Malalas 18.111 1–3 = 73–75 (Thurn)

Inhalt

Kapitel XVIII 111 berichtet vom Empfang des Papstes Vigilius beim Kaiser, dem ein Kirchenasyl des Papstes aufgrund eines Konfliktes mit dem Kaiser vorangegangen war. Die Schilderung kann über Theophanes und die Fragmenta Tusculana erheblich ergänzt werden und fällt in den Rahmen des so genannten Dreikapitelstreites.

Philologisch-Historischer Kommentar
Parallelüberlieferung
Literatur

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Μηνὶ ἰουνίῳ κϛʹ, ἰνδικτιῶνι τῇ αὐτῇ, ἐδέχθη ἐπίσκοπος Ῥώμης
 
Βιγίλιος ὑπὸ τοῦ βασιλέως· ἦν γὰρ ἀγανακτηθεὶς καὶ προσφυγίῳ
 
χρησάμενος εἰς τὸν ἅγιον Σέργιον τοῖς ἐπίκλην τῶν Ὁρμίσδου.
Philologisch-Historischer Kommentar
1/1 Μηνὶ ἰουνίῳ κϛʹ, ἰνδικτιῶνι τῇ αὐτῇ: Dass sich der Rückverweis "in derselben Indiktion" auf die in XVIII 106 genannte dreizehnte Indiktion (549/50) bezieht, bestätigen die Fragmenta Tusculana, aus denen sich diese Indiktion auch für den unmittelbar voranstehenden Abschnitt XVIII 110 ergänzen lässt (XVIII 110, 1). Auffällig ist die Tagesangabe mit dem 26. Juni: Während XVIII 110 über die Fragmenta auf April gelegt werden kann, findet sich in XVIII 109 der 28. Juni als Tagesangabe, mithin also ein späteres Datum. Abermals zeigt sich in dieser Passage also die Ungenauigkeit von Malalas' chronologischer Anordnung (für ähnliche Fälle XVIII 77, 1; XVIII 100, 1 XVIII 119, 1). Wie schon im vorangegangenen Abschnitt, so scheint auch hier mit Blick auf die absolute Chronologie ein Fehler vorzuliegen: Die (gleich zweifache) Flucht des Vigilius ins Kirchenasyl ist nicht für 550, sondern für den Herbst/Winter 551/52 überliefert (insbes. Vigilius, Epistulae (Schwartz 1940c); dazu Schwartz 1940b, 67–69; Stein 1949, 648–652) und es mutet äußerst unwahrscheinlich an, dass Malalas hier von einem früheren, sonst unbekannten Fall berichtet (XVIII 104, 1). Auf dieser Basis korrigiert Stein 1949, 652, Anm. 1 das Datum für die Versöhnung von Papst und Kaiser auf den 26. Juni 552 (statt 550). Die hier in den Zeilen 2–3 berichtete Vorgeschichte müsste dann in das Jahr 551 fallen (vgl. Mango/Scott 1997, 328 Anm. 4). Die Einordnung des Ereignisses bereits in das Jahr 546/47 bei Theophanes (225, 21–25 de Boor) ergibt sich daraus, dass er für den entsprechenden Eintrag Ereignisse mehrerer Jahre zusammengezogen hat (ebd., 328 Anm. 2; XVIII 97, 2f.).
1/7 ἐδέχθη: Der nur durch Malalas überlieferte Empfang des Papstes durch den Kaiser beendete (wenn man die Datierung Steins auf Juni 552 voraussetzt: XVIII 111, 1) eine Phase der Eskalation im so genannten Dreikapitelstreit (XVIII 97, 1f.). Nach der Publikation eines Glaubensediktes durch Justinian im Juli 551 hatte sich die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Akteuren derart zugespitzt, dass Papst Vigilius sich veranlasst sah, binnen kurzer Zeit zwei Mal mit Anhängern ins Kirchenasyl zu fliehen; zunächst in eine Kirche im Bereich des Hormisdas-Palastes (dazu XVIII 104, 1) und dann in die Euphemia-Kirche von Chalkedon. Die Situation beruhigte sich erst wieder, als Patriarch Menas und andere Kirchenobere, die von Vigilius z.T. exkommuniziert worden waren, sich zum Papst begaben und diesen für erlittenes Unrecht um Verzeihung baten (Coll. Avell. 83, 230–320 Guenther; dazu Stein 1949, 651f.). Stein (ebd., 651f. mit 652 Anm. 1; vgl. auch Sotinel 1992, 460) geht davon aus, dass der Papst durch diese Konzessionen besänftigt wurde und sie zum Anlass nahm, aus Chalkedon in die Hauptstadt zurückzukehren. Dies erscheint inhaltlich plausibel; es sei aber darauf hingewiesen, dass sich Malalas und Theophanes, die beide frühere Daten angeben, in diesem Fall aller Wahrscheinlichkeit nach nicht auf das zweite, sondern auf das erste der beiden Kirchenexile beziehen (XVIII 104, 1).

