Malalas 18.80 1–3 = 43–45 (Thurn)
Inhalt
Kapitel 80 befasst sich mit dem dritten Konsulatsantritt Justinians im Jahr 533 n. Chr. und mit der Rückberufung zweier hochrangiger Senatoren aus der Verbannung.
Philologisch-Historischer Kommentar
Parallelüberlieferung
Literatur
ἐν ἐξορίᾳ, δεδωκὼς αὐτοῖς πάντα τὰ ὑπάρχοντα αὐτῶν.
Philologisch-Historischer Kommentar
1/1 Ἐν αὐτῷ δὲ τῷ χρόνῳ: Der typische relative Anschluss αὐτῷ δὲ τῷ χρόνῳ suggeriert ein chronologisches Fortschreiten, woraus sich eine Datierung frühestens auf November 533 ergäbe (da das im vorangegangenen Kapitel XVIII 79 geschilderte Erdbeben im Chronicon Paschale auf diesen Monat datiert wird). Aus dem Kontext geht jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit hervor, dass sich die Stelle auf den Konsulatsantritt bezieht, der der Tradition entsprechend am 1. Januar – in diesem Fall des Jahres 533 n. Chr. – stattgefunden haben muss: XVIII 80, 1 . Diese Diskrepanz kann entweder auf einen durch den Abschreibeprozess bedingten Datierungsfehler (z.B. Verwechslung der Indiktionsangabe) zurückgeführt werden oder darauf, dass Malalas keine den modernen Datumsrekonstruktionen entsprechende Chronologie bot: XVIII 77, 1 .
1/6 ἔρριψε καὶ τὴν τρίτην ὑπατείαν: Justinians drittes Konsulat fiel in das Jahr 533 n. Chr.: Vgl. Bagnall/Cameron/Schwartz/Worp 1987, 601 mit Evidenz. Den Sinn des Ausdruckes ἔρριψε in diesem Zusammenhang erklärt die Übersetzung von Thurn/Meier 2009, 500: "warf [Justinian] die Geldspenden anlässlich seines dritten Konsulats ins Volk" (vgl. ähnlich Jeffreys/Jeffreys/Scott 1986, 284: "distributed largesse"). Die Gepflogenheit, die Bevölkerung zum Amtsantritt am 1. Januar mit Geldgeschenken zu versehen, war noch im 6. Jahrhundert verbreitet und wurde insbesondere von den Kaisern als Gelegenheit wahrgenommen, sich durch besonders reichhaltige Spenden zu profilieren, während es angesichts der finanziellen Verpflichtungen nur einer kleinen Zahl der Senatoren überhaupt möglich war, den Konsulat zu bekleiden (vgl. Bury 1923 II, 347; Sguaitamatti 2012, 241f.). Die Nov. 105 von 537 n. Chr. sicherte dem Kaiser das alleinige Recht zu, Gold in die Menge zu werfen; dies wohl nicht, um gegenseitige magistratische Konkurrenz zu unterbinden und so den Fortbestand des Konsulates zu gewährleisten (so noch Sguaitamatti 2012, 184f.), sondern um dem Kaiser eine Gelegenheit zu geben, sich unter den Spendern besonders auszuzeichnen: Meier 2002, 279–281; vgl. auch Bagnall/Cameron/Schwartz/Worp 1987, 10.
1/6 ἔρριψε καὶ τὴν τρίτην ὑπατείαν: Die Bedeutung dieses Ausdrucks kann nur mit Hilfe des Kontextes und des sonstigen Inhalts des Kapitels (Maßnahmen Justinians bei Konsulatsantritt) rekonstruiert werden: Vor diesem Hintergrund kann die Phrase nur mit "(er) warf auch anlässlich des dritten Konsulats Geld (gemeint ist: in die Menge)" XVIII 80, 1 übersetzt werden. Auf der grammatikalischen und syntaktischen Ebene ist die Kombination zwischen dem Verb ῥίπτω 'werfen' und dem Akkusativ ὑπατείαν 'Konsulat' als Objekt bemerkenswert: Zu erwarten wäre nach ῥίπτω das Akkusativobjekt des geworfenen (in diesem Zusammenhang: des gespendeten) Gegenstandes und evtl. ein Dativkomplement für den Anlass/Zeitpunkt der Spende, wie in Malal. XIII 9 Ὁ δὲ θειότατος Κωνσταντῖνος ἐν τῇ συμπληρώσει τῆς αὐτοῦ ὑπατείας ἔρριψεν ἐν Κωνσταντινουπόλει χάρισμα. Mit vorliegender Stelle gut vergleichbar ist allerdings die Formulierung ὁ δὲ αὐτὸς Ἰουστινιανὸς *δέδωκεν ὑπατείαν* in XVIII 3 in einem ähnlichen Kontext (Justinan "gab das Konsulat" im Sinne von "gab Gelder anlässlich seines Konsulats").
