Malalas 18.49 1–8 = 76–83 (Thurn)
5 (80)
σώματος αὐτοῦ ἥλους σιδηροῦς, εἰς σανίδα παραπλωθεὶς προσηλώθη,
αὐτοῦ, καὶ ἠνέχθη καὶ κατετέθη ἔξω τῆς Ἀντιοχέων πόλεως ἐν τῷ ἁγίῳ
Ἰουλιανῷ.
Kapitel-Kommentar
Mal. 18.49
Kapitel 49 thematisiert die Auffindung der Gebeine des Märtyrers Marinos von Anazarbos in einem Felsengrab nahe der Stadt Gindaros (Syrien) und deren Überführung in die Kirche des heiligen Julianos vor den Toren Antiochias.
Die translatio von Heiligengebeinen, die hier beschrieben wird, ist seit dem 4. Jahrhundert n. Chr. zunächst für den Osten (Sozom. HE V 19, 13–14; Chron. Pasch. 542,14–18 Dindorf), bald aber auch für den Westen des Reiches überliefert. Translationen verletzen eigentlich das traditionelle und weiterhin gültige römische Recht, da sie nicht nur gegen die Grabruhe verstießen, sondern in vielen Fällen auch mit der Missachtung des Verbotes einhergingen, Leichen innerhalb der Stadtmauern zu bestatten (Kötting 1965, 10–12; 15–24; Noethlichs 1982, 47f.; Freeman 2011, 17f.; vgl. auch Angenendt 1994, 167–170 zum sukzessiven Entstehen von innerörtlichen Friedhöfen als indirekte Folge des Reliquienkultes). Das ausnahmsweise Überschreiten der Stadtgrenzen bei der Bestattung besonders ausgezeichneter Personen hat dessen ungeachtet bereits Vorbilder in der klassischen Heroenverehrung: Zu denken wäre etwa an die Überführung der Gebeine des Orestes vom arkadischen Tegea ins Stadtzentrum von Sparta (Hdt. 1,67–68; Paus. 3,3,6; 8,54,4; hier ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass Sparta in dieser Hinsicht als Sonderfall galt). Im hier geschilderten Fall sticht hervor, dass diese Grenze eben nicht überschritten wird: Die außerhalb (ἔξω) der Stadt Gindaros gefundenen Reliquien werden in eine Kirche außerhalb (ἔξω) von Antiochia umgebettet. Zur translatio von Heiligengebeinen allgemein und in der Chronographia: XIV 37, 5.
Die translatio von Heiligengebeinen, die hier beschrieben wird, ist seit dem 4. Jahrhundert n. Chr. zunächst für den Osten (Sozom. HE V 19, 13–14; Chron. Pasch. 542,14–18 Dindorf), bald aber auch für den Westen des Reiches überliefert. Translationen verletzen eigentlich das traditionelle und weiterhin gültige römische Recht, da sie nicht nur gegen die Grabruhe verstießen, sondern in vielen Fällen auch mit der Missachtung des Verbotes einhergingen, Leichen innerhalb der Stadtmauern zu bestatten (Kötting 1965, 10–12; 15–24; Noethlichs 1982, 47f.; Freeman 2011, 17f.; vgl. auch Angenendt 1994, 167–170 zum sukzessiven Entstehen von innerörtlichen Friedhöfen als indirekte Folge des Reliquienkultes). Das ausnahmsweise Überschreiten der Stadtgrenzen bei der Bestattung besonders ausgezeichneter Personen hat dessen ungeachtet bereits Vorbilder in der klassischen Heroenverehrung: Zu denken wäre etwa an die Überführung der Gebeine des Orestes vom arkadischen Tegea ins Stadtzentrum von Sparta (Hdt. 1,67–68; Paus. 3,3,6; 8,54,4; hier ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass Sparta in dieser Hinsicht als Sonderfall galt). Im hier geschilderten Fall sticht hervor, dass diese Grenze eben nicht überschritten wird: Die außerhalb (ἔξω) der Stadt Gindaros gefundenen Reliquien werden in eine Kirche außerhalb (ἔξω) von Antiochia umgebettet. Zur translatio von Heiligengebeinen allgemein und in der Chronographia: XIV 37, 5.
