Malalas 18.77 1–3 = 34–36 (Thurn)

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Ἐν αὐτῷ δὲ τῷ χρόνῳ γέγονεν σεισμὸς ἐν Βυζαντίῳ ἑσπέρας
 
βαθείας, ὥστε πᾶσαν τὴν πόλιν συναχθῆναι ἐν τῷ λεγομένῳ φόρῳ
 
Κωνσταντίνου, ἐν λιταῖς καὶ δεήσεσιν καὶ ἀγρυπνίαις συναγόμενοι.
Philologisch-Historischer Kommentar
1/1 Ἐν αὐτῷ δὲ τῷ χρόνῳ: „in diesem Jahr“ bzw. „in jenem Jahr“, mit αὐτός Demonstrativum. Zur Bedeutung und Rolle dieser beliebten Zeitformel in der Chronographia: XVIII 40, 1, XVIII 55, 1.

Das Chronicon Paschale (629, 10–11 Dindorf) datiert das Beben präzise auf November der zwölften Indiktion (Sept. 533 – Aug. 534), d.h. November 533. Angesichts der Abhängigkeit der Chronicon-Stelle vom Text der Chronographia (s.u.) liegt die Annahme nahe, dass auch diese Datierung auf die Chronographia zurückgeht. Mit übereinstimmender Datierung auf (November) 533 deswegen Downey 1955, 598; Hermann 1962, 1110; Guidoboni 1989, 695f.; Guidoboni/Comastri/Traina 1994, 327; Meier 2004a, 357; 662; Ambraseys 2009, 195. Abseits der Chronicon Paschale-Datierung ist hier auch der weitere Kontext in der Chronographia zu beachten. Das bei ihm unmittelbar voranstehend berichtete Ereignis, der „Ewige Frieden“, fällt in den Sommer 532; die nächsten sicheren Datierungselemente innerhalb des Textes betreffen Geldspenden und die Rückberufung von Verbannten aus Anlass von Justinians drittem Konsulat (533 n. Chr.: XVIII 80), sowie die Gefangennahme des Vandalenkönigs Gelimer, die ihrerseits für die zwölfte Indiktion angesetzt wird (XVIII 81). Die Veröffentlichung des in XVIII 78 erwähnten Orthodoxie-Ediktes Justinians wird im Chronicon Paschale auf den 20. November 533 datiert; der entsprechende Gesetzestext nennt hingegen den März (533?) als Datum – was nicht automatisch als Widerspruch angesehen werden muss: XVIII 78, 1f.. In der Theorie ließe sich folgende chronologische Abfolge erstellen: „Ewiger Frieden“ im Sommer 532 (§ 76); Erdbeben in Konstantinopel Anfang/Mitte November 533 (§ 77); Veröffentlichung von Justinians Edikt am 20.11.533 (§ 78); Erdbeben in Antiochia (§ 79) und Wohltaten des Kaisers (§ 80) nacheinander zwischen 20.11. und Jahresende 533 (= Ende von Justinians drittem Konsulat); Gefangennahme Gelimers zwischen 20.11.533 und August 534 (= Ende 12. Indiktion). Neben der mit dieser Rekonstruktion notwendigerweise einhergehenden langen zeitlichen Lücke zwischen §76 und §77 (ca. 14–16 Monate) ist daran allerdings auch bemerkenswert, dass die guten Taten Justinians traditionell den Konsulatsantritt (Januar 533) als Anlass erwarten lassen würden (XVIII 80, 1) und dass die Eröffnung von XVIII 81 mit der Indiktionsangabe ihrerseits den Eindruck vermittelt, es handele sich um den Beginn der betreffenden Zeitspanne. Das lässt folgende Optionen offen:

  • Die Angaben im Chronicon Paschale stammen nicht aus der Chronographia und bieten eine alternative Chronologie.