Die Beschreibung des Versöhnungsaktes mit ἐδέχθη (= annehmen, XVIII 111, 1f.) insinuiert eine Aufnahme des Papstes in Gnaden durch den Kaiser (in diesem Sinne Stein 1949, 652: "reçu en grace"; Thurn/Meier 2009, 510: "in Huld aufgenommen"; vgl. Leppin 2011a, 304). Dass hier das Verb Verwendung findet, das auch für die einige Zeilen früher beschriebene Rücknahme der Exkommunikation des Patriarchen Menas durch Vigilius benutzt wird (XVIII 100), könnte darauf hindeuten, dass hier auch auf die theologische Dimension (gemeinsame Kommunion) angespielt wird. Es handelt sich um eine der wenigen Erwähnungen des Kaisers im Rahmen der Schilderung des Dreikapitelstreites bei Malalas: Blaudeau 2006a, 250, Drecoll 2016, 54. (Brendan Osswald)
1f./7 ἐδέχθη ὁ ἐπίσκοπος Ῥώμης Βιγίλιος ὑπὸ τοῦ βασιλέως: "Der Bischof von Rom Vigilius wurde vom Kaiser empfangen", vgl. den ähnlichen Wortlaut in Malal. XVIII 100 ἐδέχθη Μῆνας ὁ ἀρχιεπίσκοπος Κωνσταντινουπόλεως εἰς τὴν ἐπισκοπὴν αὐτοῦ, wo es allerdings um einen andersartigen Vorgang geht: Dort wird Menas in seine Kirchengemeinde wieder inthronisiert, hier wird Vigilius zum Besuch beim Kaiser zugelassen und in diesem Sinne von ihm "angenommen" (so auch Drecoll 2016, 53).