Philologisch-Historischer Kommentar
1/1 Εύρέθη: Nicht augmentierter Aorist Passiv von εὑρίσκω. εὑρίσκω ist das Verb, das in der Chronographia am häufigsten nicht augmentierte Formen aufweist: s. die Belege bei Merz 1911, 11. Der Wegfall des Augments bei εὑρίσκω – wie bei mehreren anderen mit ευ- anlautenden Verben, wie εὐφημέω usw. – ist schon für das klassische Griechisch charakteristisch; die augmentierten Formen mit ηυ waren für diese Verbklasse nie systematisch verwendet.
1f./8 τὸ τίμιον λείψανον τοῦ ἁγίου μάρτυρος Μαρίνου: Der Märtyrer Marinos gehört nicht zu den bekannteren Figuren der spätantiken Hagiographie. Halkin 1957, 86 kennt einen Heiligen diokletianischer Zeit dieses Namens aus Anazarbos (östliches Kilikien), der in einer anonymen, in einem Wiener Kodex überlieferten hagiographischen Schrift belegt ist (vgl. die Edition Acta Sanctorum Augusti II (1735), S. 347–349). Er soll unter dem kilikischen Statthalter Lysias (PLRE I, 523) das Martyrium erlitten haben. Mangels Alternativen haben Downey 1961, 531 (der das Martyrium versehentlich in die Zeit Justinians statt in diejenige Diokletians einordnet) sowie vorsichtiger Thurn/Meier 2009, 470, Anm. 289 gefolgert, dass es sich bei diesem Marinos um den hier genannten Märtyrer handelt. Allerdings lassen sich die Details in der erwähnten Schrift mit den Angaben in der Weltchronik nur bedingt übereinbringen: Der anonyme Autor der hagiographischen Schrift berichtet, dass Marinos geköpft und seine Leiche den Hunden zum Fraß vorgeworfen worden sei; die sterblichen Überreste seien dann von Christen an einem Ort namens Rhadamnous unweit von Anazarbos bestattet worden. In der Chronographia wird das Grab hingegen im ca. 120 km von Anazarbos entfernten Gindaros/Syrien verortet (s. unten); der Körper des Märtyrers wurde seiner Beschreibung zufolge in einem offenbar vollständigen Zustand auf ein Brett angenagelt bzw. – der Text bleibt hier unklar – mit Nägeln bedeckt vorgefunden (konkret formuliert er, die Leiche habe ἀπὸ τῆς κεφαλῆς κατὰ παντὸς τοῦ σώματος/„vom Kopf herab über den ganzen Körper“ Nägel „getragen“ [ἔχων]; s. unten Z. 4 und 5). Es ist zwar durchaus denkbar, dass mehrere unterschiedliche Versionen über Tod und Begräbnis des Märtyrers existierten, doch erscheinen die Unterschiede gerade bei Tod und Bestattung bemerkenswert. Zweifel an der Identifizierung lassen sich insofern nicht vollständig ausräumen. Die sicheren Übereinstimmungen betreffen letztlich nur den Namen und den Märtyrerstatus der fraglichen Person sowie im weitesten Sinne die Großregion, in der der heilige Mann lebte bzw. verstarb. Ein Hinweis, dass es sich hier um Marinos von Anazarbos handeln könnte, ergibt sich allerdings eventuell aus dem Umstand, dass die Gebeine gerade in der Kirche des Julianos bestattet wurden – einem Heiligen, der seinerseits aus Anazarbos stammte: Vgl. Halkin 1957, 47f. Zur Phrase τὸ τίμιον λείψανον: XVIII 109, 2
2/3 εἰς τὴν πρώτην Συρίαν: εἰς + Akk. statt des zu erwartenden, regelkonformen ἐν + Dat. für eine Ortsangabe: Die Reliquien wurden gefunden in Syria I. Diese Verwechslung tritt, genauso wie das umgekehrte Phänomen (ἐν + Dat. als Richtungsangabe einer Bewegung: XVIII 43, 2f.), sehr häufig in der Chronographia ein (Stellenverzeichnis bei Rüger 1895, 45 und Thurn 2000, 504).