  • Der Autor des Chronicon Paschale hat eine falsche Indiktionsangabe aus der Chronographia übernommen. Die Ereignisse XVIII 77–79 könnten beispielsweise in die elfte Indiktion (Sept. 532 – Aug. 533) gehören statt in die zwölfte. Eine solche Rekonstruktion würde die Chronologie bereinigen. Die entsprechenden Zahlenangaben ια und ιβ bieten sich für einen Verschreiber allerdings nicht unbedingt an.


  • Die Reihung der Ereignisse in der Chronographia folgte bereits ursprünglich einer unpräzisen Chronologie. Die Verwendung verschiedener Datierungsysteme (Indiktions- und Konsulatsangaben) könnte dazu geführt haben, dass Unklarheit über chronologische Korrespondenzen bestand und die Ereignisse – womöglich aus Unwissenheit – widersprüchlich angeordnet wurden (immer vorausgesetzt, dass in der Chronographia überhaupt auf eine chronlogische Reihung abgezielt wurde). Gerade die Konsulardaten sorgten wegen zahlreicher Vakanzen im 6. Jh. für chronologische Verwirrung: XVIII 80, 1.


Nach der vielrezipierten These von Croke 1990c, 19f. endete mit dem vorangegangenen Abschnitt §76 eine hypothetische erste veröffentlichte Version der Chronographia, die den „Ewigen Frieden“ als inhaltlichen Kulminationspunkt gehabt hätte (vgl. Jeffreys 2003, 505; Thurn/Meier 2009, 24). Das vorliegende Kapitel wäre demzufolge die erste Passage innerhalb des Werkes, die das neue „overtly Constantinopolitan flavour“ (Croke 1990c, 19) des letzten Teiles von Buch XVIII vor Augen führte. Gerade diese Passage allerdings, die von Croke nicht näher betrachtet wurde, ist für diese These nicht unproblematisch, was insbesondere mit ihrem Verhältnis zur Parallelüberlieferung zusammenhängt. Das Chronicon Paschale hat eine deutlich längere Version des Ereignisses, die in ihrem ersten Teil sprachlich enge, nur teilweise mit der Behandlung desselben Themas erklärende Parallelen zeigt. Da auch der Rest des Textes im Chronicon eine zwar mit mehr Details aufwartende, aber inhaltlich und sprachlich kongruente Version der Vorgänge auf dem Konstantinsforum bietet, scheint die Annahme vertretbar, dass der gesamte Bericht auf die ursprüngliche, ausführlichere Version der Chronographia zurückgeht. Dies wäre gleichzeitig das späteste Ereignis, für das der Osterchronist den Text noch benutzt hätte: Zu diesen Beobachtungen Carrara 2016, 26–30. Damit hätte er also wahrscheinlich eine Version der Chronographia vorliegen gehabt, die über den „Ewigen Frieden“ hinausging (danach aber bald abbrach).

Odorico 1995, 314 diagnostiziert für dieses Beben wie schon für einige der vorangegangenen eine gezielte Platzierung jeweils nach den einzelnen Schritten im Friedensprozess mit den Persern. Wenn die gängige Datierung des Bebens auf November 533 stimmt und die Monats- und Indiktionsangabe damit dem ursprünglichen Text der Chronographia entstammt, hätte sich für den Leser allerdings vielleicht viel eher ein Zusammenhang mit dem justinianischen Edikt im folgenden Kapitel 78 aufgedrängt, das sogar von zwei Erdbeben „gerahmt“ wird (vgl. dazu auch die Beobachtungen zum chronologischen Anschluss in XVIII 79, 1; vgl. in diesem Zusammenhang außerdem zur Überlieferungsproblematik XVIII 55, 1).
1/6 γέγονεν σεισμὸς: Das Chronicon Paschale (629, 11 Dindorf) ergänzt die Adjektive μέγας und ἀβλαβής. Das Beben war demnach stark, aber nicht schädlich. vanMillingen 1899, 290 sieht eine Verbindung zu der nur einige Zeilen später angeführten Information, wonach eine im Hafen von Konstantinopel aufgestellte Statue des Julian Apostata „hinabgefallen“ (ἔπεσεν) und daraufhin durch ein Kreuz ersetzt worden sei (XVIII 82). Ein Kausalzusammenhang ist nicht unmöglich, aber auch nicht durch weitere Anhaltspunkte zu stützen: XVIII 82, 1f..

