992, 164f. hat plausibel gemacht, dass Malalas den in XVIII 61 referierten Brieftext direkt aus dem entsprechenden offiziellen Dokument (bzw. aus dessen im römischen Territorium verbliebener Abschrift) kannte: Denn nur vor dem Hintergrund einer direkten Wiedergabe des Quellentextes erklärt sich der abrupte Wechsel zur ersten Person, die in Malal. XVIII 61 Z. 95 zu finden ist: mit „sonst werde ich von mir aus das Perserland erobern“ kommt offenbar kurz der Briefschreiber selbst, Kaiser Justinian, zu Wort. Wenn dem so ist, dann dürfte auch der sehr ähnlich klingende, sich desselben Überzeugungsrepertoires und Vokabulars bedienende Brief in Malal. XVIII 53 aus der Feder bzw. Kanzlei Justinians stammen, wie als erster Sotiriadis 1888, 119f. aus anderen Gründen vermutet hatte (siehe dazu den philologischen Kommentar XVIII 53, 7 und XVIII 53, 8 und den historischen Kommentar XVIII 53, 6ff..
12/5 μεταξὺ τῶν δύο κόσμων: Zur Verwendung von μεταξύ mit Genitiv bei Malalas „metaphorisch bei ‚Verträgen und Friedensschlüssen‘, aber auch in feindlichem Sinne bei ‚Feindschaft und Schlacht‘“ siehe Rüger 1895, 20f., mit Parallelen.
13/1 ἡμερότητος: Zu ἡμερότης als Titulatur für den Briefempfänger siehe den philologischen Kommentar XVIII 53, 7
13/3 ἡμῶν τῶν γνησίως ὑμᾶς ἀγαπώντων: Das Pronomen im Genitiv Plural ἡμῶν und das dazugehörige Partizip τῶν ἀγαπώντων hängen nicht von dem vorausgehenden Substantiv ἡμερότητος ab, sondern – genauso wie der Ausdruck τῆς σῆς ἡμερότητος selbst – von der Präposition ἐπί. τῆς σῆς ἡμερότητος und ἡμῶν τῶν … ἀγαπώντων stehen also auf einer und derselben grammatikalischen Ebene und bilden das von ἐπί regierte Doppelkomplement, wortwörtlich zu übersetzen als „in der Zeit / unter der Regierung [ἐπί] Eurer Milde und von uns, die Euch aufrichtig lieben“ (in diesem Sinne übersetzten auch Jeffreys/Jeffreys/Scott 1986, 267: „under the reign of your Clemency and of us who truly love you“; für diese reguläre und geläufige Bedeutung von ἐπί vgl. LSJ s.v. ἐπί A II of Time, in the time of, mit vielen Belegen, darunter z.B. Hdt. 1,134,3 ἐπὶ δὲ Μήδων ἀρχόντων ‚unter der Herrschaft der Meder‘). Der Ehrentitel ἡμερότης hat also an dieser Stelle keine grammatikalische Verbindung mit dem Briefabsender (= ἡμῶν), er bleibt dem Briefempfänger vorbehalten. Eine direkte grammatikalische Verknüpfung zwischen ἡμερότητος und ἡμῶν τῶν … ἀγαπώντων wird hingegen vorausgesetzt in den Übersetzungen von Thurn/Meier 2009, 473 („zwischen den beiden Hemisphären, der Eurer Milde und der unsrigen“) und Veh 1970, 527 („in der Zeit Eurer und unserer Gnade“).
14/1 καὶ οἱ ἐχθροὶ δὲ ἑκατέρας πολιτείας καταπεσοῦνται: "Die Feinde beider Staaten werden vernichtet werden" - in dem in XVIII 44 überlieferten Schreiben Kavadhs nimmt die Abwehr von Feinden eine zentrale Rolle in der Argumentation ein. Dort beruft sich Kavadh bei seinen Geldforderungen auf die Notwendigkeit, gegen von ihm als gemeinsame Feinde verstandene Völkerschaften vorzugehen. Hier wird nun ebenfalls betont, dass ein Bund der beiden Staaten nicht zuletzt dem Vorgehen gegen äußere Feinde zugutekommen wird; die Formulierung geht aber von "jeweiligen" (ἑκατέρας) Gegnern aus, trennt sie also nach Reichen.