2f./7 ἔξω τῆς λεγομένης Γινδάρου πόλεως: Dies ist der Text von Thurn 2000, 379 und ist wörtlich so zu übersetzen: „außerhalb der ‚Gindaros‘ genannten Stadt“, „außerhalb der Stadt namens Gindaros“ (vgl. z.B. II 11, 51 ἐν τῇ λεγομένῃ κώμῃ Ἀνδρασῷ, II 16,31 ἐν τῇ κώμῃ τῇ λεγομένῃ Ῥασθέᾳ, II 16, 48 ἐκ τοῦ Ῥασθέας χωρίου οὕτως λεγομένου usw.). Das direkte Komplement zu ἔξω ist also πόλεως, während Γινδάρου der von λεγομένης abhängiger Stadtname ist, in prädikativer Position. Die Übersetzungen von Jeffreys/Jeffreys/Scott 1986, 265 und Thurn/Meier 2009, 470 scheinen eher die von O (f. 292) überlieferte Lesart Γινδαρουπόλεως [als ein einziges Wort!] als Grundlage zu nehmen: Sie machen „Gindaropolis“ zum Eigennamen des fraglichen syrischen Zentrums (nach dem Muster Μεγαλόπολις, Πομπειούπολις usw.) und müssen dann das von ἔξω abhängige Substantiv aus der inneren Logik des Satzes extra beziehen: „outside the place known as Gindaropolis“ (Jeffreys) [im griechischen Text gibt es aber streng genommen kein Wort für „place“ ], „außerhalb der Stadt namens Gindarupolis“ (Thurn/Meier) [als ob im Griechischen praktisch zweimal πόλεως stünde]. Die Distinktion von Γινδαρουπόλεως in Γινδάρου πόλεως nahm erst Dindorf 1831, 452 vor (Chilmead 1691, II, 186f. hatte noch Γινδαρουπολέως, „extra Gindaropolim Syriae primae urbem“). Dass Dindorf Recht hatte, zeigen die nicht wenigen Stellen aus der griechischen Literatur, die beweisen, dass der Eigenname dieser Stadt eben Γίνδαρος war (alternativ fem. Γίνδαρα oder einmal Pl. Γίνδαροι, nie Γινδαρόπολις bzw. Γινδαρούπολις): vgl. z.B. Hdn. Cath. pr. 194,22 Lentz Γίνδαρος ἀκρόπολις Κύρρου, πόλεως Συρίας, Hdn. Cath. pr. 385,31 Lentz Γίνδαρα κώμη πρὸς τῇ Ἀντιοχείᾳ; Strab. 16,2,8 ἐνταῦθα δ’ ἐστὶ πόλις Γίνδαρος, ἀκρόπολις τῆς Κυρρηστικῆς und τῇ δὲ Γινδάρῳ συνάπτουσιν αἱ Πάγραι τῆς Ἀντιοχίδος; Steph. Byz. γ 79 Billerbeck Γίνδαρα· κώμη πρὸς τῇ Ἀντιοχείᾳ. τὸ ἐθνικὸν Γινδαρεύς. Κουάδρατος (Asinius Quadratus FGrHist 97 F 28) δὲ Γινδάρους ἔφη und κ 293 Billerbeck Κύρρος, πόλις Συρίας, ἧς ἀκρόπολις Γίνδαρος; Thdt. Hist. Rel. 2,9,5 Canivet-Leroy ἐν τοῖς περὶ τὴν Γίνδαρον χωρίοις – κώμη δὲ αὕτη μεγίστη τελεῖν ὑπὸ τὴν Ἀντιόχειαν τεταγμένη und Thdt. Epist. 45,16 Azéma καὶ δραμεῖν ὡς ὑπόπτερος, καὶ τὴν Γίνδαρον ὑπερβῆναι, Thdt. ACO 3,151,33 Schwartz Σέργιος … πρεσβύτερος καὶ περιοδευτὴς μονῆς Γινδάρου und schließlich eine weitere Stelle in der Chronographia, XIII 39,22 ἐν ἐκείνῳ δὲ τῷ καιρῷ ἔλαβε τεῖχος καὶ Γίνδαρος καὶ τὸ Λύταργον καὶ ἄλλαι πολλαὶ κωμοπόλεις τῆς Συρίας. In hiesiger Stelle geht es wohl um die in Buch 13 bereits einmal erwähnte syrische Ortschaft Gindaros, zu ihr: XIII 39, 22.