Die Formel σεισμός + eine Form des Verbes γίγνομαι wird ab XVIII 55, 1 zur Verzeichnung eines Erdbebens verwendet. (Jonas Borsch mit Laura Carrara)
1f./10 ἑσπέρας βαθείας, ὥστε πᾶσαν τὴν πόλιν συναχθῆναι: „spät am Abend“ (ἑσπέρας βαθείας); der im Griechischen gewöhnliche Genitivus temporis hat sich auch in der Chronographia „gut erhalten“ (Wolf 1912, 40). Vor der Chronographia ist ἑσπέρας βαθείας sparsam belegt (z.B. in Ath. IV 46, 9 und Ath. Epit. 50, 37); βαθύς im Sinne von ‚zeitlich weit fortgeschritten‘ ist jedenfalls ab der klassischen Zeit gut belegt: vgl. LSJ s.v. βαθύς I 5. Die Datierung findet sich außerdem in X 46, XIV 20 (und XVIII 132). Eine Spezifizierung der Tageszeit ist im Zusammenhang mit Erdbeben in der Chronographia durchaus nicht selten, für weitere Erwähnungen: VIII 24, 6. In Buch XVIII findet sich neben der hiesigen Stelle trotz der außerordentlich hohen Dichte an relevanten Passagen nur ein Mal ein Verweis auf die Tageszeit (XVIII 124: ἐν μεσονυκτίῳ). Als Erklärung für diesen Befund bietet sich vielleicht am ehesten ein Wechsel in der Quellenverwendung an (so auch die von Jeffreys 1990b, 159 vorgeschlagene Begründung für einen ab XVIII 28 feststellbaren Wechsel im Vokabular der einschlägigen Passagen). Im hiesigen Zusammenhang lässt sich die entsprechende Angabe allerdings auch inhaltlich als Aufhänger für die im Text konsekutiv (ὥστε) angeschlossene nächtliche Versammlung der konstantinopolitanischen Bevölkerung erklären.

Das ganze Lemma ἑσπέρας βαθείας, ὥστε πᾶσαν τὴν πόλιν συναχθῆναι kommt identisch in der einzigen Parallelstelle für diese Vorgänge vor, Chron. Pasch. 629,12–13 Dindorf. Diese Übereinstimmung deutet in die Richtung eines intertextuellen Verhältnisses zwischen den zwei Passagen: Der Hinweis, dass „die ganze Stadt“ nach dem Erdbeben zu Läuterungszwecken „sich versammelte“, ist nicht banal bzw. liegt nicht notwendigerweise in der beschriebenen Sache (= Erdbeben) begründet, und kann deshalb schwer eine in beiden Texten unabhängig voneinander formulierte und zufällig identisch ausgefallene Darstellung des Ereignisses sein. Die anderen Gemeinsamkeiten bzw. Ähnlichkeiten zwischen den zwei Passagen ließen sich theoretisch auch als ‚mechanische‘ Folgen der Behandlung eines und desselben konkreten Themas durch verschiedene Autoren erklären:

*_Chronographia_**_Chron. Pasc._*
γέγονε σεισμόςγέγονε σεισμός
ἐν Βυζαντίῳἐν Κωνσταντινουπόλει
ἐν τῷ λεγομένῳ φόρῳ Κωνσταντίνουεἰς τὸν φόρον Κωνσταντίνου

Vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Übereinstimmung ἑσπέρας βαθείας, ὥστε πᾶσαν τὴν πόλιν συναχθῆναι tragen jedoch auch sie dazu bei, die These der Existenz eines Vorlage-Kopie-Verhältnisses zwischen der Chronographia und dem Chronicon Paschale an dieser Stelle zu stützen: Siehe für diese und weiterführende Beobachtungen Carrara 2016, 27–28.