Die Tatsache, dass an dieser Stelle das Agens ausdrücklich erwähnt wird (ὑπὸ τοῦ βασιλέως), könnte – in Anbetracht des gut bekannten formelhaften Charakters der Sprache des Malalas (siehe dazu allgemein Jeffreys 1990e) – darauf schließen lassen, dass dies auch in der 'Parallelstelle' XVIII 100 der Fall war und dass dort ein entsprechendes Komplement ὑπὸ τοῦ βιγιλίου ausgelassen worden ist (welches vielleicht Theophanes noch vorlag, XVIII 100, 1f.).
1f./8 ὁ ἐπίσκοπος Ῥώμης Βιγίλιος: Zu Papst Vigilius XVIII 97, 1f..
2/7 ἀγανακτηθεὶς: Zum ἀγανακτεῖν-Vokabular in der Malalas-Chronik, welches ein wichtiges Wortfeld bildet und in Aktiv oft zur Charakterisierung des Movens einer (meistens kaiserlichen) Aktion benutzt wird und in Passiv, wie hier, zur Angabe der Gegenrichtung bzw. des 'Opferseins' eines solchen Zornes dient, XVIII 41, 2f. (Aktiv), XVIII 43, 1 (Passiv).
2f./5 ἦν γὰρ ἀγανακτηθεὶς καὶ προσφυγίῳ χρησάμενος: Entsprechend dem stereotypen Erzählmuster, das in der Chronographia in Verbindung mit dem Zorn des Kaisers regelmäßig zur Anwendung kommt (XVIII 111, 2), fungiert der Papst hier passiv als Objekt kaiserlichen Waltens. Die Wut des Herrschers als Reaktion auf das Fehlverhalten einzelner Untergebener setzt die Untertanen in der Chronographia regelmäßig der kaiserlichen Willkür aus; sie hat üblicherweise Bestrafung zur Folge (vgl. etwa X 20; XV 15, XVII 12; XVIII 131); hier fällt die Reaktion jedoch anders aus. Die wesentlich ausführlichere Version der Fragmenta Tusuculana (Thurn 2000, 412f., +34–45) ergänzt in diesem Zusammenhang zahlreiche Details. Die erste Initiative in dem Streit wird dort dem Kaiser zugeschrieben, der den Papst "aus seinem Gesichtskreis verbannt" habe (ὂτι ἦν ἀπὸ ὂψεως αὐτοῦ; Übs. Thurn/Meier 2009, 513), woraufhin dieser sich ins Kirchenasyl begab. Die Fragmenta enthalten dann einen dramatischen Kurzbericht über den vergeblichen Versuch des Prätors Komitas (XVIII 101, 1f.), den Papst am Bart aus dem Allerheiligsten zu ziehen, der den Einsturz des Altars zur Folge hatte. Diese Episode findet sich auch in der unmittelbar zeitgenössischen Überlieferung wieder: Vigilius, Ep. 4 (Schwartz 1940c, 22); vgl. auch Ep. 1 (Schwartz 1940c, 4) und Lib. Pont. Vigil. VI sowie Sotinel 1992, 459. Zudem erwähnen die Fragmenta auch das ebenfalls durch weitere Quellen gesicherte zweite Kirchenasyl in der Euphemia-Kirche in Chalkedon. Sie schließen mit einem zweiten Verweis auf den Empfang des Papstes durch den Kaiser, der hier aber explizit motiviert wird, nämlich damit, dass der Kaiser seine Meinung geändert habe (μεταμεληθέντος; von Thurn 2000, 413 nach der Mai-Edition der Fragmenta Tusculana aus Caesar Baronio, Annales Ecclesiastici ergänzt, Einzelheiten bei Drecoll 2016, 54, Anm. 69). Einen leicht abweichenden, aber im Wesentlichen kongruenten Bericht findet man in den zusammenfassenden Zeilen des Theophanes (225, 18–25 de Boor), wo die Wut des Kaisers explizit angesprochen und auch als Handlungsmovens des Papstes betont wird; auch hier wird zum Ende hin die Meinungsänderung des Kaisers hervorgehoben. Stärker als der Bericht im Baroccianus bezeugen Theophanes und die Tusculanerfragmente also das Nachgeben des Kaisers (was in diesem Zusammenhang wohl eher der Wahrheit entspricht: XVIII 111, 1). Dessen aktives Handeln bleibt aber auch in diesen Versionen maßgeblich.

Bemerkenswert ist hier eine Verschiebung der Zeitebenen: Der Text weicht mit diesem Satz vom chronologischen Erzählmuster ab und berichtet die Episode über das Kirchenasyl als vorzeitig. Aus den Fragmenta Tusculana kann man ersehen, wie dieses Muster zustande kommt. Hier wird das zentrale Ereignis des Abschnittes, die Versöhnung zwischen Papst und Kaiser, zwei Mal erwähnt: einmal zu Beginn des Eintrages (+34–35 Thurn), gewissermaßen als Lemma, dann zum Ende des Berichtes gemäß der Ereignisabfolge (+43–45 Thurn mit Ergänzungen). In O ist diese zweite Erwähnung weggefallen. (mit OG)
2f./9 προσφυγίῳ χρησάμενος εἰς τὸν ἅγιον Σέργιον: Ähnliche Terminologie und Satzstruktur in Malal. XVIII 141 Σέργιος ... προσφυγίῳ ἐχρήσατο ἐν τῇ δεσποίνῃ ἡμῶν τῇ θεοτόκῳ ἐν Βλαχέρναις (man beachte jedoch dort das Ortskomplement ἐν + Dativ statt der Richtungsangabe εἰς + Akkusativ: Es steht einmal, in Kap. 141, das Ergebnis der abgeschlossenen Bewegung im Vordergrund, einmal, am vorliegender Stelle, die Bewegung an sich und ihre Richtung).