14/7 καταπεσοῦνται: Mediale Futurform mit aktiver Bedeutung, der klassischen/attischen Konjugation von πίπτω entsprechend: siehe Merz 1911, 24.
14/9 σὺν θεῷ: Siehe den philologischen Kommentar XVIII 53, 8 und XVIII 53, 11
14f./8 ταύτης γινομένης: Dindorf 1831, 454 änderte das in O (f. 294) überlieferte Partizip Präsens γινομένης in das entsprechende Partizip Aorist γενομένης. Diese Änderung ist nicht notwendig, da die von Dindorf so suggerierte Zeitstufung zwischen Hauptverb und Genitivus absolutus („nachdem der Frieden zustande gekommen ist, werden unsere Feinde fallen“) zwar möglich ist, aber keine Verbesserung gegenüber dem vollkommen akzeptablen überlieferten Text („bei Zustandekommen des Friedens etc.“) darstellt.
15/2 διὰ τάχους ... τὰ πρὸς ἀσφάλειαν τῆς εἰρήνης: Dass das Eintreffen von Gesandten zur "Festigung" des Vertrages angekündigt wird, zeigt, dass der Frieden protokollarisch noch nicht zum Abschluss gekommen war. Wenn Sotiriadis' Vermutung zutrifft, dass hier ein Schreiben Justinians und nicht Kavadhs vorliegt, ist diese Stelle leicht auf die im nachfolgenden Satz (Malal. XVIII 54, Z. 1f.) angekündigte abermalige Aussendung des Rufinus nach Persien zu beziehen (mit einer "zweiten" Antwort [δευτέρας, XVIII 54, Z. 1). Handelt es sich bei dem von Malalas wiedergegeben Brief also um die erste Antwort Justinians? So Sotiriadis 1888, 119f.
15/2 διὰ τάχους: Dies ist der einzige Beleg in der Chronik des Malalas für die normalgriechische Präpositionalkonstruktion (vgl. z.B. für die Dichtung bereits Soph. Aj. 822 und Trach. 595; für die Prosa Thuc. 1,63,2 u.a.) mit adverbialer Bedeutung διὰ τάχους (‚in kurzer Zeit‘, ‚bald‘, ‚schnell‘). Rüger 1895, 13 und 33 (5) sah in dieser Einzelokkurrenz von διὰ τάχους eine weitere Stütze für seine These des fremden und späteren Ursprungs von Buch XVIII der Chronik. Dagegen wandte Patzig 1896, 353 ein, dass diese Einzelokkurrenz von διὰ τάχους für die Frage nach der Autorschaft von Buch XVIII nicht im Sinne Rügers interpretiert werden darf, weil sie in einem Textteil vorkommt, der ohnehin – zumindest nach Angabe des Hauptautors der Chronik – einem anderen Verfasser gehört (sei es Justinian, sei es Kavadh bzw. seinem griechischen Übersetzer).
15/5 ἐπικαταλήψονται: Mediale Futurform mit aktiver Bedeutung, der klassischen/attischen Konjugation von λαμβάνω entsprechend: siehe Merz 1911, 24.
17/4 πατρικὴν ὑμῶν διάθεσιν: Zur "väterlichen Gesinnung" vgl. bereits den historischen Kommentar ad Z. 7f.
Parallelüberlieferung
Procop. Pers. I 16,10; Theoph. 181,18–22 de Boor; Zon. III, 153,2–3 Pinder/Büttner-Wobst (?). Thurn 2000, 382 gibt Cedr. 647,8–10 an; diese Passage bezieht sich allerdings auf den in Malal. XVIII 52 beschriebenen Kometen.
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