Das ist die letzte Stelle, an der das Chronicon Paschale nachweislich die Chronographia als Vorlage verwendet hat; danach findet sich keine bzw. keine quellenkritisch signifikante Parallele mehr zwischen den beiden Texten: Das lässt sich am einfachsten durch die Annahme erklären, dass der Osterchronist eine Version der Chronographia vor Augen hatte, die mit oder sehr kurz nach diesem Kapitel abbrach: siehe Whitby/Whitby 1989, xix–xxii, xxviii, 128 Anm. 373 und darauf aufbauend Carrara 2016, 27–28, 31–36, mit weiteren Literaturhinweisen. Wie dieser Textbefund sich zu der Annahme von Croke 1990c, 19f. verhält, wonach der Endpunkt der ersten, vermeintlichen Version der Chronographia mit XVIII 76 (Kapitel über den „Ewigen Frieden“) zusammenfiel, bleibt sehr problematisch; dazu auch XVIII 77, 1.
2f./10 φόρῳ Κωνσταντίνου: Zum Konstantinsforum: XIII 7, 12. (Jonas Borsch)
3/2 ἐν λιταῖς καὶ δεήσεσιν καὶ ἀγρυπνίαις συναγόμενοι: Die Durchführung von Prozessionen als unmittelbare Antwort auf Katastrophen bildet in der Chronographia ein wiederkehrendes Motiv (dazu XVIII 55, 1f.). Für die beiden weiteren skizzierten Reaktionen (Gebete und Nachtwachen) gibt es nur eine einzelne direkte (δεήσεις anlässlich eines späteren Bebens in Konstantinopel: XVIII 124) bzw. gar keine Parallele (ἀγρυπνία ist in der Chronographia nur einmal belegt). Die Darstellung im Chronicon Paschale, die möglicherweise auf eine längere Version der Chronographia zurückgeht (vgl. XVIII 77, 1f., XVIII 77, 3), bietet den Wortlaut der während der Prozessionen gesprochenen Gebete mitsamt dem theopaschitischem Zusatz ὁ σταυρωθεὶς δι’ ἡμᾶς („der du für uns gekreuzigt wurdest“). Sie berichtet zudem, dass die Menge nach einer durchwachten Nacht antichalkedonische Parolen vorgebracht habe. Diese Reaktionen sind in ihren kirchenpolitischen Tendenzen für die eigentlich mehrheitlich chalkedonisch geprägte Bevölkerung Konstantinopels außerordentlich bemerkenswert. Meier 2004a, 357 sieht sie deswegen als Zeugnis von „spontanen religiösen Neuorientierungen“; Leppin 2011a, 182f. deutet sie allgemeiner als Indiz für die Stärke der miaphysitischen Kräfte in der Hauptstadt. Auffällig ist das Ausmaß der Reaktionen, die von äußerster Besorgnis zeugen, obwohl das Beben scheinbar keine größeren Schäden angerichtet hatte (vgl. XVIII 77, 1). Die Bevölkerung reagierte in dieser Zeit auf Erdstöße also offenbar mit hoher Nervosität (Meier 2004a, 357). Zum verstärkten Aufkommen religiös dominierter Bewältigungsformen in Katastrophenberichten der Chronographia vgl. allgemein Leppin 2010, 12f.