3/2 τοῦ περιοδευτοῦ τῆς χώρας: Bei den Periodeuten handelt es sich um Kleriker, die für die Betreuung von ländlichen Gemeinden zuständig waren. Im Gegensatz zu den mit ähnlichen Zuständigkeiten ausgestatteten so genannten Chorbischöfen (χωρεπίσκοποι) verfügten sie über keinen eigenen Sitz, sondern besuchten ihre Gemeinden von der Residenz des übergeordneten Bischofs aus, was im Vergleich eine leichtere Kontrolle ermöglichte. In Kanon 57 der Synode von Laodikeia 363/364 n. Chr. werden den Periodeuten die Funktionen der Chorbischöfe übertragen ([_Corpus Iuris Canonici_] I Dist. LXXX). Dies führte zu einer teilweisen, aber nicht vollständigen Verdrängung der Chorbischöfe, die noch bis ins 6. Jahrhundert belegt sind. Die Position des Periodeutes lässt sich vom 4. bis zum 7. Jahrhundert n. Chr. greifen. Vgl. Leclercq 1939; Darrouzès 1970, 230f.; 237; LexMA VI (1993), 1891; Hübner 2005, 62–65.
3f./6 ἐν ὀπτασίᾳ πλειστάκις ἑωρακότος τὸν τόπον: Im Rahmen seiner Erklärung des schon homerischen (Od. 19,547 und 20,90) und deklinationsmäßig problematischen Terminus ὕπαρ gibt der antoninische Grammatiker Aelius Herodian ὀπτασία als dessen Synonym an und paraphrasiert beide Wörter als „eine wahre (d.h. nicht trügerische) Vision“: vgl. Hdn. Decl. 770,6–7 Lentz ὕπαρ ὕπαρος• σημαίνει δὲ τὸ ἀληθινὸν ἐνύπνιον, ἤγουν τὴν λεγομένην ὀπτασίαν. In der klassischen Literatur ist ὀπτασία, anders als ὕπαρ, (außer in der soeben erwähnten Herodian-Stelle) nicht zu finden: Die Wortbedeutung engte sich ein auf christliche Visionen, Erscheinungen o.ä. und ist, beginnend mit der Septuaginta, nur in entsprechenden Schriften bzw. für entsprechende Kontexte belegt; vgl. für die genauen Belege die Einträge s.v. ὀπτασία in LSJ und GLRBP.
Die inventio von Reliquien infolge von Visionen gehört zum klassischen Repertoire frühchristlicher Berichte über Reliquienfunde. Bereits Augustin spricht im Zusammenhang mit der Auffindung der Märtyrer Protasius und Gervasius durch Bischof Ambrosius von einer Vision ([_Conf._] IX 7, 16; De Civ.Dei. XXII 8, 2); aus dem Osten sind noch frühere Beispiele bekannt (vgl. dazu Maraval 1985, 41). Für das 5. und 6. Jh. ist die inventio durch göttliche Inspiration in Traum oder Vision dann reichsweit in einer Vielzahl von Schriften belegt; die Methode wurde gleichzeitig von manchen Zeitgenossen aber auch kritisch ins Visier genommen (Maraval 1985, 41–47; zur Kritik ebd., 47).