2/2 ἀνακαλεσάμενος ... αὐτῶν: Über die Verbannung eines Olybrius und eines Probus durch Justinian ist abseits dieser Malalas-Stelle nichts bekannt. Es erscheint jedoch naheliegend, dass diese Verbannung anlässlich des Nika-Aufstandes (XVIII 71) ausgesprochen worden war, bei der Probus, der Neffe des Anastasios XVIII 80, 2 , vom Volk mit der Kaiserwürde betraut werden sollte, sich aber durch Flucht entzogen hatte.
2/5 Ὀλύβριον: Zur Identifizierung kommen zwei Personen infrage, nämlich Flavius Anicius Olybrius, alleiniger Konsul des Jahres 491 n. Chr. (PLRE II (Olybrius 3), 795), sowie der gleichnamige Konsul des Jahres 526 n. Chr. (PLRE II (Fl. Anicius Olybrius 7), 798). Beide sind wohl als distinkte Personen anzusehen, da keine der Quellen für 526 auf das "zweite" Konsulat verweist: PLRE II (Fl. Anicius Olybrius 7), 798; vgl. Bagnall/Cameron/Schwartz/Worp 1987, 586f.; deswegen unzutreffend Thurn/Meier 2009, 432, Anm. 80. Da es sich bei dem ersten dieser beiden Konsuln um einen Enkel des weströmischen Kaisers Olybrius und einen Sohn des Aerobindos handelte, konnte er Justinian in ähnlichem Maße gefährlich werden wie der Kaiserneffe Probus. Es ist deswegen anzunehmen, dass es sich bei dem Verbannten bzw. Rehabilitierten um diesen Olybrius handelt: PLRE II (Olybrius 3), 795; Meier 2014a, 86 mit Anm. 78.
2/7 Πρόβον: Beim hier erwähnten Probos handelt es sich um den Neffen des Anastasios, Flavius Probus, der im Nachgang des Nika-Aufstandes im Januar 532 n. Chr. (vgl. Malal. XVIII 71) exiliert worden war. Seine Rückberufung erfolgte demnach nicht einmal ein Jahr nach seiner Verbannung. Zur Person des Probus XVIII 22, 1f. .
3/2 ἐξορίᾳ: Das Substantiv ἐξορία 'Exil', transparente Zusammensetzung von ἐκ + ὅρος, ist spätgriechische Verselbständigung des ersten Teils des adjektivalen Ausdrucks ἐξορία ζωή 'Leben außerhalb der (eigenen) Grenzen'; dazu siehe die Belege in LSJ s.v. ἐξόριος (Adj.) und ἐξορία; GLRBP s.v. ἐξορία. In der Malalas-Chronik ist ἐξορία als selbständiges Substantiv (nicht als Adjektiv) bereits an drei früheren Stellen in Kombination mit dem Terminus Technicus ἀνακαλέω/-ομαι '(aus dem Exil) zurückrufen' verwendet worden: Malal. II 14 βασιλεύει ὁ αὐτὸς Κάδμος ἐκεῖ· ἀνεκαλέσατο δὲ ἐκ τῆς ἐξορίας τὸν Τειρεσίαν; Malal. XV 6 καὶ ἀνεκλήθη ὑπὸ τοῦ αὐτοῦ Ζήνωνος βασιλέως ὁ ἐπίσκοπος Πέτρος ἐκ τῆς ἐξορίας; Malal. XVII 3 Ὁ δὲ αὐτὸς βασιλεὺς ἀνεκαλέσατο τὸν πατρίκιον Ἀππίωνα καὶ Διογενιανὸν καὶ Φιλόξενον, ὄντας συγκλητικούς, ἐν ἐξορίᾳ πεμφθέντας παρὰ τοῦ πρὸ αὐτοῦ βασιλέως. Zum (einmaligen) Plural ἐν ἐξορίαις in Malal. XVIII 64 XVIII 64, 2 .
Parallelüberlieferung
keine
Literatur
Bagnall/Cameron/Schwartz/Worp (1987): Bagnall, Roger S./Cameron, Alan/Schwartz, Seth R./Worp, Klaas A.: Consuls of the Later Roman Empire, Atlanta, 1987.
Bury (1923): Bury, John B.: History of the Later Roman Empire, London, 1923.
Jeffreys/Jeffreys/Scott (1986): Jeffreys, Elizabeth/Jeffreys, Michael/Scott, Roger: The Chronicle of John Malalas. A Translation, Melbourne, 1986.
Meier (2002): Meier, M.: Das Ende des Konsulats im Jahr 541/42 und seine Gründe. Kritische Anmerkungen zur Vorstellung eines 'Zeitalters Justinians', ZPE, 2002, 277–299.
Meier (2014a): Meier, Mischa: Flavius Hypatius: Der Mann, der Kaiser werden wollte, 2014, 73–95.
Sguaitamatti (2012): Sguaittamati, L.: Der spätantike Konsulat, Fribourg, 2012.
Thurn (2000): Thurn, Johannes: Ioannis Malalae Chronographia, Berolini et Novi Eboraci, 2000.
Thurn/Meier (2009): Thurn, Johannes/Meier, Mischa: Johannes Malalas Weltchronik., Stuttgart, 2009.