Mit diesem Partizipialsatz beschließt der O-Text der Chronographia die Erdbebenepisode, während die Parallelstelle aus dem Chronicon Paschale noch relativ ausführlich die Folgen der seismischen Erschütterung schildert: nächtliche Prozessionen, theopaschitische (!) Gebete, Wachen und, am Morgen danach, die – für konstantinopolitanische Verhältnisse erstaunliche – Verwerfung der Beschlüsse des Konzils von Chalkedon durch die versammelte Bevölkerung (Chron. Pasch. 629, 13–20 Dindorf). Akzeptiert man die Annahme, zwischen den zwei Erdbebenpassagen bestünde ein Quellenverhältnis, dann stellt sich die Frage, woher eigentlich der spätere Text (Chronicon Paschale) dieses zusätzliche Material hat, das die angenommene Quelle (_Chronographia_) nicht bietet. Das Fehlen dieses Materials in der Chronographia soll nicht an dem postulierten Quellenverhältnis zweifeln lassen, denn andere Erklärungen sind möglich. Die inhaltlich reichere Textfassung des Chronicon Paschale könnte auf eine selbständige Initiative des Osterchronisten zurückgehen, der aus eigener Faust und seiner eigenen Agenda folgend den knappen Bericht seiner Quelle um die klar anti-chalkedonischen Ausführungen über die Reaktionen der Menschenmenge ergänzte: siehe in diesem Sinne Whitby/Whitby 1989, xxvi, 128 Anm. 373. Umgekehrt könnte man auch die Möglichkeit erwägen, dass es sich nicht um einen autonomen Zusatz des Chronicon Paschale handelt, sondern um eine Komprimierung des ursprünglich genauso ausführlichen Textes der Chronographia vonseiten des Baroccianus: Nach dieser Hypothese wäre der letzte Partizipialsatz dieses Erdbebenkapitels im Baroccianus eine Zusammenfassung der längeren Originaldarstellung, welche somit heute (ausschließlich) im Chronicon Paschale überliefert wäre: Siehe für diese Hypothese Carrara 2016, 85–86. Zu dem dort Vorgetragenen ist noch Folgendes hinzuzufügen: Ein Hinweis darauf, dass der Partizipialsatz um συναγόμενοι (Mask. Pl.) eine zu Kürzungszwecken ersonnene Kreation des Urhebers der Version des [_Baroccianus_] ist, könnte sein, dass zwischen dem fraglichen Partizip und seinem Bezugswort im Hauptsatz, πόλιν (Fem. Pl.), eine concordatio ad sensum und somit eigentlich eine grammatikalische Inkongruenz vorliegt (schon gesehen von Festugière 1979, 235). Andererseits sollte man solche sprachliche Besonderheiten nicht gleich als Indizien einer tieferen textuellen Störung (über-)interpretieren, da die freie Handhabung der Partizipien und ihrer Konkordanzen ein bekanntes Merkmal der Chronographia ist (siehe dazu allgemein Loudová 2005, 62–65) und nicht immer gleich dem Eingriff eines oder mehrerer späterer Epitomatoren zugewiesen werden kann. Man muss allerdings in diesem spezifischen Fall beachten, dass συναγόμενοι nicht nur grammatikalisch, sondern auch inhaltlich verdächtig erscheint: Nach συναχθῆναι stellt dieses Partizip, weitere Form von συνάγω, eine reine Wiederholung dar. Der Partizipialsatz um συναγόμενοι wirkt also in mehreren Hinsichten wie ein kurz gehaltener Nachklapp, der einen längeren Text zusammenfasst. Träfe die gerade vorgestellte Hypothese das Richtige, dann würde das Chronicon Paschale einmal mehr für Buch XVIII den ursprünglichen Text der Chronographia treuer als die Handschrift O wiedergeben; für eine Analyse aller weiteren Passagen des letzten Buches der Chronographia, die das Chronicon Paschale – evtl. in einer längeren Version als die von O – gekannt und als Quelle benutzt hat, siehe Carrara 2016.
Parallelüberlieferung
Chron. Pasch. 629, 10-20 Dindorf.
Literatur
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