Das Wort προσφύγιον 'Zuflucht' ist in der griechischen Literatur selten belegt, hat einen christlichen Ursprung (VT Reg. 2, 19, 43) und dementsprechend einen vorwiegend christlichen Anwendungsbereich (z.B. Theod. Lector fr. 422 Hansen; Ephr. Precationes ad dei matrem 2, 356, 16 und 4, 366, 6 u. 367, 8 Phrantzoles). Ob dieses Wort an dieser Stelle bereits im Ur-Malalas stand, ist fraglich: Weder das Frag. Tusc. IV, p. 26 Mai noch Theoph. 225, 22–23 de Boor kennen es (sie formulieren denselben Gedanken anders, mit ἦν προσφυγών bzw. προσέφυγε). Allerdings hat die sicherlich aus Malalas genommene Passage in Excerpta de Insidiis, welche die Parallelüberlieferung zu Malal XVIII 141 Thurn (= O-Version) darstellt, προσφυγίῳ ἐχρήσατο und scheint somit zu belegen, dass der Terminus zum Wortschatz des Ur-Autors (und nicht erst von O) gehörte.
3/2 εἰς τὸν ἅγιον Σέργιον τοῖς ἐπίκλην τῶν Ὁρμίσδου: Gemeint ist die Kirche der Märtyrer Sergios und Bakchos südlich des Hippodroms. Der Zentralbau war zwischen 531 und 537 in unmittelbarer Nachbarschaft einer von Justinian gestifteten Basilika zu Ehren der Apostel Petrus und Paulus errichtet worden, mit der sie durch eine gemeinsame Vorhalle verbunden wurde (Procop. aed. I 4,1–8; zum Gebäude vanMillingen 1912, 62–83; Müller-Wiener 1977, 177–183). Die lateinische Überlieferung spezifiziert statt der Kirche der beiden Märtyrer diejenige des Petrus und Paulus (unter Bezug auf dieselben Details: XVIII 111, 2f., vgl. Vigilius, Ep. 1 und 4; Schwartz 1940c, 4, 22), meint aber denselben Gebäudekomplex, wie die Lokalisierung im Hormisdas-Viertel (dem nach dem römischen Papst benannten Palastareal) eindeutig zeigt.
3/6 τοῖς ἐπίκλην τῶν Ὁρμίσδου: Wortwörtlich zu verstehen und zu übersetzen als "in [ist die Präposition ἐν hier etwa versehentlich ausgefallen?] den Vierteln [τοῖς, mitzudenken ist wohl μέρεσιν o.ä.; μέρος in lokaler Bedeutung auch in anderen Fällen implizit in der Malalas-Chronik XVIII 44, 1f.] genannt nach denjenigen [i.e. nach der Familie/Entourage?] des Hormisdas". Der Pluralartikel τῶν wirkt allerdings überflüssig und störend; glatter wäre die Singular-Formulierung τοῖς ἐπίκλην τοῦ Ὁρμίσδου "in den Vierteln genannt 'des Hormisdas’'': Das entspricht sinngemäß [es fehlt dort allein der Artikel τοῦ] der Lesart des Frag. Tusc. IV, p. 26 Mai: ἐν τοῖς ἐπίκλην Ὁρμίσδου; vgl. auch für eine weitere Singular-Formulierung Malal. XVIII 10 ἐν τοῖς Ἀντιόχου πλησίον τοῦ ἱππικοῦ Κωνσταντινουπόλεως. Andererseits begegnet die Kombination τῶν + Mask. Eigenname in Genitiv zur Angabe des Namengebers/Besitzers eines Anwesens o.ä. dreimal in Malal. XVIII 135 (τῆς οἰκίας τῆς λεγομένης τῶν Ἀππίωνος, τὴν οἰκίαν τὴν λεγομένην τῶν Ἀνδρέου und τὴν οἰκίαν τὴν λεγομένην τῶν βαρσυμίου) und kann dort schwerlich immer fehlerhaft sein, XVIII 105, 2.