Die inventio von Reliquien infolge von Visionen gehört zum klassischen Repertoire frühchristlicher Berichte über Reliquienfunde. Bereits Augustin spricht im Zusammenhang mit der Auffindung der Märtyrer Protasius und Gervasius durch Bischof Ambrosius von einer Vision ([_Conf._] IX 7, 16; De Civ.Dei. XXII 8, 2); aus dem Osten sind noch frühere Beispiele bekannt (vgl. dazu Maraval 1985, 41). Für das 5. und 6. Jh. ist die inventio durch göttliche Inspiration in Traum oder Vision dann reichsweit in einer Vielzahl von Schriften belegt; die Methode wurde gleichzeitig von manchen Zeitgenossen aber auch kritisch ins Visier genommen (Maraval 1985, 41–47; zur Kritik ebd., 47).
4f./3 ἔνθα ἔκειτο ὁ ἅγιος ἔχων ... παραπλωθεὶς προσηλώθη: Der Erstherausgeber der Chronographia, Chilmead 1691, II, 188, war der Meinung, dass vor παραπλωθείς die Konjunktion καί fehle. Eine solche Konjunktion scheint tatsächlich auf dem ersten Blick nötig zu sein, um die Partizipien ἔχων und παραπλωθείς miteinander zu verbinden: Der Heilige Marinus trug ein „Nagelgewand “ und war auf einem Brett ausgestreckt worden. Allerdings rät eine genauere Gesamtbetrachtung des Periodenbaus von dieser „schönenden“ Konjektur ab; es bietet sich vielmehr eine alternative Interpretation an, die das Fehlen von καί erklärt, und zwar dass ἔχων und παραπλωθείς zwei unterschiedlichen Momenten innerhalb dieser Episode angehören, und kein unmittelbares Verhältnis zueinander habe (demzufolge also auch kein verbindendes καὶ benötigen): Der ἔχων-Satz ist Teil der Vision des Periodeutes (in der ὀπτασία, und nur dort, ist der Heilige „nägelbedeckt“); der παραπλωθείς-Satz gehört hingegen der Ebene der Realität: Nach der entsprechenden Suche, wird der Heilige wirklich gefunden; aus der Schicht von Nägeln ist ein Brett geworden, worauf der Heilige angenagelt worden war. Man sollte also ἔχων und παραπλωθείς nicht aufeinander folgen lassen, als ob beides Teil eines und demselben Bild wäre: Hingegen übersetzen Jeffreys/Jeffreys/Scott 1986, 265 „he had iron nails (…) and was stretched out“ und Thurn/Meier 2009, 470 „er trug Eisennägel; er war auf einem Brett ausgestreckt“ – aber die logische und auch grammatikalische Trennlinie verläuft nicht zwischen ἔκειτο ὁ ἅγιος und ἔχων (beide sind Bestandteile der Vision: Der Periodeutes sieht, wo der Heilige begraben liegt, und auch dass er Nägel am Körper trägt), sondern, wie gesagt, zwischen dem ἔχων- und dem παραπλωθείς-Satz. Der Genitivus Absolutus τοῦ περιοδευτοῦ ἑωρακότος regiert den Nebensatz ἔνθα ἔκειτο ὁ ἅγιος, der seinerseits das Partizip ἔχων regiert; der ganze Komplex ist ein Einschub in dem εὑρέθη-Hauptsatz, der der dort beschriebenen Aktion – Wiederentdeckung der Gebeine – zeitlich und logisch vorangeht.
4f./11 κατὰ παντὸς τοῦ σώματος: Eine der sehr wenigen Okkurrenzen von κατά + Genitiv in der Chronik, die die lokale Bedeutung „über – hin“ hat: Rüger 1895, 12 und 37, vermag für diesen Gebrauch sonst nur zwei weitere Stellen – beide aus Buch XVIII – zu zitieren, nämlich XVIII 56, 17f κατὰ τοῦ ζώσματος „vom Gürtel herab“ und gleich danach 18f. κατὰ δὲ τῆς γαστρὸς καὶ τῶν ὤμων „von Bauch und von den Schultern herab“. Die Tatsache, dass es in beiden Passagen um Gewänder geht, die sich von oben bis unten über den Körper bzw. die spezifisch genannten Körperteile ausbreiten (jeweils ein Leingewand und eine perlenverzierte Tunika, sie bilden die prächtige Tracht des Inderkönigs), ist möglicherweise auch für die Interpretation vorliegender Stelle relevant. Auch hier kann eine „Bedeckung“ für den Körper gemeint sein – allerdings keine kostbare Kleidung, sondern eine Schicht von Nägeln. Rüger 1895, 37 betrachtet diese (in der Chronographia auf das Buch XVIII beschränkte) Verwendung der Präposition κατά (die an sich nichts Ungewöhnliches ist, vgl. LSJ s.v. κατά A. With Gen. II 1 „down upon or over“) als einen Beweis für seine – heute weitgehend abgelehnte – These, dass das letzte Buch der Chronographia nicht aus derselben Feder wie die vorausgehenden 17 Bücher stammt, sondern Werk eines Anonymus ist.
5/3 ἥλους σιδηροῦς … προσηλώθη: Aus dem Text geht nicht eindeutig hervor, ob die Nägel auf die Todesursache des Märtyrers zurückzuführen sind oder ob die Leiche erst postmortal mit Nägeln versehen worden war. Die Wortwahl, die Assoziationen mit einem „bedeckten“ Körper weckt (s. oben), lässt vielleicht eher an Letzteres denken. Die Beschreibung bezieht sich an dieser Stelle jedenfalls nur auf die Vision des Geistlichen (τοῦ περιοδευτοῦ … ἥλους σιδηροῦς: „Der Periodeutes hatte im Traum den Ort gesehen, an dem der Heilige lag, der vom Kopf über den ganzen Körper herab mit Nägeln ausstaffiert war“), während erst der zweite Satzteil die eigentliche Vorfindung des Heiligen beschreibt (εἰς σανίδα … αὐτῷ τάφον: „Er war auf einem Brett ausgestreckt angenagelt worden …“, usw.): s. Z. 4f. Direkte Parallelen für die Hinrichtung eines Märtyrers durch „Annageln“ des gesamten Körpers sind nicht bekannt (eine große Gedenktradition hat gleichwohl der heilige Pantaleon, dem bei seinem Martyrium unter anderem die Hände an den Kopf genagelt worden sein sollen, vgl. LexMA VI [1993], 1658). Ungeachtet der Frage, ob hier die Todesart bezeichnet wird oder nicht, versichert der Hinweis auf die Nägel – deren Zuordnung zur heiligen Sphäre angesichts ihrer Rolle in der Passion Christi außer Frage steht – den Leser der Authentizität des Heiligenfundes, ähnlich dem Hinweis auf die außerordentliche Körpergröße der von Ambrosius in Mailand aufgefundenen Leichen (Ambr. Ep. 22, 2 (= PL 16, 1063 A). In diesem Fall sind die vorchristlichen Anleihen unübersehbar: Vgl. Kötting 1965, 19f. mit Anm. 57; zu den zahlreichen weiteren Zeichen, die die Authentizität eines Reliquienfundes belegen konnten, vgl. Maraval 1985, 46). Auch die Beglaubigungsstrategie aus aufeinanderfolgendem, konkrete Details nennendem Traum und selbigen bestätigender „realer“ Vorfindung ist aus christlichem wie paganem Kontext gut bekannt.