3/7 ἐπίκλην: 'genannt', bezogen auf ein Gebäude/eine Ortschaft wie in Malal. XVIII 17 τὸ δημόσιον ... τὸ ἐπίκλην Δαγισθέου; Malal. XVIII 112 ἀπὸ τοῦ παρακειμένου τῇ θαλάσσῃ ὄρους τοῦ ἐπίκλην Λιθοπροσώπου; Malal. XVIII 138 ἐν τοῖς ἐπίκλην Πιττακίοις. Des öfteren findet sich das Adverb in der Malalas-Chronik mit Bezug auf Personennamen, XVIII 101, 1.
3/9 Ὁρμίσδου: Die Handschrift O (f. 314) überliefert ορμιοδου (vgl. Bury 1897, 12), was mit Sicherheit in den Eigennamen des römischen Papstes der Jahre 514–523 zu ändern ist, Ὁρμίσδου (so auch Frag. Tusc. IV, p. 26 Mai und Theoph. 225, 22 de Boor).
Parallelüberlieferung
Frag. Tusc. IV, p. 26 Mai; Theoph. 225, 21–25 de Boor (zum Jahr 546/7, also früher als Malalas)
Literatur
Blaudeau (2006a): Blaudeau, Ph.: Ordre religieux et ordre public: observations sur l’histoire de l’Église post-chalcédonienne d’après le témoignage de Jean Malalas, Recherches sur la Chronique de Jean Malalas II, 2006, 243–256.
Bury (1897): Bury, John B.: Johannes Malalas: The Text of the Codex Baroccianus, ByzZ, 1897, 219–230.
Drecoll (2016): Drecoll, V.: Miaphysitische Tendenzen bei Malalas?, Die Weltchronik des Johannes Malalas. Autor – Werk - Überlieferung, 2016, 45–57.
Jeffreys (1990e): Jeffreys, Michael: The language of Malalas, 2: Formulaic phraseology, Jeffreys, Elisabeth/Croke, Brian/Scott, Roger, Studies in John Malalas, 6, Sydney 1990, 225–231.
Leppin (2011a): Leppin, Hartmut: Justinian. Das christliche Experiment, Stuttgart, 2011.
Mango/Scott (1997): Mango, Cyril and Scott, Roger: The Chronicle of Theophanes Confessor. Byzantine and Near Eastern History AD 284–813, Oxford, 1997.
Müller-Wiener (1977): Müller-Wiener, Wolfgang: Bildlexikon zur Topographie Istanbuls. Byzantion, Konstantinupolis, Istanbul bis zum Beginn des 17. Jahrhundert, Tübingen, 1977.
Puech (2014): Puech, Vincent: Représentants de l’empereur et interventions dans la sphère religieuse en Orient aux Ve et VIe siècles, Bodin, Ariana / Moreau, Tiphaine, 1, 2014, 177–216.
Schwartz (1940b): Schwartz, E.: Zur Kirchenpolitik Justinians, Sitzungsberichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaft, 1940, 32–81.
Schwartz (1940c): Schwartz, E.: Vigiliusbriefe, Sitzungsberichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaft, 1940, 1–25.
Sotinel (1992): Sotinel, C.: Autorité pontificale et pouvoir impérial sous le règne de Justinien : le pape Vigile, MEFRA, 1992, 439–463.
Stein (1949): Stein, Ernest: Histoire du Bas-Empire, Tome II. De la disparition de l’Empire d’Occident à la mort de Justinien (476–565), Paris/Bruxelles/Amsterdam, 1949.
Thurn (2000): Thurn, Johannes: Ioannis Malalae Chronographia, Berolini et Novi Eboraci, 2000.
Thurn/Meier (2009): Thurn, Johannes/Meier, Mischa: Johannes Malalas Weltchronik., Stuttgart, 2009.
vanMillingen (1912): van Millingem, A.: Byzantine Churches in Constantinople, London, 1912.