6/1 καὶ ἐτέθη: Thurn 2000, 380 vermerkt im kritischen Apparat, dass die Handschrift O ein zweites καί nach ἐτέθη hat, was eine Prüfung des Blattes (f. 292) allerdings nicht bestätigen kann. Außerdem ist Thurns Apparat zu entnehmen, dass die – Thurns Meinung nach richtige – Lesart καὶ ἐτέθη (also ohne zweites καί) erst in der Ausgabe von Dindorf 1831, 452 zu finden sei. Allerdings findet sich bereits bei Chilmead 1691, II, 188 keine Spur von einem zweiten καί. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat man es hier mit einer der seltenen Unstimmigkeiten des Thurn’schen Apparates zu tun.
6/3 εἰς πέτραν γλυφεῖσα αὐτῷ τάφον: Wortwörtlich „in einem für ihn als Grab gehauenem Felsen“. Man beachte hier τίθημι mit εἰς + Akkusativ, eine Zeile unter κατατίθημι mit ἐν + Dativ: Beide sind grammatikalisch möglich, bei dem ersten τίθημι überwiegt offensichtlich der Gedanke der Bewegung zu dem für die Beerdigung bestimmten Ort (der Heilige wurde in eine Höhle hineingebracht), bei dem zweiten die Idee der (definitiven) Deponierung der Spolien in einer Kirche.
6/5 γλυφεῖσαν: Partizip des starken Pass. Aorists von γλύφω. Klassisch bildet dieses Verb den Aorist vorwiegend durch die schwache θη-Form, wobei starke Formen als Alternative bereits vergleichsweise früh auftreten: s. die Belege in LSJ s.v. γλύφω (z.B. Posidipp. 15,3 Bastianini-Austin τὸ δὲ γλυφὲν ἅρμα, wohl aus metrischen Gründen gegenüber dem starken Partizip γλυφθέν bevorzugt, vgl. die Anmerkung z.St. von Gasser 2015, 77). Die Chronographia verwendet hier, wie auch sonst vorzugsweise bei der Bildung der Aoristi Passivi, die (aus klassischer Perspektive) ungebräuchlichere starke Form: s. dazu Merz 1911, 30.
7f./10 ἐν τῷ ἁγιῷ Ἰουλιανῷ: Während Reliquien des Heiligen Julian (im Zuge der diokletianischen Christenverfolgung hingerichtet) bereits von Johannes Chrysostomos als in Antiochia befindlich erwähnt werden (Chrysost. In Sanctum Iulianum = PG 50, 665–676), ist die dem Märtyrer gewidmete Kirche erst ab dem frühen 6. Jahrhundert n. Chr. sicher belegt. Sie kann außerhalb der Stadt verortet werden: Das bestätigen neben der Lokalisierung ἔξω τῆς Ἀντιοχέων πόλεως in der Chronographia auch Erwähnungen des Baus bei Prokop und Gregor von Tours (Procop. Pers. II 10, 7–8; Greg.Tur. Hist.Franc. IV 40). Wie Downey 1961, 531, Anm. 127 bemerkt, dürfte das in XVII 16, 73 erwähnte Tor des heiligen Julian mit der Kirche in Verbindung stehen. Die präzise Lage dieses Tores ist allerdings genau so wenig bekannt wie die der Kirche. Bei der Brandschatzung der Vorstadt Antiochias durch die Perser 573 n. Chr. war, wie aus der bereits erwähnten Notiz des Gregor von Tours hervorgeht, die Kirche des heiligen Julian eines der prominenten Opfer. In der Folge scheint sie nicht wieder neu errichtet worden zu sein. Vgl. mit weiteren Stellenhinweisen Mayer/Allen 2012, 83–85.
Parallelüberlieferung
Mich. Syr. 9,24,206–207 Chabot (S. 330 Moosa)
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